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Autor Thema: Wann haftet auch ein TH?  (Gelesen 2159 mal)

TotalBanane

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Wann haftet auch ein TH?
« am: 22. November 2009, 13:33:00 »

nach jahrelanger Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, wurde ich insolvent. War Beifahrer bei einem Autounfall. Die Versicherung des Fahrers weigerte sich von Anfang an mit fadenscheinigen, nachweislich unwahren Behauptungen zu bezahlen. Logisch. waren meine Forderung doch sehr hoch. Ich war absolut arbeitsunfähig. Als ich dann endlich Pleite und in der privaten Inso war, hat der TH ohne mein Wissen, meine kompletten Ansprüche aus diesem Unfall für lächerliche 500 Euro an die Versicherung verkauft.
Ich hab davon erst ein Jahr später erfahren, als ich mich schlussendlich an die BaFin wandte. Dort nahm man meine Klage an, forderte die Versicherung zur Stellungnahme auf. Daraufhin erhielt ich das vernichtende Schreiben, dass doch alles bestens erledigt sei!
Ich bin in der WVP und hab ein echtes Problem mit diesem TH. Ich hätte alle Gläubiger befriedigen können und hätte noch was zum Neustart übrig behalten. Dessen bin ich mir sicher. Gibt es denn keine Möglichkeit diesen zur Verantwortung zu ziehen?
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Scarlett

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Re: Wann haftet auch ein TH?
« Antwort #1 am: 25. November 2009, 18:00:56 »

Da würde ich sicherheitshalber zu einem Anwalt gehen, der Insolvenzverwalter hat ja da eine Entscheidung getroffen, die weit über die Vermögensentscheidungen hinaus geht.
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

lucca_m

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Re: Wann haftet auch ein TH?
« Antwort #2 am: 26. November 2009, 09:07:55 »

Das Problem ist nicht der IV. Sorry.

Wieso haben Sie jahrelang diesen Zustand geduldet? War die Insolvenz mit dem Wissen der Entschädigung tatsächlich der richtige Weg? Haben Sie Ihre Anspruch gerichtlich durchgesetzt?

Sie sind in der Insolvenz, für wlechen Preis ein IV "Ihre" Vermögenswerte umsetzt, braucht Sie nicht mehr zu interessieren. Sie sind nach Alauf der Restschuldbefreiungsphase Ihre Schulden los.
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TotalBanane

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Re: Wann haftet auch ein TH?
« Antwort #3 am: 26. November 2009, 15:25:49 »

Danke für den Tipp, Scarlett, aber zu einem Anwalt gehe ich bestimmt nicht mehr! Für einen privat Insolventen oder wie damal Hartz 4 Empfänger rühren die keinen Finger.
An Lucca kann ich nur antworten. Diese Unfallsache lag beim Anwalt und die Versicherung hat sich mit fadenscheinigen Angaben geweigert zu bezahlen. Die wussten, dass es teuer werden wird! Der Anwalt hat es einfach nicht fertig gebracht die Sache durch zu ziehen. Ich war selbständig und er hatte Probleme meinen Verdienstausfall zu beziffern. Alles zog sich wie Kaugummi.  Ein Schreiben zur Versicvherung. Monate später kommt wieder ein Schreiben zurück. Alle paar Wochen ruft man mal an und wird vertröstet, dass alles seine zeit dauern würde usw.
Ich hab das ihm überlassen und mir gedacht, dass sie irgendwann zahlen müssen. Ich selbst war damit beschäftigt zu überleben in diesen Jahren. Ich lag mehrfach in Krankenhäusern. Bekam bald von allen Seiten Druck in Form von Mahnungen, Inkasso usw. Es kam nichts mehr rein, aber die Kosten liefen. Unterhaltszahlungen usw. nach 1 1/4 Jahren, war ich praktisch pleite. Aber Ende 2003 sollte endlich alles wieder gut werden. Ich war wieder ziemlich gesund, wollte in eine kleinere Wohnung ziehen und habe angefangen meine Sachen Stück für Stück schon mal zu meinem Schwager fahren. Beim Transport der Kartons passierte dann das 2. Unglück Januar 2004. Ich stürzte von der Dachgarage und brach mir das rechte Sprunggelenk. Während der OP kam auch noch ein Keim in die Wunde! Ich wurde deshalb insgesamt 7 mal operiert in den kommenden Jahren. Bis Frühjahr 2007 war ich schwer verletzt, pleite und Hartz4 Empfänger. Dann erhielt ich ein künstliches Sprunggelenk. Seit Mitte 2007 arbeite ich wieder und hab viel dazugelernt über dieses Land. Ich weiß genau wo ich lebe..
Es ist leicht von aussen zu sagen, hättest du dies oder das getan...dann wäre es anders gekommen. Aber das ist blanke Theorie.
Mich hat z.B. das Sozialamt zu denen ich im Gips gehen musste, was ohnehin ein schlimmes Erlebnis war,  zum Umzug in eine 1 Zimmer Whg. gezwungen. Ich hab nach Hilfe gefragt wg. des Fußes. Der SB hat nur gelacht. Mehr als einen Transportermiete sei nicht drin. Ich bin also umgezogen, ich war allein und ich hab damit alles nur noch schlimmer gemacht. Mit dem jetzigen Abstand bin ich fassunglos dass ich das zugelassen und getan habe. Aber mit dem Rücken zur Wand, tut man Dinge...was solls.. Wer das nicht selbst erlebt hat, wird es nicht begreifen können.
Habe später mal an den Petitionsauschussdes bayer. Landtages eine Beschwerde darüber geschrieben. Nach 3 Monaten hab ich mal angefragt warum da nichts kommt. Schon eine Woche später war ein ausführliches Schreiben da. Praktisch aus den Akten des Sozialamtes abgeschrieben. Nichts wurde untersucht. Nichts! Darin gab es nur einen Schuldigen..na ratet mal wer das war :-D
So und mit der PI geht dann die Akte an den IV. Der wäre dann verantwortlich die Klage weiter zu betreiben. Naja...als ich das ins Forum gestellt hatte, war mir schon klar, dass es sinnlos ist.... Ist wohl so eine innere Wut, die mich immer wieder antreibt, das mal rauszulassen. Loslassen wäre das Beste, aber es gelingt einfach nicht...!

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Scarlett

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Re: Wann haftet auch ein TH?
« Antwort #4 am: 26. November 2009, 18:26:33 »

Das ist sicher eine traurige Geschichte und es ist wohl vieles sehr unglücklich gelaufen, wenn man hilflos ist und keine Unterstützung hat ist man den Behörden leider auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

Ich frage mich allerdings jetzt, was Sie jetzt hier erwarten???? Ob man den TH zur Verantwortung ziehen kann, ist letzlich nur auf dem Rechtsweg klären. Wenn Sie aber von vorne herein ausschließen einen Anwalt zur Rate zu ziehen, verschließt sich diese Möglichkeit auch. Es gibt durchaus Anwälte, die sich auch für Menschen auf Prozeßkostenhilfebasis einsetzen.

Eine hieb- und stichfeste Rechtsberatung kann hier niemand geben und eine rechtliche Entscheidung abnehmen erst recht nicht. Und die ganze Angelegenheit ist ja auch wirklich sehr verstrickt. Da muss auch versicherungsrechtlich sicher einiges geklärt werden und wie gesagt auch ob der TH da Kompetenzen überschritten hat.

Klingt hart aber meiner Meinung nach gibt es da nur 2 Möglichkeiten in Begleitung eines kompetenten Anwalts den Rechtsweg beschreiten oder sich wohl oder übel mit der Situation abfinden.
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