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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wann ist IN fertig? Kein kontakt zu Insolverwalter..  (Gelesen 3686 mal)

Mensch

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Wann ist IN fertig? Kein kontakt zu Insolverwalter..
« am: 29. Dezember 2011, 03:31:03 »

Hallo,

Bin neu hier, hab beim ersten durhcblaettern keine aehnliche frage entdeckt, daher....

Mein mann hat am 29.3.2006 mit dem betrieb (einzelunternehmer) insolvenz (regel) beantragt, die am 1.5. Eroeffnet wurde.

Wir haben keinen kontakt zum insoverwalter, denn er ist ein absolutes A.... (dafuer auch unter RA-kollegen bekannt), er hat nach 4 jahren mal die lohnabrechnungen meines mannes verlangt, kriegt er nun regelmaessig, gepfaendet wird nix, da er alleinverdiener ist. Ich verdiene nichts und wir haben eine tochter (8). Allerdings ist die neue firma auf meinem namen eingeschrieben, ich bin auch auf dem papier die GF. Trotzdem wird uns nichts gepfaendet (mein mann kriegt etwa 1600/1700 netto).

Meine fragen:
1) die insol muesste doch am 1.5.2012 fertig sein, oder? Wie laeuft das ab? Wie erfahren wir das? (nein, nicht verwalter
fragen, auf keinen fall!!) und wa sist danach?
2) wenn der bis jetzt nix gepfaendet hat, und es wuerde aber evtl. N irrtum vorliegen.... Also vom verw., kann das noch nachtraeglich und auf einmal gefordert werden? Mir kommt das komisch vor, will aber natuerlich keine schlafende hunde wecken.... Nix gegen beitrag zum schuldenabtrag, aber jetzt so im nachhinein auf einmal alles waer schon unmoeglich...

Danke fuer eure hilfe! Ich weiss, normalerweise ist der verwalter auch fuer den schuldner da, aber beim dem is nix normal!!

Lg
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Der_Alte

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Re: Wann ist IN fertig? Kein kontakt zu Insolverwalter..
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2011, 10:35:55 »

Das der Insolvenzverwalter sich nicht bei Ihnen meldet muss Sie nicht beunruhigen. Ob unangenehmer Mensch oder nicht, er soll nur die Insolvenz abwickeln, mehr nicht.
Wenn Sie Fragen haben ist für Sie Anprechpartner das Gericht. Dort kann sich Ihr Mann jederzeit die Insolvenzakte einsehen.

Wenn Ihr Mann seinerzeit Restschuldbefreiung beantragt hat muss das Gericht, auch wenn das eigentliche Insolvenzverahren bis dahin noch nicht beendet ist, über die RSB entscheiden. Soweit keine Versagensgründe vorliegen wird diese dann nach Ablauf dieser 6 Jahre erteilt werden.

Zu pfänden ist bei Ihrem Mann nichts. Lt. Pfändungstabelle hat er bei Berücksichtigung von Frau und Kind einen unpfändbaren Gehaltsanteil von 1640 €, Kindergeld zählt dabei nicht.
Der Insolvenzverwalter wäre verpflichtet gewesen, dem jetzigen Arbeitgeber Ihres Mann offenzulegen, dass dieser entsprechende pfändbare Anteile an den IV abzuführen hat. Wenn er es getan hat sind Sie bzw. Ihr Mann ohnehin aus dem Schneider.
Da Ihr Mann auf Anforderung die Gehaltsbeseinigungen an den IV übersendet kann der prüfen, ob der Arbeitgeber richtig berechnet und abgeführt hat.

Sollten Sie Zweifel haben, ob der Arbeitgeber etwas abführen müsste und vielleicht nicht tut schauen Sie in den Gehaltsabrechnungen nach, ob in einem Monat die Pfändungsgrenze überschritten wurde und ob dort dann eine Pfändung vermerkt ist. Wenn ja, ist alles in Ordnung. Wenn nicht sollte Ihr Mann den Arbeitgeber darauf ansprechen. Sollte der davon nicht informiert sein, rechnen Sie anhand der Gehaltsabrechnungen aus, wieviel insgesamt nicht abgeführt wurde. Dann schreiben Sie dem Gericht, was Sie festgestellt haben und bitten um Klarstellung. Notfalls müssen Sie diese Summe nachträglich zahlen. Solange Sie selbst tätig werden geht ein Versagensantrag ins Leere. Werden Sie allerdings nicht selbst aktiv und der IV schreibt in seinen Bericht hinein, dass Ihr Mann nicht abgeführt hat, kann die RSB versagt werden und die Schulden bleiben.

Ihr persönliches Einkommen spielt bei der ganzen Berechnung keine Rolle.

Auf Ihren letzten Satz gibt es nur eine Antwort: Nein, er ist nur für das Verfahren da, weder Freund noch Feind des Schuldners noch Anwalt der Gläubiger. Vom IV haben Sie nichts an Unterstützung zu erwarten. Ihrer scheint da besonders rigoros.
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2011, 10:38:43 von Der_Alte »
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Der_Alte

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Re: Wann ist IN fertig? Kein kontakt zu Insolverwalter..
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2011, 10:36:24 »

doppelt
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2011, 10:39:07 von Der_Alte »
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Mensch

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Re: Wann ist IN fertig? Kein kontakt zu Insolverwalter..
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2011, 14:48:15 »

Hallo,

Lieben dank fuer die nachtricht! Es ist schwer, wenn man in dieser phase so allein gelassen wird.... Auch, wenn er sich konform verhaelt.

Ja, mein mann hat die restschuldbefreiung beantragt.

Der arbeitgeber bin ich, denn die firma lautet uf meinen namen und ich bin geschaeftsfuehrerin. Das weiss aber der insolvenzverwalter!! Dass ich die pfaendung haette abfuehren muessen, war mir nicht klar!!! Hat uns keiner gesagt!! Auch nicht, als der Verwalter immer schoen brav die Abrechnungen bekam. jetzt wirds mir grad ganz anders!!

Das heisst doch, dass uns evtl. Deswegen die restschuldbefreiung versagt werden kann, obwohl der verwalter dies ja eigtl. weiss?? Ich traue ihm leider zu, dass er es darauf anlegt... (wir haben ihm seinerzeit das inventar naemlich nicht fuer 30 000 euro abgekauft... Da war er sauer...)

Also, am besten direkt zum gericht?? Er hat nie was gesagt, ich dachte, dass er das veranlassen muss? Oh mann...

Deswegen meinte ich ja auch, wegen mir und der Unterhaltspflicht... Muss ich in der Tabelle nachsehen OHNE mich zu beruecksichtigen (kriege kein gehalt, nichts) wegen dem "besitz" der Firma  oder MIT?

sollten wir evtl. einen Anwalt einschalten, der von Insol Ahnung hat?

DANKE nochmal fuer eine Antwort...
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2011, 14:53:33 von Mensch »
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Der_Alte

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Re: Wann ist IN fertig? Kein kontakt zu Insolverwalter..
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2011, 15:22:02 »

Wenn Sie kein Gehalt bekommen müssen Sie auch sich nicht rauslassen. Und selbst wenn Sie Gehalt hätten wäre bis zu einer anderen Entscheidung des Gerichts trotzdem Ihre Unterhaltsberechtigung gegeben. Pfändungstabelle mit zwei Unterhaltsberechtigten ist für Sie anzuwenden.

Wenn Sie jetzt als Arbeitgeber Ihres Mann feststellen, dass Sie fehlerhaft nicht abgeführt haben, können Sie das heilen.

Berechnen Sie rückwirkend nach der aktuellen Pfändungstabelle für die Zeit seit dem 1. Juli 2012, in welcher Höhe Sie hätten abführen müssen. Das sind ja im Regelfall Kleinbeträge.
Für die Zeit davor müssen Sie sich die jeweiligen Pfändungstabellen raussuchen, die vorherige hatte eine relativ lange Gültigkeit.

Wenn Sie alles zusammen haben errechnen Sie den zu zahlenden Gesamtbetrag und überweisen Ihn an den Treuhänder. Wenn es in Gesamtsumme nicht geht zahlen Sie es in Abschlägen (z.B. Pfändbares Einkommen Mai - Dezember 2005).

Ab sofort zahlen Sie nach der monatlichen Abrechnung den jeweiligen Monatsbetrag an den IV.

Um Klarheit gegenüber dem Gericht zu schaffen sollten Sie es anschreiben, darauf hinweisen, dass Sie erst jetzt festgestellt haben, dass der Treuhänder die Beträge nicht abgefordert hat und Sie deshalb jetzt diese nachzahlen werden.
Über die Zeit kommt da sicher einige hundert Euro zusammen. Solange Sie bis zur Entscheidung über die RSB alles glattgezogen haben dürfte es kein Problem darstellen.
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2011, 15:24:44 von Der_Alte »
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Mensch

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Re: Wann ist IN fertig? Kein kontakt zu Insolverwalter..
« Antwort #5 am: 29. Dezember 2011, 15:37:59 »

Okay, mache ich danke!!!!

Es sind aber doch 3 unterhaltsberechtigte... Mein mann plus wir beide.... Richtig? Stand unter der tabelle drunter, fuer ihn selbst und weitere... ?

Herzlichen dank, wirklich!!
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Der_Alte

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Re: Wann ist IN fertig? Kein kontakt zu Insolverwalter..
« Antwort #6 am: 29. Dezember 2011, 15:42:22 »

Die Pfändungstabelle berücksichtigt in Spalte 0 immer den Schuldner selbst, deshalb nur zwei weitere Unterhaltsberechtigte Personen. Also die Spalte nehmen über der 2 steht. Pfändbares Einkommen beginnt da bei etwa 1640 € Netto.

Hier gibt es z.B. einen Pfändungsrechner: http://www.ikk-classic.de/arbeitgeber/online-rechner/pfaendungsrechner.html
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Mensch

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Re: Wann ist IN fertig? Kein kontakt zu Insolverwalter..
« Antwort #7 am: 29. Dezember 2011, 15:47:59 »

Danke, danke, danke!!!!

Ich kann ihnen nicht genug danken, sie waren mir eine sehr grosse hilfe!!!!  :handshake:
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