Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: jessica79 am 06. April 2009, 16:42:04

Titel: Versicherungsschaden Hausratversicherung
Beitrag von: jessica79 am 06. April 2009, 16:42:04
Hallo,

was passiert wenn ich einen Schaden bei meiner Hausratversicherung melde?
Ich bin Versicherungsnehmer (in WPV) habe einen Schaden. Wer bekommt das Geld beispielsweise bei einem Einbruch. Geld gestohlen....etc. Ich oder der TH? Oder beide zu gleichen Teilen?

Vielen Dank für Hilfreiche Antworten!!!
Titel: Re: Versicherungsschaden Hausratversicherung
Beitrag von: Feuerwald am 06. April 2009, 17:31:16
"... in WPV ..."

Im Insolvenzverfahren der TH
in der WVP der Schuldner



Titel: Re: Versicherungsschaden Hausratversicherung
Beitrag von: jessica79 am 06. April 2009, 17:36:03
Ok, für mein Verständnis:

ich bin in der WPV, d.h. ich kann den gesamten Betrag der mir von der Versicherung erstattet wird behalten und es geht nichts an den TH?!

Auch nicht wenn bei einem Einbruch Schmuck gestohlen wird??
Titel: Re: Versicherungsschaden Hausratversicherung
Beitrag von: Feuerwald am 06. April 2009, 17:40:47

- wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, fällt der Insolvenzbeschlag weg. In der WVP greift dann nur noch die Abtretung des TH auf die pfändbaren laufenden Bezüge (Lohn/Gehalt usw.), nicht aber auf sonstiges Vermögen, wie bspw. Schadenersatz, Lottogewinn oder solche Versicherungszahlungen. falls die Verfahrenskosten gestundet wurden, könnte jedoch ein Vermögenszuwachs gegenüber der Gerichtskasse von Interesse sein.
Titel: Re: Versicherungsschaden Hausratversicherung
Beitrag von: jessica79 am 06. April 2009, 17:47:02
Der ist gestundet.
Wo muß ich das denn angeben, der nette Mann von der Versicherung sagte das ich das dem TH melden muß!

 Ich will mich nicht in die Nesseln setzten da ich nur noch 2 Jahre habe! Aber ich will auch das Geld haben denn der Schmuck ist mir über Jahre von meinem Ehemann gescheckt worden!

Hat es eine Auswirkung wer die Beiträge zahlt? Denn ich zahle diese nicht, ich bin nur Versicherungsnehmer!! Mein Mann zahlt die Beiträge!!
Titel: Re: Versicherungsschaden Hausratversicherung
Beitrag von: paps am 13. April 2009, 19:23:57
Grundsätzlich erhebt sich aber die Frage, ob der Th nicht stutzig wird, wenn plötzlich wertvoller Schmuck verschwindet, der zur Eröffnung und während des Verfahrens noch garnicht da war.