Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: chiefjoseph111 am 18. September 2008, 20:33:38
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Hallo,
ich bin neu hier und froh Euch gefunden zu haben. Langsam bekomme ich das mit der Angst - meine TH verhält sich so wie ich das hier in einigen Beiträgen lesen konnte - Kommunikation überhaupt nicht möglich. Mein Konto ist gesperrt - meine Überweisungen für Software und Telefon die ich vor 3 Wochen getätigt habe sind Storniert. Vom Einkommen bekomme ich eine kleine Rente und ergänzend Grundsicherung. Also mit meinem Einkommen liege ich unter der Pfändungsgrenze.
Also darf ich einen Telefonanschluß haben?
Wie sieht es mit PC und Drucker aus?
Sie will mich in meiner Wohnung aufsuchen, kann ich sie rausschmeißen?
Wer kann mir da weiter helfen?
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Warum rausschmeissen? Das IV ist doch Deine Chance legal von den Schulden weg zu kommen. Rede mit ihr und schildere ihr Deine Situation.
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Ja, ist okay. Danke.
Gestern war tatsächlich Katastrophen stimmung bei mir. Panik. Weil mein Telefonanschluß wird ersteinmal gesperrt, mein Vertrag mit der Firewall (1.Jahr) wird aufgelöst, und da gibt es bestimmt auch Schwierigkeit.
Jetzt mit Abstand, nimm ich das erst einmal so hin, und warte was denn so noch passiert.
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Sieh es als Neustart.
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Hallo,
vielleicht sollten Sie die Zeit nutzen, um mal tatsächlich festzustellen, was Sie mit Ihren Antrag auf Insolvenz gemacht haben. Ganz offensichtlich sind Ihnen die regeln nicht ganz bekannt.
So wie es sich liest sind Sie nämlich nicht in der Wohlverhaltensphase sondern im eröffenten Verfahren.
MfG
ThoFa
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Ja ich denke auch, joseph ist in der Eröffnungsphase.
Warum denn Telefon gesperrt? Wegen der zurückgegangen Lastschrift? Nach Kontosperrung ist das aber üblich, das die Lastschriften nicht abgehen. Sobald der TH das Konto freigibt, sollte die Telefonrechnung bezahlt werden.
Also so schnell wird ein Anschluss doch nicht gesperrt.
ThoFa, wann beginnt denn die Wohlverhaltensphase eigentlich? :gruebel:
LG Tatum
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Hallo,
ThoFa, wann beginnt denn die Wohlverhaltensphase eigentlich? :gruebel:
mit Beendigung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. I.d.R. 12-18 Monate nach Eröffnung. Die Zeit der Insolvenz wird aber auf die sechsjährige WVP angerechnet.
MfG
ThoFa
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Danke für diese Auskunft.
Hat diese Phase was mit der Restschuldbefreiung zu tun? Oder ist das wieder etwas anderes? :rougi:
Tatum
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Hallo,
die Restschuldbefreiung hat was mit dem ganzen Verfahren zu tun.
Nach Ende der Insolvenz wird Ihnen die restschuldbefreiung angekündigt. Mit Ende der WVP wird Ihnen die RSB erteilt.
MfG
ThoFa
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Danke ThoFa :cheesy: