Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: lissi1 am 25. September 2009, 09:02:47

Titel: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: lissi1 am 25. September 2009, 09:02:47
hallo:-)

ich habe da mal mehrere Fragen.

ich bin nun in dem dritten Jahr der Insolvenz und habe für meinen Freund auf meinen Namen SEIN Auto versichert und er ist auch als Halter eingetragen. Da er noch nie ein Auto angemeldet hatte, hätte er sonst mit 240% starten müssen, somit ging es über mich weil ich nur 40% habe, das vorab.
nun ist es leider der Fall, das er einen Unfall hatte, wo er allerdings keine schuld hatte. Das Auto hat einen Totalschaden und die Gegnerische Versicherung muss dieses nun begleichen.
Frage:
Muß ich das auch meinen I-Verwalter melden? Ich habe angst das ich nun die Kohle bekomme, weil es ja auf meinen Namen läuft und ich nun das ganze Geld abgeben muss?! Das Auto gehört ja aber meinem Freund... 
Wäre super wenn mir das Jemand beantworten könnte.... lieben Dank
Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: ThoFa am 25. September 2009, 09:15:37
Hallo,

und noch viel supier wäre es, wenn Sie zunächst dieses http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Eine-Bitte-fuer-alle-Fragen-die-hier-gepostet-werden--1592.html
beantworten könnten, damit man auch eine sichere Antwort geben kann.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: lissi1 am 25. September 2009, 09:38:42
oh ja...:-)
ich habe eine Verbraucherinsolvenz nach dem 01.07.2007 eröffnet und in der WVP
Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: ThoFa am 25. September 2009, 09:54:28
Hallo,

wenn Sie in der WVP sind, geht es dem Insolvenzverwalter nichts an.

Gruß

Franzl
Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: lissi1 am 25. September 2009, 10:06:26
macht es sinn meinen anwalt vielleicht nochmal zu fragen? danke für die antwort...
Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: lucca_m am 25. September 2009, 10:10:57
Wenn Sie es nicht tun, werden Sie es nie erfahren ... (ob es Sinn macht)

Wenn Sie es abre tun, schreiben Sie bitte die Antowrt hier rein. In den meisten Anwalt-Antworten zum Thema Insolvenz gibt es immer wieder was zu schmunzeln.

Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: lissi1 am 25. September 2009, 10:23:57
okay das  mache ich dann gerne:-() bin gespannt...
Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 25. September 2009, 11:00:36
macht es sinn meinen anwalt vielleicht nochmal zu fragen?

- Sie meinen damit aber nicht Ihren Treuhänder?
Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: ThoFa am 25. September 2009, 11:03:57
Hallo,

hoffentlich zahlen Sie eine richtige Stange Geld dafür. Zuweilen kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.  :uneinsichtig:
Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: lissi1 am 25. September 2009, 11:08:07
nein ich meine natürlich meinen ganz normalen anwalt:-)
Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: rookie am 25. September 2009, 14:52:17
@ lissi

Ähm...ThoFa hat doch schon gesagt das in der WVP die Versicherungsleistung ihnen gehört.....haben Sie zuviel Geld für nen Anwalt der das Gleiche sagen wird ?

 :mad2:
Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: lucca_m am 25. September 2009, 15:07:04
"Ähm...ThoFa hat doch schon gesagt das in der WVP die Versicherungsleistung ihnen gehört.....haben Sie zuviel Geld für nen Anwalt der das Gleiche sagen wird ?"

Sind Sie da ganz sicher? Ich nicht.


Titel: Re: Versicherungsfall und Insolvenz
Beitrag von: paps am 25. September 2009, 16:57:11
Wenn die gegnerische Versicherung einen Schaden begleichen muß(Haftpflichtschaden), dann kann die Zahlung an den Eigentümer(der ist ja geschädigt worden) des Fahrzeugs ohne Probleme mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Das hat doch mit dem Versicherungsnehmer des geschädigten Fahrzeugs garnichts zu tun.
Also Schaden am eigenen Auto, die eine andere Versicherung zahlen muß, sollten an den Eigentümer, Halter oder Werkstatt gehen.

Anders beim Kaskoschaden.
Da wird i.d.R.nur an den Versicherungsnehmer gezahlt werden, da dieser ja das Vertragsverhältnis mit der Versicherung hat.
Der Schaden am eigenen Auto, den die eigene Versicherung zahlt, geht an den Versicherungsnehmer, kann aber an den Eigentümer(oder Werkstatt) ausgezahlt werden, wenn es der VN so wünscht.