"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit  (Gelesen 4264 mal)

geldkarma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9

Bin in der Wohlverhaltensphase und erwerbslos.
Hatte zuvor zwei Jobs als Berufsanfänger im IT-Bereich nach
einer Qualifizierungsmassnahme über die Agentur für Arbeit.
Das höchste was ich dabei verdient habe, war etwa 1600 netto.
Mein Pfändungsfreigrenze liegt bei 1770 Euro, also weit darüber.

Nach Vorgabe meines Treuhänders muss ich mich nun bei der Wahl einer angemessenen Tätigkeit an
der zu bewirkenden bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger orientieren. So weit so gut.
Mein Problem ist nur mit den Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, da ich zwar durchaus Chancen sehe
einen Arbeitsplatz zu erhalten, jedoch keinen, wo ich mit meinen persönlichen Voraussetzungen so viel
verdiene, dass ich über die Freigrenze komme und damit die Gläubiger befriedige. Auch ist das Angebot
an Arbeitsstellen, die für mich in Frage kämen, in meinem Umfeld zur Zeit sehr gering.

Der Träuhänder hat mir keine konkreten Vorgaben gemacht, wieviel Bewerbungen ich schreiben soll,
nur Wege aufgezeigt, wie ich mich bewerben soll und dass ich mich ernsthaft um eine Tätigkeit bemühen soll.
Wenn ich nun die Angebote so durchgehe, ist nichts dabei, was Sinn macht, mich zu bewerben, entweder
weil ich die Qualifikation dafür nicht habe, oder weil der angebotene Verdienst die Gläubiger nicht
befriedigen würde oder weil sonst nichts angemessenes angeboten wird.

Ich habe Angst, dass ich auf Nachfrage seitens des Treuhänders praktisch keine Bewerbungen vorweisen könnte und
die Tatsache, dass ich manchmal fast den ganzen Tag Stellenanzeigen durchgehe, kann wohl schlecht als
Nachweis für ne ernste Bemühung gelten. Wie handle ich richtig, um nicht in die Gefahr zu geraten,
meine Obliegenheitspflichten zu verletzen ?
   
Ich dachte auch, dass es vielleicht ein Weg wäre, mich bei der Agentur für Arbeit zu melden, damit
ich dort Beratung bekäme, wie es beruflich weitergehen soll, mit dem Ziel die bestmögliche Befriedigung
meiner Gläubiger zu erreichen (evtl. durch Weiterbildung, psychologische Beratung, oder ähnliches).

Bin dankbar für alle hilfreichen Ratschläge.   
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #1 am: 05. Februar 2009, 09:23:09 »

Erst mal willkommen im Forum.

Sie sind ohne Arbeit und haben keine Leistungen nach SGB beantragt?
Von was leben Sie zur Zeit?

Als erstes sollten Sie sich beim Arbeitsamt/ARGE melden.

Eine feste Faustformel gibt es für die Anzahl der Bewerbungen nicht, da wie Sie richtig erkannten, ein Verhältnis zwischen Angebot und Qualifikation gefunden werden muß.

Inzwischen ist aber davon auszugehen, dass 10-15 ernsthafte schriftliche Bewerbungen im Monat ausreichen sollten.
Notieren Sie dazu auch die mündlichen Bewerbungen per Telefon.
Lasen Sie sich den Eingang der Bewerbungsunterlagen bestätigen.
Führen sie exakte Nachweise.

Wenn Sie in ihrem erlernten Betätigungsfeld keine Anstellung finden, müssen Sie auch artfremde Tätigkeiten annehmen.
Auf die vordergründige Befriedigung der Gläubiger kommt es erstmal nicht an.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass über ein festes Beschäftigungsverhältnis über einen längeren Zeitraum auch pfändbare Beträge erwirtschaftet werden können.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

geldkarma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #2 am: 05. Februar 2009, 12:14:44 »

Erstmal vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben.

Ganz einfach stellt sich mein Fall nicht dar, deshalb ein paar Ergänzungen:
 
Zitat
Als erstes sollten Sie sich beim Arbeitsamt/ARGE melden.

