Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ice am 06. Mai 2011, 09:10:50

Titel: wann ist meine Insolvenz beendet
Beitrag von: ice am 06. Mai 2011, 09:10:50
Hallo und einen schönen guten Tag ich hab da mal eine Frage zum Ende meiner Insolvenz bzw. wann meine Restschuldbefreiung in Kraft tritt.
Und zwar im schreiben steht.
Die Dauer der Wohlverhaltensphase beträgt gemäß §295,287 Abs.2 InsO 6 Jahre ab Eröffnung ....2005 des Insolvenzverfahrens. Ist es somit beendet?
oder zählt dieses Schreiben??
Das Insolvenzverfahren wird nach rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung ohne schlußverteilung entsprechend §200InsO aufgehoben, das bekam ich im August 2006.

Nun bin ich verwirrt und hänge was in der Luft wann meine Insolvenz beendet ist und ich meine Restschuldbefreiung eventuell erlange.

Danke im Vorraus und allen ein schönes Wochenende
Titel: Re: wann ist meine Insolvenz beendet
Beitrag von: horst69 am 06. Mai 2011, 12:46:25
Normaler Weise bekommst du einen Brief vom Amtsgericht, sobald die RSB erteilt worden ist.

Du könntest aber im Zweifel auch deinen TH befragen, der sollte es wissen !
Titel: Re: wann ist meine Insolvenz beendet
Beitrag von: juergengrisu am 06. Mai 2011, 13:28:15
Hi;)

Die RSB wird von Gericht per BESCHLUSS erteilt.
dann ist es Amtlich , und sie wird bei www.insolvenzbekanntmachungen.de
eingetragen.

gruß

juergengris
Titel: Re: wann ist meine Insolvenz beendet
Beitrag von: paps am 06. Mai 2011, 17:18:43
Schluß ist 2011.
Nach Ablauf der 6 Jahre ist von Amtswegen über die RSB zu entscheiden.
Titel: Re: wann ist meine Insolvenz beendet
Beitrag von: ice am 07. Mai 2011, 12:05:33
danke an euch alle hab es gerade gelesen!!!!!! na dann hoffe ich mal das mir die restschuldbefreiung erteilt wird, hab mich ja brav dran gehalten und immer alles hingeschickt zum Treuhändler waren ja immer nur meine Rentenbescheide wegen Erwerbsunfähigkeitsrente. Nun hab ich mal noch eine Frage ich hoffe ich nerve hier keinem!!
wie sieht es nun mit den Kosten aus und zwar habe ich bis juli noch meine Rente danach falle ich in harz 4 weil ich die rente nicht weiterbeantrage weil ich sonst nie in arbeit komme. nun meine frage was kommen an Kosten des verfahrens auf mich zu und muß ich die auf einmal bezahlen???