Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rubenspower am 10. November 2010, 21:16:32
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Ich befinde mich in der Wohlverhaltenperiode.
Im März 2010 werde ich alle angemeldeten Insolvenzgläubiger bezahlt haben und möchte dann die vorzeitige RSB beantragen.
Nun habe ich einige Fragen:
1.) Kommen noch Zinsen der Gläubiger auf mich zu?
2.) Wie hoch ist die Vergütung des TH in Prozent?
3.) Kommen noch weitere Gerichtskosten auf mich zu (erteilen der RSB)?
4.) Muss ich die RSB beantragen oder macht dies der TH?
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1) Zinsen kommen nicht hinzu. Zu bezahlen sind die angemeldeten festgesetzten Beträge.
2) Kann man nicht pauschal in % sagen, kommt auf seinen Aufwand an den er hatte !
3) Zu der Vergütung des TH kommen die üblichen Gerichtskosten, genaue Höhe nicht bekannt.
4) Kannst du beantragen.
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Die vorzeitige RSB muss vom Schuldner beantragt werden.
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Vielen Dank für die hilfreichen Auskünfte.
Dann freue ich mich aufs Frühjahr. :wink: :biggrin: