Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Scully am 04. Juni 2008, 20:51:37

Titel: Vollzeitjob & 400 Euro Job??
Beitrag von: Scully am 04. Juni 2008, 20:51:37
Hallo zusammen,

ich befinde mich seit 2 Monaten in der WVP.  Da mir nach der Lohnpfändung (Vollzeitjob) nicht wirklich viel übrig bleibt (wenn man Miete, Lebenskosten... abzieht) überlege ich mir ob ich mir nicht doch noch zusätzlich einen 400 Euro Job zulegen soll.
Mein Hauptarbeitgeber hätte nichts dagegen....

Meine Frage nun, wie rechnet das der TH?

Vielleicht hat jemand von euch ja schon Erfahrung mit diesem Thema und kann mir einen Tipp geben :cheesy:

Titel: Re: Vollzeitjob & 400 Euro Job??
Beitrag von: paps am 04. Juni 2008, 21:00:55
Ich würde zur Überstunden- (Mehrarbeits)regelung tendieren.
Nach Abzug der notwendigen Ausgaben 50% unpfändbar.
Der Rest zum normalen Netto und dann Pfändungstabelle.
Titel: Re: Vollzeitjob & 400 Euro Job??
Beitrag von: Scully am 05. Juni 2008, 18:55:47
Hallo Paps,

erstmal danke für deine Antwort...
Nur über deine Vorgeschlagenen Möglichkeit geht es so wie ich es verstehe nicht.

Da ich bei meiner normalen Arbeit keine Mehrarbeit sprich Überstunden machen kann, müßte ich mir also einen 2ten Arbeitgeber suchen, der mich auf 400 Euro einstellt.

Nur das muss ich ja dann dem TH melden und für mich stellt sich dann die Frage wieviel mir letztendlich von diesem Verdienst übrig bleibt.
Sprich ob diese zusätzlichen 400 Euro Netto auf mein normales Netto angerechnet werden -Pfändungstabelle?

Gruß Scully
Titel: Re: Vollzeitjob & 400 Euro Job??
Beitrag von: Feuerwald am 05. Juni 2008, 19:04:01
zwei Möglichkeiten

a) Zusammenrechnung nach § 850e ZPO und dann gem. Tabelle

oder - wie paps ganz richtig schreibt -

b) es wird 50 % vom Nebenjob analog Mehrarbeit als unpfändbar behandelt (wenn man mit dem TH einig wird)