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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: was bedeutet eigentlich wohlverhaltensphase  (Gelesen 4738 mal)

yvo

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was bedeutet eigentlich wohlverhaltensphase
« am: 13. Dezember 2007, 00:41:12 »

hallo nochmal alles zusammen.   habe nocheinmal ein paar ganz dringende fragen.   bin jetzt ein bißchen durcheinander, da ich über eine stunde hier im forum gelesen habe und sich mir nun viele fragen erschließen. 

würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt!

kurz zu mir: am 14.  10.  04 wurde das insolvenzverfahren (regel) eröffnet.   am 14.  3.  06 wurde das verfahren gem.   § 211 Abs.   1 InsO nach masseunzulänglichkeit eingestellt.   mit beschluss vom 6.  12.  05 wurde die restschuldbefreiung angekündigt und der treuhänder bestellt.   die frist beträgt 6 jahre

1.   was ist eigentlich der unterschied zwischen insolvenzverwalter und treuhänder

2.   habe gelesen, dass man in der wohlverhaltensperiode wieder vermögen bilden darf, welches über der pfändungsfreien grenze
     liegen kann, stimmt das ohne das es eingezogen wird?

3.   bin studentin und lebe von einem geringen einkommen 585,- euro (bafög), deshalb konnte ich meine gläubiger bis jetzt nicht
     bedienen.   falls ich nach beendigung meines studiums geld verdienen sollte, was über der pfändungsfreien grenze liegt, wird
     es dann an die gläubiger verteilt oder steht es mir zu, da wohlverhaltensp.  ?

4.   da ich mit meinem bafög eher schlecht als recht zurechtkam hat mir ein freund ein darlehen auf mein konto überwiesen,
      damit ich meine laufenden kosten und angefallene rechnung begleichen kann.  das darlehen liegt aber über der grenze, zählt das jetzt zu meinem einkommen, wenn der treuhänder meine kontoauszüge zu gesicht bekommt bzw.  muss ich ihm diese überhaupt noch zeigen? würde er davon ausgehen, lieber von dem geld die gläubiger zu befriedigen anstatt die anfallenden rechnungen zu begleichen?

5.  was bedeutet eigentlich die wohlverhaltensperiode in bezug auf einkommen und mitteilungspflicht im gegensatz zur zeit vor der wohlverhaltensperiode?

6.  wann kommt der beschluss zur erteilung der restschuldbefreiung, 6 jahre nach eröffnung oder ab wohlverhaltensperiode?

ich würde mich sehr über eure antworten freuen.  sorry, aber das thema irgendwie vor mir her geschoben bzw bin ein wenig fehlinformiert. . . . und jetzt treten nach durchstöbern dieses forums viele fragen auf! vielen dank für eure mühe!!!!
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2007, 00:47:52 von yvo »
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smallville

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Re: was bedeutet eigentlich wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2007, 01:06:55 »

Gefunden  :biggrin:

Jetzt füttere ich Dich erstmal mit trockenem Stoff  :wink:

§ 295 InsO
Obliegenheiten des Schuldners
   Achter Teil (Restschuldbefreiung)

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1.    

eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.    

Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.    

jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein von Nummer 2 erfasstes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.    

Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

(2) Soweit der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.



Und: http://www.ag-limburg.justiz.hessen.de/C1256D2C002D83B7/CurrentBaseLink/E12519BE1C384677C1256D91003BE5B4/$File/MerkblattzurRSBundWVP.pdf

Es gibt noch mal eins für Regelinso aber das ist ein direktes pdf. kann ich nicht anhängen.
Gib mal "pflichten in der wohlverhaltensperiode" bei googel ein, dann findest Du es.

Mir hat man den Unterschied zu TH und IV nur so erklärt, dass er bei einer Regelinso IV heisst und bei einer Verbraucherinso TH.
Sonst ist da wohl kein Unterschied. Allerdings hat mir das kein Fachmensch als solcher beantwortet, sondern ein Bekannter.

Ebenfalls wurde mir Deine Frage Nummer 6 damit beantwortet, dass die 6 Jahre ab Eröffnung zählen.
Diese Antwort gab mir mein Rechtspfleger - sollte also stimmen  :wink:

Dennoch wäre ich vorsichtig mit grösseren Überweisungen auf Dein Konto. Vorsicht ist Mutter der Porzellankiste.
Kontoauszüge fordert der IV wenn an. Soweit ich weiss besteht keine Pflicht diese regelmässig an ihn zu versenden.

