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Autor Thema: Vorzeitige Beendigung der Insolvenz möglich?  (Gelesen 2730 mal)

Zippo

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Vorzeitige Beendigung der Insolvenz möglich?
« am: 12. August 2017, 08:33:41 »

Hallo Usergemeinschaft,
Ich hatte vor einiger Zeit gefragt, unter welchen Voraussetzungen vorzeitige RSB möglich ist.
Das wurde auch hilfreich beantwortet, danke dafür. :wink:

Nunmehr würde mich interessieren wie das ist, wenn in 30 Monaten bereits soviel gepfändet werden konnte, daß die bisherige Gesamtsumme über die Hälfte des Betrages, mit dem Insolvenz beantragt wurde.
Liebe Grüße
Zippo
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Der_Alte

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Antw:Vorzeitige Beendigung der Insolvenz möglich?
« Antwort #1 am: 12. August 2017, 12:43:26 »

Wenn damit die 30 % Quote und die Verfahrenskosten gedeckt sind, kann (bei Verfahren, die nach dem 1.7.2014 beantragt wurden) der entsprechende Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gestellt werden. Der IV bzw. Treuhänder kann da bestimmt weiterhelfen, ob die Summen bereits ausreichen oder was bis zum Erreichen der 36-Monats-Grenze noch fehlt. Wenn es reicht, rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen Antrag bei Gericht einreichen.
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Zippo

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Antw:Vorzeitige Beendigung der Insolvenz möglich?
« Antwort #2 am: 15. August 2017, 11:51:49 »

@Der_Alte vielen Dank für die Antwort. Allerdings ergeben sich dadurch für mich weitere Fragen.

1. Angenommen die Gesamtschuldensumme mit der Insolvenz beantragt wurde, betrug 10.000€ und bisher konnten 5.500€ gepfändet werden, dann sind das doch schon 55%, oder sehe ich das falsch :?

2. Wer müßte vorzeitige RSB beantragen, die TH oder ich?

3. Sollte ich die TH darauf aufmerksam machen vorzeitige RSB Möglichkeit in Erwägung zu ziehen oder "sollte" sie das eigentlich selber sehen anhand der Gesamtsumme der gepfändeten Beträge?

4. Stimmt es, daß vorzeitige RSB nur gewährt wird, wenn alle Gläubiger zustimmen?

Wenn das stimmt, dann kann das vergessen, denn der größte Gläubiger wird mit Sicherheit nicht zustimmen, zumal er schon vor der Eröffnung Lohnpfändung gemacht hat, obwohl er schon zwei Jahre lang vorher Raten, die mit ihm ausgemacht waren, bekam. :neutral:

Gruß
Zippo
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KarlPaul

Antw:Vorzeitige Beendigung der Insolvenz möglich?
« Antwort #3 am: 15. August 2017, 19:03:14 »

10.000 € Insolvenzsumme, davon  5.500 € bezahlt
Schätzung aus der Ferne: 
Erst müssen davon die Verfahrenskosten bezahlt werden, rechne etwa mit mindestens 1.870 €. Bei mir waren es masselos 2.500 €.
Und dann bekommt der Treuhänder für seine aufopferungsvolle Tätigkeit 40 % der Masse ( Prozentsatz für kleiner 25.000 €),
hier 2.200 € als Grundvergütung.
Für Deine Gläubiger stehen von den 5500 € erst 1.430 € zur Verfügung. Fehlt noch etwas.   
Selbst wenn jetzt die Verfahrenskosten bezahlt sein sollten kannst Du nur 60 % Deiner Einzahlungen für die Tilgung reservieren. 
« Letzte Änderung: 16. August 2017, 09:24:46 von KarlPaul »
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Insokalle

Antw:Vorzeitige Beendigung der Insolvenz möglich?
« Antwort #4 am: 19. August 2017, 17:01:54 »

zu 2.: Den Antrag muss der Schuldner stellen.

zu 3.: Könnte sie sehen. Sie könnten ihr eine Kopie Ihres Antrags zusenden.

zu 4.: Nein, stimmt nicht. Insolvenzgläubiger, IV oder TH werden aber angehört. Die Gläubiger müssen die Möglichkeit haben, Versagungsanträge stellen zu können.

s. § 300 InsO

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