"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Wann GENAU wird die Durchhalteprämie zum ersten mal gezahlt ?  (Gelesen 6084 mal)

moelle

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

Hallo,

Ich habe von meinem "Treuhänder" auf Anfrage eine komische Antwort bekommen.

Ich hatte gefragt wann und in welcher Höhe zum ersten mal die Durchhalteprämie gezahlt wird. 

Die Truehänderin will aber erst im Dezember 2010 auszahlen. Ist das so Richtig ??

Hier mal die Daten:

Eröffnung           03.05.2000
Aufhebung         26.04.2006 (!!)
Ende                  26.04.2013

Gruß
Michael

PS: Man beachte mal die Zeit zwischen Eröffnung und Aufhebung - ist das normal für einen kleinen Betrieb mit max. 10 Mitarbeitern ???
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Wann GENAU wird die Durchhalteprämie zum ersten mal gezahlt ?
« Antwort #1 am: 02. Januar 2010, 18:20:07 »

soweit ich mich an die InsO in der alten Fassung vor 11/2001 erinnere ...

Motivationsrabatt (ohne Altfallregelung) - § 292 I InsO
nach Ablauf von 4 Jahren nach Aufhebung 10 %, nach 5 Jahren 15 %, nach 6 Jahren 20 %.

6 Jahe Insolvenzverfahren für einen Kleinbetrieb erscheint in der Tat sehr lange,
lässt sich aber heute nicht mehr ändern.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

moelle

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Wann GENAU wird die Durchhalteprämie zum ersten mal gezahlt ?
« Antwort #2 am: 03. Januar 2010, 10:55:34 »

Bedeutet das, das ich genau am Tag nach dem Ablauf einen Anspruch auf die Auszahlung habe ? Das würde in meinem Fall bedeuten (wenn wir ein paar Tage für die Bearbeitung berechnen) das ich im Mai 2010 eine Zahlung bekommen müsste.

Ich habe bereits seit 2000 den Pfändbaren Anteil an den Insolvenzverwalter abgegeben. Wird das schon mitberechnet oder auch erst alles was nach der Aufhebung gezahlt wurde ?

Danke übrigens für die schnelle Antwort

Michael
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wann GENAU wird die Durchhalteprämie zum ersten mal gezahlt ?
« Antwort #3 am: 03. Januar 2010, 22:27:18 »

i.d.R. wird der jährliche Bericht des TH zum 26.04. fällig.
Es wird also Mitte Mai einen Berichtstermin beim Insogericht geben.
Von daher könnten Ende Mai 10% des pfändbaren Betrages(abzüglich der offenen Gerichts- und TH-Kosten) fleißen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

moelle

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Wann GENAU wird die Durchhalteprämie zum ersten mal gezahlt ?
« Antwort #4 am: 31. Mai 2010, 22:20:46 »

Hallo,

ich habe noch eine Frage !!

Heute habe ich die Info bekommen, dass ich eine winzige Summe als "Prämie" bekommen soll. Das liegt daran das meine TH nur die Beträge des letzten Jahres als Grundlage für die Berechnung der 10 % genommen hat.

Wenn ich mir § 292 InsO aber durchlese, so steht da :  "... Von den Beträgen, die durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenrzverfahrens......"

Der Gesetzgeber schreibt nichts davon das hier nur die Summe gemeint ist, die im 4. Jahr einbehalten wurde. Ich bin der Meinung das mir 10 % der Summe ALLER einbehaltener Beträge seit dem Jahre 2000 zustehen.

Bin ich mit dieser Meinung ganz allein ??

Gibt es ggf. Rechtsprechungen zu diesem Thema ??

Gruß

Michael
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz