Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: GuentherN am 13. März 2015, 19:23:56
-
Heute habe ich ein Schreiben von meinem TH erhalten. "....Ihr Verfahren steht kurz vor dem Abschluß. Es ist geplant Ihnen die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erteilen." Die Gläubiger sollen auch schon befriedigt worden sein und die Gerichtskosten bezahlt. Was passiert als nächstes und wie lange kann es jetzt dauern bis ich wieder meinen vollen Lohn bekomme? Danke für eure Hilfe.
-
Das hängt von dem "Arbeitsfleiss" bei Gericht ab.
Rechnen Sie noch mit mindestens 2 Monaten.
Solange hat es bei mir vom Schlußbericht des TH bis zur Ablage der RSB im
Justizportal gedauert. Der ofiziell Brief kam noch eine Woche später.
-
Danke für die Antwort KarlPaul,
wurde bei Ihnen die letzten 2 Monate dann auch noch das Gehalt an den TH abgeführt?
-
Das mit dem Gehalt war bei mir anders. Ich habe es immer selbst abgerechnet.
Als im vergangenen Dezember der TH wegen dem Schlußbericht anrief
war auch ein Thema das dies der letzte Monat sein wird der zählt.
Das Gericht begann ja bei mir erst nach Ende der Abtretung Anfang Januar zu tagen,
schrieb noch einmal die Gläubiger an und da von dort auch nichts kam wurde dann einen
Monat später die RSB erteilt. Abgeführt wurde da von mir nichts mehr.
Du wirst wohl, da sie vorzeitig erteilt werden wird, bis auf die RSB warten müssen ?
Wenn aber alles schon bezahlt ist sollte eine eventuelle Überzahlung nicht erstattet werden?
-
Aus dem Schreiben des TH geht hervor das eine Überzahlung nach Abschluß des Verfahrens an mich ausgezahlt wird. ES soll jetzt schon Überschuss auf dem Konto geben.
Ich hoffe das Amtsgericht lässt sich nicht allzu lange Zeit denn gerade kann ich das Geld eigentlich gut gebrauchen.
-
Es wird schon klappen.
Plane das Geld bis dahin für nichts ein.
Bei mir war es ja nur ein normales Verfahren.
Das wenige Geld das ich abführte reichte nur um den TH
zu bezahlen plus einen Vorschuss auf die Gerichtskosten.