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Autor Thema: Verzicht auf Grundstück  (Gelesen 3892 mal)

tawi

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Verzicht auf Grundstück
« am: 05. Februar 2009, 10:44:52 »

Hallo,

mit großem Interesse habe ich den Thread 'Zwangsversteigerung' gelesen.

Auch ich würde gerne ein Grundstück mit Schrottimmobilie an den Fiskus abgeben. Der TH konnte dieses Grundstück nicht verwerten und hat es mir zurückgegeben, weil es nur Kosten verursacht. Ich muß 1/4jährlich dafür Grundsteuern und Abwasser bezahlen. Und da ich meine Wohlverhaltensphase nicht gefährden möchte (es sind nur noch 1 Jahr und 5 Monate) zahle ich diese regelmäßig. Es tut aber finanziell bitter weh.

Ich habe mir einen Grundbuchauszug zuschicken lassen, aus dem hervorgeht, dass sich 3 Gläubiger dort eingetragen haben. Diese sind aber bei meiner Verbraucherinsolvenz mitberücksichtigt. Jetzt kommt aber das schlimmste: es sind noch 2 Grundschuldbriefe über je Euro 25.600,- eingetragen. Ich habe für meinen sehr dominanten Ex-Mann so viel unterschrieben, dass ich gar nicht mehr weiß, was ich alles unterschrieben habe. Er hat ganz offensichtlich meine damalige Medikamentenabhängigkeit (schwere Psychopharmaka) ausgenutzt und ich habe oftmals in 'geistiger Umnachtung' vieles unterschrieben, nur um den häuslichen Frieden zu gewährleisten.

Lt. Auskunft meines Ex-Mannes weiß er nicht, wo diese Briefe sind. Sie wurden jedenfalls nicht weitergegeben und ich sollte diese doch einfach löschen lassen. Dieses geht doch aber sicherlich nicht ohne Rechtsanwalt und den kann ich mir einfach nicht leisten.

Kann ich trotz allem den Versuch wagen, zum Grundbuchamt zu gehen, um meinen Verzicht anzumelden.

Ich hoffe, ich habe einigermaßen  mein Problem dargestellt.

Gruß

tawi

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paps

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Re: Verzicht auf Grundstück
« Antwort #1 am: 05. Februar 2009, 13:44:45 »

Grundsätzlich ist es eine Möglichkeit, die das gesetz vorsieht.
Ob es immer so einfach funktioniert, wage ich zu bezweifeln.

Die Änderung im Grundbuch müßte ein Notar vornehmen.
Die Grundschuldbriefe können Sie selber nicht löschen lassen, ohne das der GL seinen Verzicht erklärt.
Das Geld können Sie sich also sparen.

Wenn, wie durch Sie geschrieben, keine Rechtsfähigkeit gegeben war, warum sind Sie das Problem nicht vor der InsO angegangen.
Vielleicht wäre ja der eine oder andere Vertrag nichtig gewesen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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tawi

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Re: Verzicht auf Grundstück
« Antwort #2 am: 05. Februar 2009, 14:57:58 »

GL = Gläubiger?????.... sind damit die 3 Gläubiger gemeint, die sich in das Grundbuch eingetragen haben????

Diese Grundschuldbriefe wurden nie  als Sicherheit für irgend etwas verwendet und sind wohl lt. Aussage meines Ex-Mannes im Reißwolf gelandet, als er nach unserer Scheidung alles vernichtet hat.

Ja warum habe ich das nicht vor der Inso geklärt????...Weil ich zu dem Zeitpunkt nicht direkt wußte, dass ich abhängig war und ich im Jahr 2005 (die Inso fing 2004 an) nach einem ....na ja, habe es noch einmal geschafft, ein halbes Jahr im Krankenhaus bleiben mußte, um wieder ohne Tabletten auf den richtigen Weg zu kommen.

Also wie ich das so sehe, habe ich so gut wie keine Chancen, dieses Grundstück aufzugeben und muß weiterhin dafür zahlen.

Der Hass auf meinen Ex-Mann wird immer größer; ich wollte es ihm schenken, aber er möchte es nicht. Ich habe ihm viel "zu verdanken".
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ThoFa

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Re: Verzicht auf Grundstück
« Antwort #3 am: 15. Februar 2009, 01:37:30 »

Hallo,

sofern vom Grundstück keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht (Umweltlasten etc.) dürften Sie mit einer Eigentumsaufgabe gem. § 928 BGB erfolgreich sein.

Das ganze machen Sie beim Grundbuchamt.

MfG

ThoFa
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tawi

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Re: Verzicht auf Grundstück
« Antwort #4 am: 15. Februar 2009, 16:05:48 »

recht herzlichen dank, ThoFa, dass sie dieses thema noch einmal angesprochen haben....

ich werde es einfach einmal versuchen trotz der nicht auffindbaren oder vernichteten grundschuldbriefe (ich hoffe nur, dass ich dazu keinen rechtsanwalt beauftragen muss, denn dazu würde mir das geld fehlen)...

gruß

tawi
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