Ich beziehe schon länger SGB II, was nur für wenige Monate durch eine Vollzeitbeshcäftigung unterbrochen war.
Leider kam ich über die Probezeit nicht hinaus. Dann hatt ich eine zweite Arbeit für ein paar Monate, wo ich mit Amtshilfe finaziell
aufstocken musste.
Natürlich hatte ich vom Amt her über den Zeitraum von mehreren Jahren bereits Eingliederungsvereinbarungen zu erfüllen
und schrieb monatlich an die 10 Bewerbungen. Viele Initiativbewerbungen. Die Firmen, die hier in meiner Gegend in Frage kommen,
sind praktisch abgegrast. Wie gesagt, ich hatte dann zwei Anstellungen für wenige Monate, wurde dann jedoch in beiden Fällen unerwartet
aus betrieblichen Gründen gekündigt. Im Nachhinein muss ich sagen, dass ich nie Mühe hatte, mich zu bewerben, aber im Job selber
es mir nicht ganz leicht gemacht habe. In einer Nachanalyse habe ich sogar Anzeichen einer sozialen Phobie bei mir
festgestellt. Tatsächlich war ich vor ein paar Jahren, noch vor dem Bezug von SGB II bei der Agentur für Arbeit, Abteilung
Rehabilitation wegen der Problematik, überhaupt einen Job zu finden. Damals wurde mir mit Qualifizierungskursen im
IT-Bereich abgeholfen, weil ich Begeisterung und Talent für diesen Bereich kommunizierte. Eine vorhandene
Problematik im Bereich sozialer Fähigkeiten wurde damals zwar angedeutet, aber als nicht wesentliche erachtet und nicht
weiter verfolgt.
 
Konkret sieht es so aus, dass seit Beginn meiner Wohlverhaltensphase vor etwa 8 Monaten meine Frau
einer Beschäftigung nachging und ich während dieser Zeit die Kinder betreute, quasi Hausmann war.
Von unserer Verpflichtung dem Amt gegenüber war dies ein Fortschritt, da erstens wir beide
in Rollen waren, wo es uns beiden gut ging und im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft unser
Haushalt - hier meine Frau - zum Einkommen aus eigener Kraft beitragen konnte, während
es umgekehrt herum ja bisher immer recht erfolglos zuging.

Da meine Frau jedoch seit Dezember 2008 betriebsbedingt auch wieder ohne Arbeit ist,
habe ich nun meine Erwerbsobliegenheiten wieder zu beachten (sie kann ja die Kinder betreuen).
Ich habe immer sehr gerne Bewerbungen geschrieben habe, ich würde auch sehr gerne das arbeiten, was ich
im IT-Bereich gut kann  und natürlich halte ich mich auch gerne an die
Auflagen zur Restschuldbefreiung, nur ist das Problem, dass ich mir inzwischen das Hirn zermartere
wegen sozialer Ängste und Problematiken, die auf mich zukommen, wenn ich einen Job tatsächlich
antreten und ich mich dann mit den Leuten in einem Betrieb auseinandersetzen muss.

Ich könnte mir gut vorstellen auf selbständiger Basis etwas zu arbeiten, da ich dort dann
komplett eigenverantwortlich bin und von zu Hause aus arbeiten könnte. Technisch wäre ich dafür
ausgestattet und wenn meine Frau wieder einen Job findet, kann ich die Kinder in den Kindergarten bringen,
usw., weil ich ja zu Hause wäre. Vom Amt stünde dieser Lösung nichts entgegen, da dies hinsichtlich
unserer persönlichen Voraussetzungen eine gangbare Lösung darstellt. Nur sehe ich leider
nicht, wie ich das mit meiner Restschuldbefeiung in die Reihe kriegen soll. Ich habe diesbezüglich zwar auch
Richtlinien in Bezug auf die Wohlverhaltensphase erhalten, aber um selbständig etwas aufzubauen und in
die Gänge zu bringen, bräuchte ich ja auf jeden Fall eine gewisse Anlaufphase von mehreren Monaten und
ob es dann später immer mit den Aufträgen, bzw. Einnahmen immer klappt, kann ich
natürlich auch nicht garantieren.

Zitat
Auf die vordergründige Befriedigung der Gläubiger kommt es erstmal nicht an.

Das sieht mein Treuhänder und das Gesetz wohl anders, da im Merkblatt steht:

"Das Nachgehen irgendeiner beliebigen Tätigkeit ist nicht gestattet, sondern diese muss ein
Zusammenspiel aus den Möglichkeiten ihrerseits und der bestmöglichen Befriedigung 
der Gläubiger darstellen."