Wenn Du später Geld verdienst schaust Du bitte in die Pfändungstabelle was Du an den IV/TH abzugeben hast.
http://www.pleite-was-nun.info/Sections-artid-48.html
Das kannst Du ihm überweisen oder Deinen Arbeitgeber überweisen lassen.
Wenn Du eine Tätigkeit annimmst gehört es zu Deinen Obliegenheiten Deinen IV/TH darüber zu informieren.

Von Deinem unpfändbaren darfst Du "ansparen", einen Lottogewinn behalten, ein Erbe zu 50% behalten, Geldgeschenke behalten und den Ferrari den der Onkel Dir schenkt auch  :wink:

Deine anderen Fragen sollten sich aus den Links und dem Paragraphen beantworten.
Sollten dennoch welche offen bleiben - einfach noch mal fragen  :cheesy:

lg
smallville
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lucca_m

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Re: was bedeutet eigentlich wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 13. Dezember 2007, 10:19:12 »

Was ich nicht verstehe: Ihr Verfahren "wurde" im Oktober eröffnet. Also haben Sie es vermutlich damals beantragt. Und Sie kommen jetzt, im Dezember, mit den elementarsten Frage um die Ecke?

Die Blauäugigkeit mancher Menschen ist wahrlich schmerzhaft. Früher hat es mir noch leid getan, aber inzwischen ist das nur dämlich. zumal es so wundervolle Einrichtungen wie dieses Forum gibt.

Ein Insolvenzverwalter wird in der Wohlverhaltensperiode zum Treuhänder.

Das auf Ihr Konto eingezahlte Geld im eröffneten Verfahren wird sich der Inolvenzverwalter holen.

 :dntknw:
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smallville

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Re: was bedeutet eigentlich wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 13. Dezember 2007, 10:42:16 »

@lucca

Das Verfahren der TE wurde im Oktober 04 eröffnet.

Sie ist wohl wie ich verstanden habe bereits in der WVP

Sie ist also SEHR spät hier  :wink:

Kann man ihr das Geld vom Freund tatsächlich in der WVP nehmen?

lg
smallville
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lucca_m

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Re: was bedeutet eigentlich wohlverhaltensphase
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2007, 10:46:07 »

Oh. die 04 habe ich überlesen. Dass sich jemand soooo spät um solceh Fragen kümmert, habe ich nicht erwartet. Wenn es tatsächlich in der WVP eingebracht wurde, wird es nicht zurückgefordert.

Me aculpa.
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yvo

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Re: was bedeutet eigentlich wohlverhaltensphase
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2007, 11:46:28 »

hallo, alle zusammen, vielen dank smallville.  damit sich der rest mal ein bißchen beruhigt. . . . . , ich habe ein sehr aufwendiges studium und da vergißt man so einiges wieder, was man irgendwann man gehört hat, weil die festplatte irgendwann voll ist! trotzdem vielen dank für eure auskünfte! ja, ich befinde mich wie gesagt in der wvp.  da ich zuvor im 1.  jahr meines studiums nur 390,- bafög hatte u ab dem zweiten jahr 585,- habe ich mich wohl nicht so sehr mit den einnahmen, die man haben darf beschäftigt, da ich sowieso immer drunter lag und wollte mich jetzt einfach mal erkundigen, da das studium nächstes jahr zu ende geht.  ich weiß auch, dass es eine pfändungsfreie grenze gibt, jedoch bin ich durch lesen im forum ein bißchen verunsichert, da ich nicht genau rausbekommen habe, ob es sich bei dieser grenze nur für die zeit vor der wvp handelt oder ob die pfändungsfreie grenze auch noch in der wvp aktuell ist. . . .

so jetzt nochmal zu der strafzettelgeschichte: ich habe die  strafzettel damal mit bei meinem insoverwalter angegeben auch wenn diese wahrscheinlich für die zeit der inso gestundet sind, kann ich sie jetzt von meinem geld abstottern oder gilt dann hier: das man einen gläubiger bevorzugt, was ja zur versagung der restschuldbefreiung führen kann?
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smallville

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Re: was bedeutet eigentlich wohlverhaltensphase
« Antwort #6 am: 13. Dezember 2007, 12:04:38 »

