Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rubenspower am 10. November 2010, 21:16:32

Titel: Vorzeitige Restschuldbefreiung - Fragen hierzu
Beitrag von: rubenspower am 10. November 2010, 21:16:32
Ich befinde mich in der Wohlverhaltenperiode.

Im März 2010 werde ich alle angemeldeten Insolvenzgläubiger bezahlt haben und möchte dann die vorzeitige RSB beantragen.

Nun habe ich einige Fragen:

1.) Kommen noch Zinsen der Gläubiger auf mich zu?
2.) Wie hoch ist die Vergütung des TH in Prozent?
3.) Kommen noch weitere Gerichtskosten auf mich zu (erteilen der RSB)?
4.) Muss ich die RSB beantragen oder macht dies der TH?
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung - Fragen hierzu
Beitrag von: horst69 am 11. November 2010, 09:10:39
1) Zinsen kommen nicht hinzu. Zu bezahlen sind die angemeldeten festgesetzten Beträge.

2) Kann man nicht pauschal in % sagen, kommt auf seinen Aufwand an den er hatte !

3) Zu der Vergütung des TH kommen die üblichen Gerichtskosten, genaue Höhe nicht bekannt.

4) Kannst du beantragen.
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung - Fragen hierzu
Beitrag von: paps am 11. November 2010, 18:45:55
Die vorzeitige RSB muss vom Schuldner beantragt werden.

Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung - Fragen hierzu
Beitrag von: rubenspower am 13. November 2010, 07:19:21
Vielen Dank für die hilfreichen Auskünfte.

Dann freue ich mich aufs Frühjahr.  :wink: :biggrin: