"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: VWL vom Arbeitgeber anlegen?  (Gelesen 1896 mal)

truckergabor

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
VWL vom Arbeitgeber anlegen?
« am: 11. Februar 2010, 18:54:20 »

Hallo!

Ich befinde mich am Beginn der WVP. Der TH hat will mein Guthaben aus einem bestehenden Bausparvertrag verwerten. :fuchsteufelswild:

Wie kann ich dann in Zukunft die VWL anlegen? Kann man die vom Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge, die ja vor der INSO geschützt ist, umleiten lassen???

Mit besten Grüßen
Gabor
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: VWL vom Arbeitgeber anlegen?
« Antwort #1 am: 12. Februar 2010, 21:27:31 »

Die Verwertung ist rechtens.
Die VL ist als persönliche leistung zwar in der Auszahlung geschützt, jedoch ist das Guthaben eben Vermögen.
Sind Sie tatsächlich in der WVP könnte u.U. die vertragsauflösung angezweifelt werden.

Ja Sie können VL auch in Arbeitgeber finanzierte Altersvorsorgeprodukte einfließen lassen.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz