Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: md1ffm am 20. November 2012, 16:03:29

Titel: Vorzeitiger Abschluss sicher / wie merkt der TH das?
Beitrag von: md1ffm am 20. November 2012, 16:03:29
Moin Moin,

ich bin seit ein paar Monaten in der WHP. Bei knapp 30.000 Euro Insolvenzsumme und 5.500 EUR Masse (aus Steuererklärungen, Pfändungen bis zum Tag X, Lebensversicherung) stehen also noch knapp 24.000 EUR offen.

2017 wäre der ganze Prozess vorbei - allerdings ist mit meinem pfändbaren Teil die Summe schon seeehr viel früher beglichen weil ich ein gewaltiges Job und Gehaltsupgrade durchziehen konnte. Ich komme grob kalkuliert auf Ende 2013, Anfang 2014)

Meine Frage nun - merkt der Treuhänder das von alleine? Sagt das Gericht irgendwann: "Hallo Hallo wir wollen nix mehr, ist doch alles bezahlt?"    :biggrin:

Lässt sich 2013 schon grob oder genau ausrechnen wann meine letzte Zahlung erfolgt?
Müssen da auch Gerichtskosten oder Verfahrensabschlusskosten etc bezahlt werden?

Herzliche Grüße
M
Titel: Re: Vorzeitiger Abschluss sicher / wie merkt der TH das?
Beitrag von: Der_Alte am 20. November 2012, 18:20:26
Von den in die Masse geflossenen Beträgen werden zuerst die Verfahrenskosten, also Treuhänder und Gericht, beglichen. Der Rest wird dann an die Gläubiger ausgeschüttet.

Normalerweise wird der Treuhänder feststellen, dass zu einem bestimmten Tag X soviel Masse vorhanden ist, dass sowohl Verfahrenskosten als auch die angemeldeten Forderungen beglichen werden können. Wenn er gut ist, gibt er Ihnen und dem Gericht rechtzeitig Bescheid.
Sie können aber auch selbst mitrechnen und den TH darauf hinweisen, dass nach Ihrer Meinung bereits ausreichend Masse vorhanden ist. Sobald er das bestätigt, sollten Sie einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen. Nach deren Rechtskraft endet dann die Pfändung und der überschüssige Betrag wird an Sie zurückgezahlt.