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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung  (Gelesen 3592 mal)

Murks

  • Gast
Vollstreckungsankündigung
« am: 26. Januar 2013, 14:12:35 »

Hallo,
heute habe ich aber unangenehme Post erhalten.
Bin in der WVP seit 07/2012.

Eine Krankenversicherung versucht gerade etwas Geld einzutreiben, dass von mir bezahlt wurde.
Es betrifft den Beitrag von 05/2009.
Er wurde mir eine Zeit lang gestundet. Gab einiges an Schriftwechsel damals. Aber ich kam nicht umhin letztlich zu zahlen.
Das tat ich auch. Am 29.4.2010 habe ich überwiesen. Zahlung für 04 und 05/2009 in einer Summe ist auch auf meinen Ktoauszug erfasst.
Den Schriftwechsel habe ich dazu auch noch.

Übrigens, seit meiner Zahlung in 2010 habe ich hierzu nichts mehr gehört, keinen Schriftwechsel erhalten. Für mich war das erledigt.
Dafür kommt jetzt die Vollstreckungsankündigung.

Wie kann ich eine unrechtmäßige Vollstreckung verhindern?

In der Ankündigung steht, dass vollzogen wird, wenn ich nicht innerhalb einer Woche gezahlt habe.
Wie schnell die KV auf meinen Anruf am Montag reagieren wird und die Vollstreckung zurückruft, weiß ich nicht.
Wenn mir zum Monatswechsel noch unrechtmäßig H4 gepfändet wird, sehe ich sehr alt aus (Miete etc. zahlen).
Ich habe kein P-Konto.

Für eine Rückinfo wäre ich dankbar.


Gespeichert
 

Murks

  • Gast
Re: Vollstreckungsankündigung
« Antwort #1 am: 27. Januar 2013, 10:14:43 »

Hallo,

ich stelle hier mal einen Link rein, den ich zu diesem Thema gefunden habe:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Vollstreckungsbescheid

Vllt. ist dieser Link anderen auch hilfreich.

Verdammt, das heißt, es ist ein Titel, der gegen mich erwirkt wurde.

Einen Mahnbescheid habe ich vorher nicht erhalten, dem ich hätte widersprechen zu können.
Forderung ist schon in 2010 bezahlt.
Jetzt muß ich wieder zum Gericht mir einen Beratungshilfeschein holen, Anwalt suchen... und die Vollstreckung kann ich - zumindest so wie es grad aussieht - nicht verhindern.
Da kann ich mir nur gratulieren, dass ich so organisiert bin und mir alles archiviere und ich somit meine Zahlung in 2010 problemlos beweisen kann.

Den Titel muss ich nun per Gegenklage über einen Anwalt für nichtig erklären lassen.

Falls noch jemand weitere Infos hat, wäre es schön dies reinzustellen.
Danke
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Vollstreckungsankündigung
« Antwort #2 am: 27. Januar 2013, 12:06:40 »

Wann war Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Was für Beiträge? Eigene, für AN? GKV, PKV?

Bei Beiträgen der GKV gibt es meist keinen VB, weil die - vereinfacht gesagt - ihre Titel selber schreiben.

Wenn die Forderung bezahlt ist, lässt sich das durch einen Anruf klären.
Wenn die Forderung eine Insolvenzforderung ist, dann lässt sich auch das mit einem Anruf klären.
Eine drohende ZV kann sich so abwenden lassen.
Gespeichert
 

Murks

  • Gast
Re: Vollstreckungsankündigung
« Antwort #3 am: 27. Januar 2013, 12:33:35 »

@insokalle

Insoeröffnung war 12.10.2010.
War keine offene Forderung zum Zeitpunkt der Insoeröffnung.
Ist auch nicht angemeldet.

War ein GKV-Beitrag der Techniker KV.
Bis Mitte 04/09 AN und bei Techniker KV krankenversichert, direkt danach selbständig. Ab 06/09 PKV.
Es geht um die KK-Beitrag für den Monat 05/09 (für den jetzt die Ankündigung vorliegt), wo ich in der Gründungsphase war.
Der 2. Teil 04/09 und 05/09 wurde mir eine Zeit lang gestundet.

Nach der Stundung wurde auf die Bezahlung bestanden, weil ich gesetzlich verpflichtet bin, KV-versichert zu sein, unabhängig davon, ob ich Leistung daraus bezogen habe oder nicht.
Diese Zahlung habe ich letztlich für beide Monate in einer Summe am 29.4.2010 geleistet.


Wenn die Forderung bezahlt ist, lässt sich das durch einen Anruf klären.


Das versuche ich auch am Montag gleich.
Meine Erfahrung ist, dass Mühlen oft sehr langsam laufen.

Ausserdem habe ich jetzt heute morgen reichlich im Netz recherchiert. Nur auf einen Anruf zu vertrauen, ist demnach blauäugig.

Minimum muss ich dem schriftlich widersprechen. Das setze ich jetzt auch auf und faxe es vorab morgen an die KV und Hauptzollamt.

Und weil das Hauptzollamt sich nicht darauf einlassen muss (ist nicht die Aufgabe die Rechtmäßigkeit der Forderung zu prüfen), kann sie trotzdem vollstrecken und mich kraft ihres erteilten Auftrages in Schwierigkeiten bringen.

bzgl. dem HZA muss ich über das Prozessgericht eine einstweilige Anordnung eine Aussetzung  (§ 775 ZPO) beantragen, damit nicht vollstreckt wird, bis die KV den Titel zurückgezogen hat, weil ich schon lange bezahlt habe.


>> soweit meine heutigen Recherchen


Hab gerade meine Akten rausgeholt:

- TK-Mahnung vom 26.4.2010 mit Kontoauszug für beide o.g. Monate incl. Säumniszuschläge+Mahnkosten = € 420,66
- Überweisung 29.4.2010 dieses Betrages
- TK bestätigt für die Steuerklärung die gezahlten Versicherungsbeiträge dieser beiden Monate 29.1.2011 !!!

Weiss da die eine Hand was die andere tut???



So Text ist geschrieben.
Habe die TK angerufen, haben ja 24h-Hotline.
So habe ich die Abt. und deren Fax-+Tel-Nummer rausbekommen, die die Vollstreckungsankündigung ausgelöst hat.

« Letzte Änderung: 27. Januar 2013, 14:33:42 von Murks »
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Feuerwald

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Re: Vollstreckungsankündigung
« Antwort #4 am: 27. Januar 2013, 13:46:47 »

a) Insoeröffnung war 12.10.2010.
b) War keine offene Forderung zum Zeitpunkt der Insoeröffnung.
c) Es geht um die KK-Beitrag für den Monat 05/09 (für den jetzt die Ankündigung vorliegt), wo ich in der Gründungsphase war. Der 2. Teil 04/09 und 05/09 wurde mir eine Zeit lang gestundet.

Zusammenfassend: Es handelt sich um Beitragsforderungen aus 04/09 und 05/09 und somit Insolvenzforderungen, ganz gleich ob diese zur Insolvenztabelle gemeldet wurden. Es besteht somit ein Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO an das sich ZOll und TK zu halten haben.
 



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Murks

  • Gast
Re: Vollstreckungsankündigung
« Antwort #5 am: 27. Januar 2013, 14:41:01 »

@ Feuerwald

die Forderung ist aber bezahlt!!! und zwar lange vor der InsoEröffnung.

Sofern der IV sie nicht zurückgefordert hat, was ich aber momentan nicht weiß. Das läßt sich aber morgen schnell klären.
Aber der wußte ja davon gar nichts.
Passt irgendwie nicht.

Ausserdem geht es auch um den Titel, den die Tk damit hat. Der hat 30 Jahre Verjährungsfrist. Das heißt sie können auch nach der Inso erneut kommen.
Deshalb muss das aus meiner Sicht klargestellt und der Titel eliminiert werden.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2013, 15:16:37 von Murks »
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Murks

  • Gast
Re: Vollstreckungsankündigung
« Antwort #6 am: 24. Oktober 2013, 14:27:20 »

Hallo,
jetzt habe ich nach langen anwaltlichen Beistand die Löschung des Titels erwirkt und die Aufhebung eines unrichtig erstellten Bescheides vom Juni 2012.

Dieser Bescheid war und ist mir bis heute nicht bekannt.
So ein Verwaltungsakt wird aber erst existent, wenn er mir bekanntgegeben ist.
Erst auf Untätigkeits-Klageandrohung hat die TK letztlich die Vollstreckung gänzlich fallen lassen.
Der Titel war damit aber immer noch nicht zurückgenommen.
Erst nach Einreichung meiner Gewerbean- und abmeldung und der Einreichung des Steuerbescheides aus 2009 war die TK bereit, den Bescheid von 06/2012 a) für nichtig zu erklären und damit auch den Titel zurückzunehmen.
Dies hätte sie bereits aufgrund des Nichtzugangs des Bescheides aus 06/2012 tun müssen, sich aber verweigert. Erst aufgrund erneuter Klageandrohung und dem Einreichen der o.g. Unterlagen, wurde meinem Ansinnen stattgegeben.

Die mir entstanden Kosten wurden mir erst auf mein Drängen vollständig erstattet.

Trotz Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO war es mir wichtig, dass die TK keinen Titel mehr gegen mich hat, der sowieso unberechtigt war.
So penetrant hartnäckig wie ich nun die TK kennengelernt habe, wäre sie mir nach Ende der RSB gekommen und hätte versucht, diese Forderung bei mir einzutreiben. Dann wäre die Korrektur um ein Vielfaches schwieriger gewesen als jetzt. Dieser Ungewissheit war ich nicht bereit, mich auszusetzen, dass irgendwann noch so ein "EI" hochploppt.
Mein Gefühl sagte mir, hier mußte eine Richtigstellung geschehen, notfalls über den Klageweg.
Dies habe ich umgesetzt.

LG
Murks
Gespeichert
 
 

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