Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kratzbuerste65 am 01. August 2013, 07:47:37

Titel: Vom Gericht ein schreiben bekommen
Beitrag von: kratzbuerste65 am 01. August 2013, 07:47:37
Guten morgen,

wollte mal Fragen was dies bedeutet.
Habe vom Gericht ein Schreiben erhalten.

Imn dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kratzburste wird angeordnet:

Die nachträglichen angemeldeten und noch nicht geprfüften Forderungen einschließlich der Änderung
früherer Anmeldung werden im schriftlichen Verfahren geprüft ( § 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
27.09.2013. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch,
mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftstell den Insolvenzgericht ......, Zimmer .... niedergelegt.


Was hat dies zu bedeuten?
Was muss ich beachten?

Schönen Tag noch.

Gruß eure
Kratzbuerste
Titel: Re: Vom Gericht ein schreiben bekommen
Beitrag von: eidechse am 01. August 2013, 14:21:29
Es sind Forderungsanmeldungen nach der Anmeldefrist eingegangen und diese werden jetzt geprüft. Da auch der Schuldner den Forderungen widersprechen kann, können Sie bei Gericht die Anmeldungen einsehen und wenn Sie mir irgendwelchen Forderungen nicht einverstanden sind, diesen Widersprechen.