Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: heinzhubertels am 30. März 2014, 18:58:22

Titel: Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung,scheibar alles bezahlt
Beitrag von: heinzhubertels am 30. März 2014, 18:58:22
Mein Treuhänder und das zuständige Gericht haben mich angeschrieben,

dass ich einen Antrag auf vorzeitige Erlassung der Restschuldbefreiung stellen soll,

weil alle zugelassenen Gläubiger zu 100% befriedgt sind.

Verfahrens und Treuhänderkosten sind auch bezahlt.

Ich habe sogar schon einen größeren Betrag auf mein Konto zurücküberwiesen bekommen.

Das kam für mich sehr überaschend,weil die Schulden eigentlich viel höher waren,

aber es haben sich wohl nicht alle gemeldet.

Jetzt zu meiner Frage:

Wie stellt man einen solchen Antrag und gibt es für mich noch etwas zu beachten?

Habe nach einem Musterschreiben gesucht,aber leider nichts gefunden.



Titel: Re: Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung,scheibar alles bezahlt
Beitrag von: waldi am 30. März 2014, 20:36:16
"Hiermit stelle ich im Verfahren IK 999 999/02 einen Antrag auf vorzeitige Erlassung der Restschuldbefreiung.
Mit freundlichem Gruß
Heinz Hubert Tels"
Titel: Re: Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung,scheibar alles bezahlt
Beitrag von: wollter001 am 31. März 2014, 23:22:37

Hallo
Von mir Herzlichen Glückwunsch und kleine Ergänzung
 
                                                                         
Musterman                                                                                XXXXXXX 01.04.2014
XXXXXstr.X
111111 STADT
Tel.XXXXXXX

An das Amtsgericht XXXXXXX Insolvenzgericht
XXXXXXstraße
XXXXX STADT

IK XXX/XX Insolvenzverfahren                                                                                 
Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des XXXXXXX XXXXXXX
XXXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich beantrage die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung,weil es Insolvenzmasse in einem Umfang vorhanden ist, dass sämtliche im Schlussverzeichnis festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger in voller Höhe befriedigt wurde, sowie die  Verfahrenskosten in voller Höhe gedeckt sind. 


Mit freundlichen Grüßen