Ich setze mich zur Zeit einem starken psychischen Druck aus, da ich auf der einen Seite
den Handlungsbedarf sehe, aber auf Grund der Gefahren und Ängste, die sich bei mir in jeder
der erwähnten Richtungen auftun, mich zu nichts wirklich entscheiden kann.

Wie gesagt, am meisten Sinn würde die Sache mit der Selbständigkeit machen, da ich dort auch
am ehesten noch Entwicklungschancen sähe. Nur bin ich mir nicht im Klaren darüber, in wieweit
hier den Gläubigern gegenüber Spielraum für Experimente vermittelt werden kann.

Ich sehe bei mir auch einen gesteigerten Beratungsbedarf. Wen würden Sie mir in erster Linie
empfehlen, um meine Situation auszusortieren? Agentur für Arbeit - Abteilung für Rehabilitation,
Rechtsanwalt, Treuhänder (wohl eher kaum, da hier der Aufwandsrahmen für Beratungen wohl eher eng
gesteckt ist). Nochmals danke für ihre Zeit.   


Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #3 am: 05. Februar 2009, 14:37:52 »

Also nochmals zum Verständnis.

Ich meinte natürlich nicht, dass sie irgend einem Job nachgehen sollen.
Dann schon ehr einen, den Sie auch erfüllen können.

Wenn Sie einen Vollzeitjob haben, ihre Familie damit ernähren können und am Ende wegen der hohen Pfändungsfreigrenze nichts an die GL abfließt, muß ihnen der GL nachweisen, dass es andere Möglichkeiten gegeben hätte.

Was würden Sie denn bekommen, wenn sie  Vollzeit in ihrem Gebiet beschäftigt wären.
Nur aus dem sich daraus ergebenden pfändbaren Betrag kann doch der Nachteil abgeleitet werden.
Haben Sie genügend Absagen auf diesem Gebiet, können Sie jeden anderen Job annehmen, der ihnen zusagt.

Und, Merkblätter sind keine Gesetze.
Es müßte ja dann allen die RSB versagt werden, die wegen ihres Berufes und Familienstandes nichts abführen können.
Wie sollten Rentner und Arbeitslose die Beträge aufbringen?


Im Übrigen wäre bei einer Selbständigkeit auch der Betrag abzuführen, den sie mit einer abhängigen Beschäftigung erreichen könnten.
Also wenn das Netto, wie weiter unten geschrieben, geringer ist als der pfändbare Betrag, dann müßte auch hier nichts abgeführt werden.
Im umgekehrten Fall natürlich schon.

Zu ihrer Erkrankung.
Das sollten Sie dringend von einem Fachmann untersuchen lassen.
Sehr schnell können sich soziale Phobien herausbilden, mit denen Sie dann nicht mal mehr ihre Kinder in den Kindergarten bringen können. Ist die Erkrankung nachweislich vorhanden, steht die Therapie im Vordergrund.
 
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

geldkarma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #4 am: 05. Februar 2009, 16:40:00 »

Zunächst widerum vielen Dank für ihre Antwort.

Im Moment geht es mir so, dass ich mich auf Grund ihrer Antworten einerseits "besser", bzw. erleichtert  fühle,  :biggrin:
aber andererseits noch weniger weiss, wie ich jetzt als Nächstes vorgehen soll  :neutral:
Ist warscheinlich der Effekt, den man hier landläufig in die Redewendung packt "Wer viel fragt, geht viel irr."  :wink:
Vielleicht einfach mal das Gesagte Einsickern lassen, wobei ich allerdings dazuhin tendiere, mich
bezüglich der detaillierten Fragen und Sorgen hinsichtlich RSB mich demnächst mit dem Anwalt meines Vertrauens
auf Beratungsgutschein hin detailliert beraten, bzw. absichern zu lassen.

Zitat
Zu ihrer Erkrankung.
Das sollten Sie dringend von einem Fachmann untersuchen lassen.
Sehr schnell können sich soziale Phobien herausbilden, mit denen Sie dann nicht mal mehr ihre Kinder in den Kindergarten bringen können.

Vielleicht "Teil" meiner "Krankheit": Schon bei der Idee einen Fachmann bezüglich Phobien aufzusuchen
gerate ich in Zweifel und Entscheidungsängste, nicht zuletzt vielleicht deshalb, weil ich mich im Internet über
"Therapien bei sozialer Phobie" vorinformiert habe und aus Erfahrungsberichten wenig Gutes über Therapeuten
vernommen habe.

Der andere Punkt ist natürlich der, dass ich bestimmte sozialrelevante "Probleme" eher als Teil meiner Persönlichkeitsstruktur
und nicht unbedingt als Krankheit sehe. So hat zum Beispiel eine arbeitspsychologische Begutachtung vor ein paar Jahren
bei mir das Ergebnis erbracht, dass ich nicht teamfähig sei und von Beschäftigungen, wo dies eine Rolle spielt, Abstand
nehmen sollte. Ich selbst habe dies damals als Fehleinschätzung  empfunden, so lange bis ich tatsächlich dann in
Beschäftigung war, wo Teamarbeit z.B in Form von Meetings an der Tagesordnung war. Ich weiss noch, wie ich
jedesmal gezittert habe, wenn ein Meeting angesagt war und ich gar nicht zuhören konnte, was die anderen zu
berichten hatten, nur weil ich in Gedanken total damit beschäftigt war, was ich sagen könnte, wenn ich dann
an der Reihe bin.

Ich habe dann festgestellt, dass ich in einem Bettrieb nur so lange überleben kann, solange es mir dort erlaubt ist, als Einzelkämpfer
meinen Beitrag leisten kann, in dem Moment jedoch wo gesellschaftliches Miteinander oder 'Zusammenarbeit' im Betrieb angesagt ist,
kommt bei mir 'Panikstimmung' auf. Wenn ich heute Stellenanzeigen lese, wo Teamarbeit Bedingung ist,
stehen mir die Haare zu Berge. Erst neulich habe ich eine Stellenanzeige gelesen, wo ich zwar alle
fachlichen Voraussetzungen erfüllen würde, aber Kommunikationsfähigkeit und Arbeit im Team
unbedingt vorhanden sein müssen.

Eine Eins-zu-Eins Zusammenarbeit macht mir auch nichts aus, aber dieses Gedrönse um die "Teamfähigkeit"
fürchte ich mehr wie der Teufel das bekannte Weihwasser. Da macht es mir dann doch keinen Sinn,
mich wo zu bewerben, wo ich schon vornherein eine Abneigung dagegen habe
und ich die persönlichen Voraussetzungen beim besten Willen nicht mitbringe.

Ich sehe auch eher einen Sinn darin, mich auf persönliche Stärken zu konzentrieren, als zu versuchen,
an den eigenen Schwächen herumzudoktern.

Leider ist das mit der Teamfähigkeit eine Anforderung, die gerade im IT-Bereich gang und gebe ist.
Auf der anderen Seite gibt es, wie ich mitbekommen habe, gerade in dem Bereich wo ich mich beruflich
wohlfühle sehr viele Einzelkämpfer, die ihren Job auf selbständiger Basis ausüben (vielleicht aus den gleichen
Gründen wie bei mir  :wink:) . Nur kann ich ehrlich gesagt mit dem ständigen Gefühl, dass mir irgendwann
ein Gläubiger ein Bein stellt, auch keine berufliche Existenz aufbauen. Die GL können von mir aus gerne
alles haben, was über mein Existenzminimum rausgeht, solange ich in meiner Berufstätigkeit zufrieden bin,
mich dabei in Harmonie mit meiner Familie weiterentwickeln kann und nach sechs Jahren meine RSB durch ist.   
 
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #5 am: 05. Februar 2009, 19:05:09 »

Ich glaube ihr eigentliches Problem liegt wirklich am zuvielen Hinterfragen.


Wenn Ihr TH jetzt fordert, dass Sie sich eine Tätigkeit suchen sollen, die Masse bringt, dann soll er solche Stellen bitte aufzeigen.

Sammeln Sie ihre Bewerbungen, wie bereits geschrieben und warten Sie ab, ob wirklich ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellt,
Erfahrungsgemäß geschieht das nämlich selten.

Wie sähe es denn mit den realen Chancen einer Selbständigkeit aus?
Welcher verdienst könnte angestellt zugrunde gelegt werden.