Hallo Yvo,

soweit mir bekannt ist zählen die Bußgelder/Strafgelder usw. nicht zur Rubrik Gläubigerbevorzugung, da sie ohnehin nicht von der RSB erfasst sind und voll zahlbar sind. Allerdings bin ich aufgrund des zweiten Absatzes diesbezüglich jetzt auch verwirrt  :gruebel:

Von der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht berührt bleiben gem. § 302 InsO lediglich folgende Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten, die aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen entstanden sind;
Geldstrafen, Geldbußen, gerichtlich verhängte Zwangs- Ordnungsgelder;
Neuverbindlichkeiten, also Verpflichtungen, die der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeht;
Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die der insolventen Person zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.

Innerhalb eines Jahres kann die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht widerrufen werden, falls sich herausstellt, dass der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode seine Pflichten vorsätzlich verletzt hat.
(Quelle: aus den weiten den www  :wink: )

Was mich allerdings verwirrt ist folgender Absatz:

Nachrangige Insolvenzgläubiger 
Bestimmte Forderungen stehen im Rang hinter den all­ge­mei­nen Forderungen der In­sol­venz­gläu­bi­ger. Hierzu bestimmt § 39 InsO:
(1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenz­gläubiger werden in folgender Rang­folge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt:

   1. die seit der Eröffnung des In­sol­venz­ver­fah­rens lau­fenden Zinsen der Forderungen der In­sol­venzgläubiger;
   2. die Kosten, die den einzelnen In­sol­venz­gläu­bi­­gern durch ihre Teilnahme am Verfahren er­­wachsen;
   3. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangs­gel­­der sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ord­nungswidrigkeit, die zu ei­ner Geldzahlung ver­pflich­ten;
   4. Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuld­ners;
   5. Forderungen auf Rückgewähr des ka­pi­tal­er­set­­zen­den Dar­le­hens eines Gesellschafters oder gleichgestellte For­de­run­gen.

(2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuld­ner der Nachrang im Insolvenz­ver­fah­ren vereinbart wor­den ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 be­zeich­ne­ten For­derungen be­rich­tigt.
(3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger In­sol­venz­gläu­­b­iger und die Kosten, die diesen Gläu­bigern durch ihre Teil­nahme am Verfahren ent­ste­hen, haben den glei­chen Rang wie die For­de­run­gen dieser Gläubiger.
Solche nachrangigen Forderungen können nur an­gemeldet wer­den, wenn das Gericht die Gläubiger aus­drück­lich zur Anmeldung nachrangiger For­de­rungen aufgefordert hat (§ 174 Abs. 3 InsO). Bei ihrer Anmeldung ist auf den Nachrang hin­zu­wei­sen und die vom Gläu­biger beanspruchte Rang­stel­le zu bezeichnen.



Da ich kein Jurist bin, möchte ich jetzt nicht den Rat abgeben die Bußgelder zu bezahlen.

Hier sollte sich ein Profi zu Wort melden.
Aus dem Bauch raus würde ich sagen, sie dürfen vom unpfändbaren bezahlt werden.
Mein Anwalt sagte mir damals sogar ich bräuchte sie gar nicht erst mit anmelden.

Vielleicht verstehe ich aber auch den zweiten Absatz einfach nur falsch  :dntknw:

Nach dem würde es sich schon fast wieder wie Gläubigerbevorzugung anhören und vielleicht "darfst" Du die Beträge erst nach erteilter RSB bezahlen.....

Warte mal bis die Leute ON kommen die sich damit wirklich RICHTIG auskennen  :wink:

lg
smallville

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yvo

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Re: was bedeutet eigentlich wohlverhaltensphase
« Antwort #7 am: 13. Dezember 2007, 13:24:37 »

vielen dank, alles klar :wink:

sag mal, pfändungsfreie grenze auch bei wvp oder nur davor? zähle eigentlich bafög also solches zum einkommen, ist ja eher ein darlehen oder?  :dntknw:
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Feuerwald

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Re: was bedeutet eigentlich wohlverhaltensphase
« Antwort #8 am: 13. Dezember 2007, 20:51:13 »

"sag mal, pfändungsfreie grenze auch bei wvp oder nur davor?

-> Dem Antrag (auf Restschuldbefreiung) ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.

Also der Lohn oder die Lohnersatzleistungen unterliegen also 6 Jahre lang der Pfändung.

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