"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Viele Fragen und wenig Antworten  (Gelesen 1502 mal)

Stani

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Viele Fragen und wenig Antworten
« am: 19. April 2009, 10:56:51 »

Hallo Allerseits,

kennt Ihr es nicht auch - in einem Jahr endet die Wohlverhaltensperiose und man kriegt so langsam Panik, dass die Restschuldbefreiung versagt wird. Daher will man möglichst wenige Fehler machen. Daher hätte ich ein paar Fragen und es wäre einfach klasse, wenn sich ein paar nette Leute finden würden, wie wenigstens auf Einige davon eine Antwort haben:

- wenn man in der Wohlverhaltensperiose sich selbstständig macht und etwa 1.000 Euro monatlich verdient und davon noch die Krankenversciherung und Steuern bezahlt werden müssen - reicht es da aus, wenn man monatlich 100,- Euro an der Insolvenzverwalter überweist?

- kann man in der Wohlverhaltensperiode einen Kredit aufnehmen, um sich ein neues Auto z.B. zu kaufen oder wird das Auto sofort nach Kauf gepfändet?

- wenn man während der Wohlverhaltensperiode heiratet und die Frau etwa 2.300 netto verdient, muss sie dann irgendwie für die Schulden des Mannes haften?

- wenn offiziell die WKV z.B. am 02.01. eines beliebigen Jahres endet, wann kann man dann ungefähr mit dem endgültigen Urteil rechnen?

Für Eure Antworten bedanke ich mich schon bereits vielmals im Voraus.

Beste Grüße

Stani
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Viele Fragen und wenig Antworten
« Antwort #1 am: 19. April 2009, 11:22:11 »

Hallo Stani,

nein ich kenne das Problem der Panik nicht - vielleicht auch noch nicht  :wink:

Was bzw. wird überhaupt derzeit etwas an TH abgeführt. Bei einer Selbständigkeit sollten die Gläubiger natürlich nicht schlechter gestellt werden. Selbstverständlich solltest Du auch das Insogericht als auch TH über eine Veränderung informieren.

Deine Frau haftet nicht für Deine Schulden.

Ob Du einen Kredit bekommst, da habe ich so meine Zweifel. Ein Auto kannst Du in der WVP kaufen, das interessiert TH eher weniger.

Nach Ablauf der WVP kann es einige Wochen dauern, bis Du den Beschluß in den Händen hältst. Da heisst es Geduld bewahren. Das eine oder andere Insolvenzgericht ist schon arg ausgelastet und da bilden die zu bearbeitenden Akte gerne auch mal Klein-Manhattan nach  :whistle:

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz