Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 31. Januar 2016, 10:03:46
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hallo,
sorry, ich mal wieder....
was mich beschäftigt:
darf ein insolvenzgläubiger mich pfänden, gg. mich vollstrecken, wenn die abtretungsfrist zu ende ist, die rsb aber noch nicht erteilt wurde oder hat man bis zur entscheidung über die rsb den schutz?
wenn gläubiger wieder vollstrecken dürfen, was kann ich tun? mein girokonto und woher ich mein geld beziehe, dürfte ihnen ja durch th und/oder gericht bekannt sein. ich habe kein p-konto. brauchte man ja in der inso nicht.
bei mir kommt es zu verzögerungen beim schlussbericht des th, da noch fragen offen sind bzw. der drittschuldner untätig ist.
folglich wird die bearbeitung durchs gericht verzögert.
danke.
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mal hypothetisch:
in welcher höhe sollte denn der gläubiger pfänden können dürfen?
er weiß doch noch garnicht, ob & wieviel geld er bekommt.
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na gemäß tabelle.
wird er nicht vom th informiert? bzw. wurde er nicht die ganzen jahre informiert, was ich an einkünften hab und woher...
oder gingen die berichte nur ans gericht?
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gingen die berichte nur ans gericht?
ja