Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cinderella04 am 18. August 2008, 20:07:47
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Hallo,
Weiß jemand ob es Fristen gibt, die das Gericht einhalten muß wenn alle Gläubiger befriedigt worden sind, und noch Geld im Topf ist.
Wie lange darf es dauern bis auf Antrag, (vorzeitige RSB und Beendigung der WVP ) der selber beim Gericht abgegeben woden ist
ein Beschluß verfasst wird.
Der Rechtspfleger sagte erst was von 3 Wo. Nach 9 Wo. habe ich nochmal angerufen, der wußte aber nichts mehr könnte noch ca. 6 Mon dauern, regulär wäre WVP am Anfang Oktober zu Ende.
Im Moment geht immer noch Geld vom Arbeitgeber zum TH, obwohl ein Überschuß vom mehreren Tausend € da ist.
Sorry für Wortwahl, bin im Moment etwas sauer.
Gruß :fuchsteufelswild:
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Hallo,
das ist ein Problem der Insolvenzordnung. Es gibt für so gut wie gar nichts Fristen.
Sie sollten sich noch etwas gedulden.
MfG
ThoFa