So jetzt gibt´s erst mal ein Löffel Honig. Dieses Forum ist m. E. das am professionellste, fachlich fundierteste was ich in der letzten Zeit gelesen habe, Danke Ihnen.
Auf die Gefahr hier als Newbie etwas doppelt zu posten...
Mein Status:
- Aufgerafft zur Eröffnung des Regelinsoverfahrens Apr2004 . "Preis" €2.194,36
- Verfahrenseröffnung 04.Aug2004. Laufzeit 6Jahre
- 07.Feb2006 Aufhebung des Verfahren gem §200InsO. Beginn der WVP
- Vollbeschäftigung im gesamten Verfahren & der WVP. Mtl. Bedienung.
Meine Frage:
- Ist mein jeweils laufendes Geschäftsjahr vom 04.Aug - 03.Aug ?
- Stichwort 10 & 15%iger Bonus. Erfolgt dieser durch mtl Reduktion meiner Zahlung
(mit Beginn 2009 oder ab August, s.o.) an den bestellten Verwalter
oder einmalige "Rückvergüttung"?
- Endet die gesamte "Lebenserfahrung" auf den Tag genau nach 6Jahren mit dem Datum 04.Aug.2010?
- Stichwort: Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltenszeit. Welche Aspekt müssen erfüllt werden?
Eine persönliche Anmerkung zum Thema Insolvenzverwalter:
Ihr Verwalter arbeitet nicht in Ihrem Sinne, auch wenn Sie Ihn bezahlen. :nono:
Auch der für mich bestellte Verwalter hat sich - wie so viele andere auch - nicht mit Ruhm bekleckerte. Mußte aber auch erst die Erfahrung machen.
Stichwort: Heirat-->Unterhaltspflicht--> keine mtl. Zahlg.--> Ergebnis: Ehefrau Verdienst zu hoch --> keine Unterhaltspflicht. Zitat: " ich bitte Sie Herr Mandarin, das kann ich gar nicht gesagt haben. Ich darf doch gar keine Rechtsberatung machen". Das hörte sich aus seinem Mund vor der Heirat ganz anders an.
Oder er ist nicht bereit mir schritflich mitzuteilen, wie hoch meine mtl. Zahlung zu sein hat. Zitat: " Sie sind doch sooo fit mit dem www, schauen Sie ins Netz, da finden sie die entsprechenden Pfändungstabellen.
Überweise seit dem alle mtl. Zahlungen an den Treuhänder "unter Vorbehalt".
Der Kontakt mit der Verwalter erfolgt nur noch per EMail.
...wenn ich Sie um folgenden Gefallen bitten dürfte: Berücksichtigen Sie das meine Ausbildung nicht das Studium der Rechtswissenschaften umfasste. Aus diesem Grund bitte ich um leicht verdauliche Erklärung, ohne ausschließliches Verweise auf entsprechende § der InsO...
Danke Ihnen :thumbup: Mandarin