Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cosmos37 am 14. Februar 2008, 17:08:05
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habe vor einem jahr eine neue arbeit aufgenommen und meinem chef mtgeteilt daß ich in der insolvenz bin. seine buchhalterin hatte mir gesagt daß sie sich bei meinem insolvezverwalter melden würde wegen der abgaben und nun habe ich erfahren daß sie sich "nicht" gemeldet hat. habe ich gegen meine auflagen verstoßen und kann man mir jetzt die insolvenz kündigen???
mir ist schon richtig schlecht und habe natürlich angst mich dort zu melden denn der wird mir sicherlich den kopf abreißen.
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Es gehört zu ihren Obliegenheiten, jede Veränderung bezüglich der Erwerbsobliegenheit zu melden.
Das sollten Sie schnellstens nachholen und mit dem Th eine Lösung finden, wie sie rückwirkend den pfändbaren Betrag abführen.
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kann dies meine insolvenz sehr gefährden?
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Hallo,
in welchen Verfahrensstadium befinden sich, ist bei Ihnen etwas pfändbar ?
MfG
ThoFa
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nein pfändbar ist nichts ausserdem habe ich meine gehaltsabrechnungen überprüft und ich lag nie über dem freibetrag. bin jetzt etwa seit januar 2006 in der insolvenz.
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Das Verfahren sollte dann schon beendet sein und §295 InsO ihre Obliegenheiten bestimmen.
Dann sollten Sie dem Th und dem Gericht den neuen Arbeitgeber mitteilen.
Dazu sollten Sie die Kopien der Lohn/Gehaltsnachweise vorlegen.
Eine Gefährdung der RSB sollte damit hoffentlich noch nicht gegeben sein.