Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: horst69 am 27. November 2011, 14:16:18
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Hallo Ihr lieben, hab mal ne Frage !
Ich überlege, ob ich in naher Zukunft meinen Gläubigern einen Vergleich vorschlage, um vorzeitig die Erteilung der RSB zu bekommen. Bin derzeit in der WVP.
Ich bin mit dem im großen und ganzen schon vertraut, aber eine Frage kann ich nicht beantworten:
Darf ich einen Vergleich nur mit ALLEN Gläubigern durchführen, oder kann ich es auch splitten ?
Das heisst 1/2 der Gläubiger jetzt, die andere 1/2 in 1 Jahr, z.B......
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Sie dürfen keinen Gläubiger anders behandeln als den anderen. Also entweder alle vergleichen oder keinen.