Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Amy am 03. April 2016, 23:48:15

Titel: War´s das jetzt ???
Beitrag von: Amy am 03. April 2016, 23:48:15
Meine Frau und ich waren beide in der Insolvenz.
Wir haben am 11.03.16 (meine Frau) und ich am 16.03.16 den Beschluß der Restschuldbefreiung erhalten.

War´s das jetzt??

Wir hatten beide die Verfahrenskosten gestundet. Meine Kosten wurden auf jeden Fall aus meinen Lohnabtretungen bezahlt,
jedoch meine Frau blieb unter dem Pfändungsbetrag.
Bekommen wir jetzt noch nachträglich die Kostenrechnung für meine Frau,
oder hätte dies nicht schon vor der Restschuldbefreiung geschehen sollen ?
Bekommt man vielleicht auch noch einen Abschlussbericht, oder wer was bekommen hat ?

Gruß
Amy
Titel: Re: War´s das jetzt ???
Beitrag von: waldi am 04. April 2016, 09:15:56
Glückwunsch zur Restschuldbefreiung!

Es wird noch eine Rechnung vom Gericht folgen an die Ehefrau, über die Verfahrenskosten.
Bei entsprechend geringem (Gesamt-)Einkommen kann diese auf Antrag gestundet werden.

Weitere Mitteilungen vom Gericht erfolgen nicht. Zumindest nicht automatisch.
Titel: Re: War´s das jetzt ???
Beitrag von: Mekki am 05. April 2016, 11:22:38
Es zählt nur das Einkommen (Vermögen)der Frau. Ist bei mir auch so. Habe Stundung beantragt. Dieses wurde genehmigt (es steht dort: Die Stundung wurde verlängert). Wenn meine Frau auch weiterhin keine Einkünfte hat, wird nach 4 Jahren die Forderung aufgehoben.
Titel: Re: War´s das jetzt ???
Beitrag von: KarlPaul am 06. April 2016, 09:03:31
Die RSB ist noch nicht ganz rechtskräftig. Ein Jahr lang ab RSB kann noch unter eingeschränkten Bedingungen vom Gläubiger Widerspruch eingelegt werden und vom Insolvenzgericht die RSB widerrufen werden. ( § 303 InsO )