Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: DreamTheater am 14. August 2011, 15:58:48

Titel: Vollzeit und Nebenjob
Beitrag von: DreamTheater am 14. August 2011, 15:58:48
Guten Tag zusammen, meine Inso wurde im März 2009 eröffnet, seit kurzem bin ich in der WVP. Ich arbeite Vollzeit und habe ca 155 € an Pfändungsrate. Ich hatte jetzt überlegt, noch eine Nebentätigkeit auszuüben, um diese Summe ungefähr wieder reinzubekommen. Falls ich so eine Stelle finde (Zeitung austragen 2x/Woche, muss ich sicher den TH informieren und den neuen Arbeitgeber. Wie sähe es dann mit der Pfändung aus? Entsprechend mehr vom meinem Vollzeitgehalt oder eine zusätzliche Rate vom Nebenjob? 
Titel: Re: Vollzeit und Nebenjob
Beitrag von: Insoman am 15. August 2011, 10:51:07
Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Sichtweisen -

Einerseits sagt

Zitat
§ 850e ZPO - Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

2. Mehrere Arbeitseinkommen sind auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, das die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.

andererseits

Zitat
§ 850a ZPO - Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind

1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;

Wenn Sie bereits Vollzeit arbeiten, könnten Sie darauf hoffen, dass die zweite Sichtweise zur Anwendung kommt..
immerhin soll die "Mehrarbeit" nicht an Motivationslosigkeit scheitern...
Ich denke, hier ist eine gerichtliche Ermessensentscheidung angebracht (Höhe der Gesamtverschuldung, Tilgungsquoten etc.).