Mein Sohn ist studierter IT-ler mit etlichen Zusatzqulifikationen und verdient derzeit im Support für große dt. Autofirma auch nur ca. 1500,- Netto (LStKl1)
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

geldkarma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #6 am: 05. Februar 2009, 22:26:43 »

Zitat
Ich glaube ihr eigentliches Problem liegt wirklich am zuvielen Hinterfragen.
...und an meinem extrem kreativen Vorstellungsvermögen, was wohl auf der einen Seite eine Stärke von mir ist,
aber leider auch solche extremen Besorgnisse einfädelt  :wink:
So habe ich aktuell von meinem TH besagtes Merkblatt über Obliegenheiten während RSB und eine
Aufforderung, im April jeden Jahres Einkunftsnachweise für einen jährlichen Tätigkeitsbereicht des TH
zur Vorlage beim GL beim TH einzureichen. Hier kommt nun meine "Fantasie" ins Spiel:
- Vorlage beim Gläubiger, Gläubiger sieht, dass ich seit vier Monaten beschäftigungslos bin, Gläubiger
fragt beim Treuhänder nach, ob ich mich bemühe, Treuhänder fordert mich auf, Nachweise einzureichen,
ich habe keine Nachweise, da ich nichts unternommen habe, bzw. konnte, Folge wäre Antrag auf Versagung seitens des
Gläubigers --- alles nur fiktiv --- es könnte so sein, muss aber nicht, auf jeden Fall  habe ich auf diese Weise meine
ganz persönliche "Versagensangst" kreiert. Was folgte, war als nächstes meine Recherche im Internet, um nachzuprüfen, wie
begründet meine Besorgnis vom rechtlichen Standpunkt her ist, wobei ich hier dann auf recht widersprüchliche
Dinge treffe, so zum Beispiel:

AG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2007: "Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen unzureichender Bemühung
um Arbeit gemäß § 295 Abs. 1, Nr. 1, InsO ist nur begründet, wenn die Obliegenheitsverletzung auch eine Gläubigerbeeinträchtigung
wahrschinlich erscheinen lässt" Es werden dann Beispiele genannt, wo es heißt, dass der Gläubiger durch die Tatsache, dass der Schuldner
keiner Beschäftigung nachgeht, nicht schlechter gestellt ist, als wenn dieser unpfändbare Einkünfte aus einer Tätigkeit erwerben würde" -
also im Prinzip wird davon ausgegangen, was ich auf Grund persönlicher Voraussetzungen verdienen könnte, Anhaltspunkt Vorverdienste,
und dass, wenn ich keine Arbeit finde, dies wie in meinem Fall keine Gläubigerbeeinträchtigung darstellen würde, da wegen der Höhe meiner
Freigrenze der Gläubiger so oder so nichts davon hätte. Soweit Entwarnung.

Auf der gleichen Seite lese ich dann allerdings und nicht nur da, über die extremen Anfordernisse an den Schuldner, was sein Bemühen um
Arbeit anbelangt ("Vollzeit Bewerbungen schreiben, aktiv sein von morgens bis nachts, mit detaillierten Nachweisen usw. bis sich ein Job einstellt ...")
Auch lese ich da von einem Urteil, das besagt, dass Verzicht auf Bewerbungstätigkeit auf Grund Geringschätzung der eigenen Erwerbsaussichten zur Versagung
der RSB führt, dann aber wieder Beschwichtigung auf einer Anwaltswebsite, wo steht, "Aber keine Angst - uns ist kein Fall bekannt,
 bei der die Restschuldbefreiung versagt wurde, weil der Schuldner nicht genügend gearbeitet hat.
Dies gilt vor allem in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, in denen keine Jobs zu finden sind." Auch habe ich Urteile gefunden, wo
es heißt, dass der Schuldner sich nicht auf Stellen bewerben muss, wo die Bewerbung von vornherein aussichtslos erscheint.

'Sie sehen, unklare Grenzen seitens der Rechtsprechung, dann meine dramatische Vorstellungskraft dazugedacht und ...
deshalb bin ich hier   :neutral:

Zitat
Sammeln Sie ihre Bewerbungen, wie bereits geschrieben ...

Naja, wie bereits erwähnt, sieht es zum Teil auf Grund meiner Verwirrung, zum Teil mangels realen Angeboten
sehr sehr mager mit Bewerbungen aus. Ich schaue regelmäßig auf der Internet-Jobbörse der Agentur für Arbeit nach
und habe dort auch ein persönliches Bewerberprofil eingestellt, aber seit geraumer Zeit meldet sich niemand
und selbst finde ich auch nichts. Geschriebenes habe ich im Moment nicht. Ich kann mir keinen Job, bzw. Angebote
aus den Fingern saugen.


Zitat
Wie sähe es denn mit den realen Chancen einer Selbständigkeit aus?
Welcher Verdienst könnte angestellt zugrunde gelegt werden.

Kann ich nicht sagen, da ja auf lokale Gegebenheiten abgestellt werden soll und ich beim
besten Willen nicht weiss, was hier in meiner Branche verdient wird. (Ist keine Großstadt, wo ich wohne)
Ich hätte vor, mich in Richtung Webdesign, -Programmierung, evtl. Onlinemarketing, Site-Testing zu bewegen
Um möglichst erfolgreich zu sein würde ich auch verbundene Gebiete wie Fotografie und Grafik mit einbeziehen
und eben eine Kombination von mehreren möglichen Einnahmequellen in Betracht ziehen. Müsste da Märkte und
Möglichkeiten in Relation zu meinen beruflichen Stärken immer wieder abtasten.

Wen ich demnächst damit anfangen würde, bestünde die Aussicht, dass ich bis in einem Jahr oder zwei entweder
so viel damit verdienen würde, dass ich tatsächlich sogar Gläubiger befriedigen könnte, oder eben nicht.
Nur wären insgesamt gesehen die Aussichten immer noch besser, wie monatelang Stellenanzeigen zu durchforsten
und eventuell ohne Anstellung dazusitzen.   
Zumindest besteht die Chance, dass auch meine Frau irgendwann wieder verdient, wodurch sich ja dann
bei mir die Pfändungsfreigrenze absenken würde und ich meinen GL's noch mehr Freude machen könnte.

Zitat
Mein Sohn ist studierter IT-ler mit etlichen Zusatzqulifikationen und verdient derzeit im Support für große dt. Autofirma auch nur ca. 1500,- Netto (LStKl1)   
Du meine Güte. Ich hätte jetzt bei ihm auf mindestens 2000 netto getippt, aber so klaffen heutzutage Realität und Vorstellungen auseinander.
Sehen Sie, was soll ich da mit meiner halbjährigen Qualifikationsmassnahme und meinem Selbsterlernten verlangen. Ich bin zwar auf meinem
Gebiet hochmotiviert, habe ordentliche Kenntnisse und habe wenn überhaupt, dann dort gute Aussichten, aber im Vergleich zu hochqualifizierten
Studienabgängern kann ich wie sich in meiner bisherigen Erfahrung gezeigt hat, dann auf etwa 50-70 % von deren Gehalt hoffen. Bei meiner
letzten Anstellung bei einer nahegelegenen und regional nicht unbedeutenden Firma, erhielt ich etwa 1000,- netto.(LStKl3, 2 Kinder)  :dntknw:     

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #7 am: 05. Februar 2009, 22:42:05 »

Bitte nicht persönlich nehmen und verärgert sein.

Ich bin ungern unhöflich.
Aber Ihre  Beiträge sind mir eindeutig zu lang.
Ich brauche für die Antwort ein wenig Zeit.

Zum anderen habe ich keinen Bock, künstlich geschürte  Zweifel vollends auszuräumen.
Das kann und will ich nicht.
Ich spreche dabei aber ihre berechtigten Zweifel, wegen der speziellen Situation nicht ab.
Aber genau hier scheint mir ihr "soziales" Problem zu liegen.
Von Angesicht zu Angesicht, fühlen Sie sich bedrängt.
Im virtuellen Bereich möchten Sie alles loswerden, was sie beschäftigt.
Dass Sie damit ihren Gegenüber auch überfordern können, wird ihnen nicht vordergründig bewußt.


Gerne können Sie Kontakt per Mail herstellen, dann könnte man per Telefon weiter diskutieren.

 
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

geldkarma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #8 am: 06. Februar 2009, 11:01:15 »

Zitat
Bitte nicht persönlich nehmen und verärgert sein.

Ich bin ungern unhöflich.
Aber Ihre  Beiträge sind mir eindeutig zu lang.
Ich brauche für die Antwort ein wenig Zeit.

