Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: McRib am 03. Dezember 2009, 12:05:54

Titel: Wann muss ich eine Gehaltserhöhung melden ?
Beitrag von: McRib am 03. Dezember 2009, 12:05:54
Hallo alle zusammen,

ich bin seit einem Jahr in der WVP. Von meinem Treuhänder habe ich die gesamte Zeit über nichts gehört. Im Oktober 2008 hat der den letzten aktuellen Gehaltsnachweis bekommen.
Nun habe ich im März eine Gehaltserhöhung bekommen. Im Oktober habe ich dann per Email an der Treuhänder geschrieben, dass sich das Gehalt erhöht hat und ich, falls er pfänden darf, das bitte direkt mit ihm abwickeln möchte. Laut Tabelle muss ich ca. 25,- € abführen, wenn ich das richtig gelesen habe.
Zunächst kam keine Antwort, dann erhielt ich am 18.11. Post von ihm. Es war der Bericht über das erste "Geschäftsjahr". Weiterhin forderte er einen aktuellen Gehaltsnachweis an.
Hätte ich ihm die Gehaltserhöhung früher melden müssen ? Kann das Auswirkungen auf die RSB haben ?

Vielen Dank für eventuelle Hilfe.
Titel: Re: Wann muss ich eine Gehaltserhöhung melden ?
Beitrag von: paps am 03. Dezember 2009, 17:45:46
295(1)3. spricht von "auf Verlangen".
Nur der Arbeitgeberwechsel ist "unverzüglich" anzuzeigen.
Insofern sollte keine Gefahr bestehen.
Aber haben Sie auch das Gericht informiert?
Titel: Re: Wann muss ich eine Gehaltserhöhung melden ?
Beitrag von: McRib am 03. Dezember 2009, 17:49:38
Hallo und danke für die beruhigende Antwort !
Das gericht habe ich (noch) nicht informiert, sollte ich das parallell tun ?

Gruß
McRib
Titel: Re: Wann muss ich eine Gehaltserhöhung melden ?
Beitrag von: paps am 03. Dezember 2009, 17:50:58
Ja, ist zwar auch nur auf Verlangen, aber der Th wollte ja schon die aktuelle Gehaltsbescheinigung.