Hallo,
gehen wir systematisch vor.
1. Sie befinden sich in der WVP, also kann eine Massezugehörigkeit schon mal ausgeschlossen werden, da der Insolvenzbeschlag mit Beendigung der Insolvenz nicht mehr vorhanden ist.
2. Sie haben Ihr Arbeitseinkommen, sowie an deren Stelle tretenden laufenden Bezüge abgetreten, das ist der entscheidende Punkt.
Bevor man nun lange darüber philosophiert, ob die erhaltenen Gelder "an deren Stelle tretenden Bezüge" sind, gilt es zunächst zu klären, ob aufgrund der Höhe überhaupt etwas pfändbar wäre. Bedeutet:
Sie haben zwei unterhaltberechtige Kinder, somit ist bei Ihnen ohnehin erst ab 1.660,00 EUR etwas pfändbar. Sollten diese ganzen Zahlung also tatsächlich von der Abtretung erfasst werden, dann muss man die auf die einzelnen Monate umrechnen. Wenn ich das alles richtige gesehen habe, kommen dann folgende Werte raus:
Monat 1: 900,00 EUR (Gehalt) + 540,00 EUR (Unfalltage) + 1.750,00 EUR (Krankentage)= 3.190,00 EUR
Pfändbar: ca. 615,00 EUR
Das wäre der schlechste Fall für Monat 1, nämlich dann, wenn tatsächlich alle Zahlungen im gleichen Monat liegen würden. Der pfändbare Betrag würde sich verringern, sobald Unfalltage und/oder Krankentage sich auf zwei Kalendermonate verteilen würde.
Ab Monat 2 spielt das alles schon keine Rolle mehr, denn 900,00 EUR + 540,00 EUR (Unfalltagegeld) sind erheblich unter dem pfändbaren Betrag.
Also bitte mal genau schreiben, für welchen Monat was (netto) gezahlt wurde, dann kann nämlich unter Umständen die Frage, ob es sich überhaupt um pfändbare Zahlung handelt unbeachtet bleiben.
MfG
ThoFa