Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Gypsy am 27. Januar 2009, 09:38:07
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Hallo zusammen,
nach längerer Zeit hab ich wieder ein Problem/Frage:
Ich habe eine interne Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber, anstatt Urlaubsgeld (bekommen alle) Freistunden zu bekommen.
Nun möchte Chef diese Vereinbarung schriftlich fixieren.
Kann mir der IV einen "Strick daraus drehen"?
Ich meine, darf ich so eine Entscheidung treffen oder wird das als eine Art Unterschlagung gewertet?
LG
Gypsy
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Wir reden von Urlaubsgeld, nicht Urlaubsentgeld/Urlaubsausgleich.
Urlaubsgeld, als freiwillige/Tarifvertragliche Zahlung des AG ist im üblichen Rahmen unpfändbar.
Die Bezahlung für nichtgenommenen Urlaub ist wie Arbeisteinkommen zu pfänden.
Insofern ist eine Vereinbarung über Zeitausgleich a) gesetzlich nicht erlaubt(Bundesurlaubsgesetz)
und führt b) unter Garantie zu Problemen.
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Guten Morgen
und danke für die schnelle Antwort!
Ich rede von UrlaubsGELD, also sozusagen das 13.Monatsgehalt.
Meine UrlaubsTAGE sind ganz normal im Arbeitsvertrag und werden auch von mir in Anspruch genommen.
Warum wird Urlaubs,-oder Weihnachtsgeld nicht gepfändet? Und steht das irgendwo? Ich hab nichts finden können.
LG
Gypsy
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§ 850a ZPO - vgl. paps bei thatslife
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Dankeschön!
Habs jetzt gefunden!
LG
Gypsy