Das wär meinerseits auch unfair, wenn ich, nachdem Sie soviel Zeit und Mühe in meine
Beiträge investiert haben, über Sie verärgert wäre. Nein - Im Gegenteil, mir ist gerade bewußt geworden, dass
ich Ihnen glaub auch ein wenig geholfen habe. Warum?

Bereits in meinem zweiten Beitrag, fragte ich Sie danach, wen Sie mir in erster Linie
empfehlen würden, um meine Situation auszusortieren? Dabei habe ich selbst Rechtsanwalt und Agentur für Arbeit genannt.

Nun hätten Sie doch einfach hergehen können und sagen, nehmen Sie sich doch einen Anwalt auf Beratungsgutschein UND
gehen Sie zur Agentur für Arbeit, um auch ihre berufliche Situation auszusortieren.

Damit wäre für uns beide das Thema erledigt und beiden geholfen gewesen.

Ich habe mich auch schon gewundert, woher Sie soviel Zeit nehmen, sich mit mir und anderen Leuten hier auseinanderzusetzen
und dachte, wenn Sie alles selbst mit mir aussortieren wollen, dann machen Sie das wahrscheinlich sehr gerne und werden wohl ihre Gründe dafür haben.

Von meiner Seite haben Sie den vollen Respekt dafür, aber ich glaube auch für Sie ist es wichtig, eben einfach mal "Halt" zu sagen,
was Sie ja hiermit getan haben und worüber ich eigentlcih froh bin. Das sollten Sie vielleicht öfters mal und ...
warum die Menschen nicht an geeignete Berater im richtigen Leben weiterverweisen ?

Von meiner Seite aus möchte ich nur noch hinzufügen, dass ich ihre Zuhörbereitschaft nicht ausnutzen wollte, ich bin froh und
dankbar darüber, dass Sie sich Zeit genommen haben, da ich nicht mehr in der Verwirrung feststecke, sondern wieder aktiv handeln kann
und nun eher über meinem Problem "drüber stehe".

Dass ich mich nicht kurz fassen kann, ist ein anderes Problem, das wäre auch am Telefon nicht unbedingt anders  :wink:   

Also, von mir aus ist hier fein und wenn's gut ist muss gut sein, auch von ihrer Seite. Danke nochmals für ihre Arbeit
und bitte, nochmals, lassen Sie sich von ihrem Engagement nicht aufsaugen, wär ehrlich schade um Sie. 
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #9 am: 06. Februar 2009, 11:37:31 »

...
Als erstes sollten Sie sich beim Arbeitsamt/ARGE melden.
....

Es ist ja nicht so, dass ich nicht antworten will.

Bloß durch ihre längeren Texte bauen Sie soviel Probleme und Fragen ein, dass eine Antwort in 1 oder 2 Sätzen nicht gegeben ist.

Versuchen Sie doch mal Fragen zu fromulieren, ohne die Situation drumherum ausschweifend zu erläutern.
Vielleicht klappts dann auch mit dem Forum  :wink:
« Letzte Änderung: 06. Februar 2009, 11:40:28 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

geldkarma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #10 am: 06. Februar 2009, 13:10:27 »

Ihren Hinweis, mich beim Arbeitsamt zu melden habei ich dahingehend interpretiert,
dass Sie in der Annahme waren, dass ich zur Zeit keine Leistungen beziehe und deshalb
mich dort melden soll.

Meine Schuld, dass ich wohl hier ein Missverständnis verursacht habe dahingehend,
dass ALG II, was ich ja beziehe, bei uns im Kreis von einem anderen Amt gehandhabt wird (sog. Optionskommune)
als von Agentur für Arbeit, während Sachen von SGB III und Reha-Angelegenheiten natürlich unter
die Aufgabe der Ag.f.Arbeit fallen. Dies konnten Sie natürlich nicht wissen.

Aus dem Grund, weil dem anderen ein möglichst klares Bild vojn meiner Situation vermitteln will,
werden die Ausführungen dann leider manchmal auch ein wenig länger.  :wink:

Nun gut, ich werde dann wohl
zur Agentur für Arbeit wegen meiner Reha-Sache und Perspektiven gehen und mich dort beraten lassen.
wegen meinem Merkblatt, Vorgaben vom TH und Selbständigkeit wäre ein Anwalt einfach das Richtige.

Tschuldigung, dass ich jetzt nochmal abweiche, aber wieso werden die Agenturen für Arbeit mit ARGE
abgekürzt und nicht mit AGFA oder AGFAR? 
Gespeichert
 

tawi

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 86
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #11 am: 06. Februar 2009, 13:41:47 »

hallo geldkarma,

ich finde, es reicht jetzt mit ihren fragen.... warum nehmen sie sich nicht einen anwalt und 'plauschen' den voll...

die texte, die von ihnen geschrieben werden, muss man sich zig mal durchlesen, um sie zu verstehen... warum nicht konkrete und sachbezogene fragen????; dieses forum ist nicht dafür gedacht, ihre persönlichskeitsanalyse zu durchleuchten....

ich bin zwar hier auch nur user bzw. betroffene bezüglich verbraucherinsolvenz, aber das musste ich jetzt mal sagen....

tawi
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #12 am: 06. Februar 2009, 17:38:28 »

Also ARGE und Arbeitsamt werden meist nicht durcheinander gebracht.
In den meisten Bundesländern ist es zumindest 1 Gebäude.  :whistle:

Das natürlich auch Alternativlösungen existieren, wird meist nicht beachtet, da es die Minderheit betrifft.


Bezüglich ihrer beruflichen Weiterentwicklung/Perspektive bräuchten Sie nicht unbedingt einen Anwalt.
Allerdings können Sie sich selbstverständlich auch über einen solchen informieren, wenn es ihnen mehr Sicherheit gibt.
Bitte aber einen Spezialisten für Insolvenzrecht.

Aus meiner Sicht bedarf es aber dieser Beratung erst, wenn ein GL wirklich mit Versagung wegen Verstoß gegen die Obliegenheiten droht.

Und nochmal ganz deutlich, wenn es ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich ist, eine entsprechende Arbeitsstelle zu finden, kann auch kein GL einen Versagungsgrund daraus herleiten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

geldkarma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #13 am: 07. Februar 2009, 10:42:16 »

Zitat
Bitte aber einen Spezialisten für Insolvenzrecht.

Mein Anwalt ist Spezialist für Insolvenzrecht, der gleiche, der bei mir das Insolvenzverfahren eingeleitet
hat, bis es dann an den TH gegangen ist. Er kennt mich und die Situation recht gut.

Zitat
wenn es ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich ist, eine entsprechende Arbeitsstelle zu finden, kann auch kein GL einen Versagungsgrund daraus herleiten.

Das ist richtig. Nur, um mich zu wiederholen, ich komme im Moment auf eine Bewerbung pro Monat. Dass ich auf dem Jobportal
der Agentur f. Arbeit ein Profil eingestellt habe und dass ich auf dem Amt (bei Ihnen ARGE) auch im Computer drin bin, kann ich auch noch beweisen,
aber ein Nichtbewerben wegen Nichtvorhandensein von geeigneten Stellen oder dass ich mir stundenlang den Kopf darüber zerbreche wie ich am besten die
Gläubiger befriedige, lässt sich halt beim Besten Willen schwer beweisen. Das sähe bei mir halt alles recht passiv aus, wenn ich daran nichts ändere und da
komme ich halt immer wieder an den Kern der Sache: Was soll ich tun ?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #14 am: 07. Februar 2009, 12:30:39 »

wei bereits  geschrieben, auch außerhalb des erlernten Tätigkeitsfeldes nach einem Job suchen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

geldkarma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #15 am: 07. Februar 2009, 18:38:50 »

Zitat
wei bereits  geschrieben, auch außerhalb des erlernten Tätigkeitsfeldes nach einem Job suchen.
Naja, seltsamerweise hat auch hier wie bereits geschrieben, der Treuhänder enge Grenzen gesetzt.  :gruebel:
Deshalb lass ich das dann auch demnächst vom Fachmann aussortieren.

Ansonsten denke ich, haben wir uns verstanden  :thumbup: 
Gespeichert
 

geldkarma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Verwirrung und Besorgnis in Bezug auf Obliegenheiten Erwerbstätigkeit
« Antwort #16 am: 07. Februar 2009, 18:46:45 »

Ah ja, fast hätt ich's vergessen,
danke nochmals und machens Sie's gut.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz