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Autor Thema: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?  (Gelesen 4457 mal)

Roja54

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Guten Tag Allerseits,

schon komisch, gegen Ende der Inso häufen sich meine Fragen  :rougi:. Sorry dafür...

Wie im Betreff zu ersehen, möchte ich gerne wissen, welcher Zeitraum ist mit:
 
"Nach Ablauf des 4. Jahres seit Abschluss dieses Vergleiches.."gemeint? 

Zeitraum Pfändungsjahr (bei mir wäre 10.06 - 10.07/08/09/10/11/12).

...Oder das jeweilige Kalenderjahr, also Januar. - Dezember.?

"…weiter heißt es in dem Schreiben. :”…. wird analog der Bestimmung des § 292 Abs. 1 S. 4 InsO von dem in Diesem Jahre abgeführten Jahresbeitrag ein Anteil von 10 %, nach Ablauf des fünften Jahres ein Anteil von 15 %, an die Schuldnerin zurückgeführt”.

Ich frage deshalb, weil die TH mir im Oktober 11, 17,91€, mit der Bezeichnung 10% Motivationsrabatt, zurücküberwiesen hat und ich der Meinung war, dass das damit zu tun hat, weil ich seit Oktober 11 den pfändbaren Anteil selber überweisen muß.

Da stimmt doch etwas nicht, selbst wenn sie nur von der Pfändung im Oktober (254,87€) ausgegangen sein sollte, denn dann hätten es bei 10% gerundet 24,58€ sein müssen oder spinn ich  :?

Mal abgesehen davon, dass nach meiner Rechnung das Jahr 2010 das 4. Jahr gewesen wäre und da wurde nix zurückgeführt, jedenfalls nicht auf  mein Konto!
...und 2011 wäre das 5. Jahr.

Was würdet ihr mir raten, Die TH anschreiben und danach fragen oder es so laufen zu lassen?.
Auweia, eben geht mir was im Kopf rum und wenn da was dran ist, dann wird das für jemand Anderen kein Spaziergang :?

Ich denke, dass die Herren, Die mir bisher schon mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben, was mit "für jemand Anderen kein Spaziergang", gemeint ist  :wink:

Wünsche Allen ein schönes WE

liebe Grüße Roja  :cheesy:
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Feuerwald

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Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #1 am: 30. Juni 2012, 11:49:04 »

In einem anderen Beitrag schreiben Sie ....

meine Frage bezieht sich auf das Ende (Oktober 12) meiner PI und einer Aussage eines anderen Insolventen diesbezüglich, was mich natürlich sehr verunsichert hat


nun schreiben Sie ...

"Nach Ablauf des 4. Jahres seit Abschluss dieses Vergleiches.."gemeint?  .... "... weiter heißt es in dem Schreiben. :”...wird analog der Bestimmung des § 292 Abs. 1 S. 4 InsO von dem in Diesem Jahre abgeführten Jahresbeitrag ein Anteil von 10 %, nach Ablauf des fünften Jahres ein Anteil von 15 %, an die Schuldnerin zurückgeführt”.


An dieser Stelle muss man fragen, ob Sie einen Schuldenbereinigungsplan  oder ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen, denn

a)einen "Vergleich" gibt es im Insolvenzverfahren nicht und die Formulierung
b)"analog § 292 Abs. 1 S. 4. InsO" findet sich allenfalls in einem Schuldenbereinigungsplan



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Roja54

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Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #2 am: 30. Juni 2012, 14:26:35 »

Hallo Feuerwald,

mit PI ist Privatinsolvenz gemeint! Ich habe die Abkürzung nur genommen, damit der Betreff des entspechenden Thead´s nicht zu lange ist!

Wenn es ein Verfahren gibt, dass mit PI gekennzeichnet ist, dann mag das wohl irreführend sein, sorry  :rougi:.

Was Die weiteren Fomulierungen betrifft,
 
"Nach Ablauf des 4. Jahres seit Abschluss dieses Vergleiches.."gemeint?  .... "... weiter heißt es in dem Schreiben. :”...wird analog der Bestimmung des § 292 Abs. 1 S. 4 InsO von dem in Diesem Jahre abgeführten Jahresbeitrag ein Anteil von 10 %, nach Ablauf des fünften Jahres ein Anteil von 15 %, an die Schuldnerin zurückgeführt”.

habe ich lediglich das wortgetreu übertragen, was als Anlage zum Protokoll des Schlußtermins unter BESCHLUSS, vom Verfahrensbevollmächtigten, als Schriftsatz an mich gesendet wurde. Gleiches Schreiben ging wohl auch ans zuständige Amtsgericht (Insolvenzgericht).

Wenn Sie mit Schuldenbereinigungsplan, die Auflistung der Gläubiger und deren prozentualen Anteil meinen, dann habe ich Einen.

Ein weiterer Beschluss besagt (aufgezählt) dass alle Forderungen geprüft sind, dass das Schlussverzeichnis fristgerecht vorgelegt, die Verteilungsankündigung öffentlich bekannt gemacht, keine Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben und das keine Anträge auf Versagung der RSB gestellt wurden, sodass die, aus der Anlage zu diesem Protokoll ersichtlichen Beschüsse gefaßt wurden.

Letzter Satz " Die Sitzung wurde geschlossen! .....püühhh....."schwitz" Das kam im Juli 2007.

So...weiter gehts mit einem Schreiben der TH vom Mai 2008, indem mir mitgeteilt wurde, dass das Insolvenzverfahren durch Beschluss vom Juli 2007, eingestellt wurde und dass ich mit diesem Zeitpunkt Verfügungsbefugter über mein Vermögen bin.

Hhhmmm, was hab ich jetzt; und wie sieht es nun mit der Rückzahlung 10%. bzw. 15% aus? Rechtens oder nicht?

Gruß

Roja
 
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ThoFa

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Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #3 am: 01. Juli 2012, 13:26:49 »

Hallo,

langer Rede kurzer Sinn. Wegen 7,00 EUR macht man da keine Welle.

Die vier Jahre zählen nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Beispiel:

Inolvenzeröffnung: 12/2008
Aufhebung Verfahren: 12/2009
Ablauf viertes Jahr: 12/2013 erste Erstattung

Eine zweite Erstattung (15%) gibt´s dann schon nicht mehr, da sie WVP dann schon beendet ist. Eine solche zweite Erstattumg gibt´s also nur, wenn das eigentliche Insolvenzverfahren weniger als ein Jahr gedauert hat.

Zur Berechnung:

Erst müssen die Kosten des Verfahrens bezahlt sein un dazu gehört z.B. auch die jährliche Vergütung des TH in der WVP. Wahrscheinlich kommt es deswegen auch zu der Differenz.

MfG

ThoFa
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Roja54

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Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #4 am: 01. Juli 2012, 22:42:37 »

Hallo ThoFa,

natürlich werde ich keine Welle machen wegen 7 Euro. Es geht ja auch nicht um den geringen Betrag, sondern darum das ob es überhaupt stimmt.

Wenn das mit den 10% stimmen würde, dann wären es fast 300,- € und das ist dann schon eine andere "Hausnummer", oder?

Allerdings verstehe ich nicht, warum das in einem Schreiben steht, wenn es nicht auf Jeden zutrifft.

Ich wurde quasi "persönlich" angesprochen, also ging ich davon aus, dass diese Regelung auch mich betrifft.

Gestehe aber gern, dass ich das Beispiel nicht verstehe  :dntknw:.

So sieht es bei mir aus:

Das Amtsgericht teilte mir am 06.07.2007 schriftlich mit, dass die WVP auf 6 Jahre festgesetzt wird, beginnend mit Rechtskraft am 23.10.2007 und endet mit Ablauf des 23.10.2012.

Am 19.05.2008 ein Schreiben von der TH, dass das Verfahren durch Beschluss vom 06.07.2007 eingestellt wurde.

Dann wäre doch dem Beispiel nach, bei mir 2010 das 4. und 2011 das 5. Jahr?

Wenn das das mit den 10%/15% bei mir nicht zutrifft, dann waren die 17,- € von der TH wohl wirklich als Motivation, bei der Stange zu bleiben, gedacht.

Feuerwald fragt, ob ich einen Schuldenbereinigungsplan  oder ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufe...

und dann stellt er fest..

a)einen "Vergleich" gibt es im Insolvenzverfahren nicht und die Formulierung
b)"analog § 292 Abs. 1 S. 4. InsO" findet sich allenfalls in einem Schuldenbereinigungsplan  :neutral:.

Mal heißt es "eingestellt", mal "aufgehoben"

Wer soll sich da  als Laie da auskennen  :?

liebe Grüße

Roja
 

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ThoFa

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Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #5 am: 01. Juli 2012, 23:28:02 »

Hallo,

durch Beschluss vom 06.07.2007 eingestellt wurde.

das Datum ist entscheidend. Ablauf des vierten Jahres also am 06.07.2011.

MfG

ThoFa
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Roja54

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Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #6 am: 02. Juli 2012, 15:22:33 »

Hallo ThoFa,

vielen Dank für die Antwort, jetzt hab ich wenigstens verstanden wie sich das mit der Jahrrechnung verhält  :cheesy:.

Ich lag also zumindest mit dem Jahr 2011 richtig, wenn es auch das 4. und nicht das 5. Jahr war  :wink:.

Allerdings, hätte ich, wenn der Ablauf des 4. Jahres 06.07.11 und das mit der Rückzahlung stimmen würde, im Juli 2011 eine Zahlung bekommen müssen, aber wie gesagt, da ich habe nichts erhalten.

Erst im Oktober 11 diesen Motivationsrabatt, quasi nach meiner ersten Pfändungsüberweisung.

Naja, egal was und wie, die paar Monate bis Oktober dieses Jahr werde ich auch noch überstehen  :whistle:.

liebe Grüße

Roja




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Insokalle

Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #7 am: 02. Juli 2012, 18:42:33 »

Das Amtsgericht teilte mir am 06.07.2007 schriftlich mit, dass die WVP auf 6 Jahre festgesetzt wird, beginnend mit Rechtskraft am 23.10.2007 und endet mit Ablauf des 23.10.2012.

- Da stimmt doch was nicht mit den Daten?


Weil das 5. Jahr erst jetzt um ist, hätte auch erst jetzt der Motivationsrabatt für das 5. Jahr berechnet werden können. Insofern bin ich über die frühe Auszahlung etwas irritiert. 
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Roja54

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Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #8 am: 06. Juli 2012, 23:04:09 »

Hallo Insokalle,

Du hast recht, dass was mit den Daten nicht stimmt  :rougi:

Ich habe mich vertippt...also jetzt richtig Eröffnung 10.2006 Endet 10.2012

Aber bereits im Juli 2007 wurde mir der Schriftsatz zugesandt, in dem mitgeteilt wird, dass das Urteil ab 10.07 rechtskräftig ist.

Das hieße dann doch, dass das in 2011 das 4.Jahr und das 5. Jahr in 2012 wäre, wenn man von der Rechtskraft des Urteils ausgeht,aber die Jahre 2010/11 wenn man von der Eröffnung ausgeht  :gruebel:.

Hüülfe....  :?  :Oh_no: :cry: Ja was denn nun  :whistle:

liebe Grüße und ein schönes WE an Alle

Roja




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Insokalle

Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #9 am: 07. Juli 2012, 12:21:14 »

Was denn für ein Urteil nun schon wieder??
Werfen Sie doch nicht alles durcheinander. Vom Insolvenzgericht gibt es Beschlüsse und Informationen. Sortieren Sie diesen ganzen Kram, lesen Sie ihn und bewahren Sie ihn sorgfältig auf.

Die 6 Jahre Abtretung der Bezüge laufen ab Insolvenzeröffnung. Und nach 6 Jahren sollte die ganze Geschichte hoffentlich mit der Erteilung der RSB sein Ende finden.

Den Zeitrechung für den Motivationsrabatt beginnt aber erst ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Und die Aufhebung ist natürlich erst später, teilweise sogar sehr viel später.
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Roja54

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Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #10 am: 07. Juli 2012, 19:28:49 »

Hallo  Insokalle,

zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass ich Sie gedutzt habe, ich ging davon aus, dass es im allgemeinen in Foren, Chats oder sonstigen Communitys üblich ist.

Zu Ihrem Einwand a.) "Was denn für ein Urteil nun schon wieder??" und Ihrer Bemerkung, b.) ich solle nicht alles durcheinander  werfen,  c.) den ganzen Kram sortieren,  d.) lesen und gut aufbewahren, kann ich Folgenes antworten.

Zu a.) natürlich Beschluss und nicht Urteil. :rougi:
Zu b.) ich werfe nichts durcheinander, nur weil ich mich in der Wortwahl vertan habe.
Zu c.) ich habe alles nach Datum sortiert und abgelegt.
Zu d.) wenn ich es nicht gelesen hätte, wäre meine Eingangsfrage garnicht erst gepostet worden, weil  ich dann nicht verunsichert gewesen wäre.

Im Übrigen erscheint in keinem Schriftsatz der Begriff "Aufhebung", sondern "Verfahren eingestellt".

Also ist von daher auch wieder eine Diskrepanz in der Bezeichnung. :sad:

Ich weiß jetzt zwar immer noch nicht genau was "Sache" ist  :?, aber ich weiß, dass Oktober 12 die letzte Pfändung ist und freue mich auf die nachfolgenden Gehälter,  die voll ausgezahlt werden  :juchu:

Einziger "Schwachpunkt", meine Arbeitgeberin, denn sie ist bereits 94 Jahre alt, schwerstdement und wenn sie vorher "geht", bin ich Alo und es kann nichts mehr gepfändet werden  :heulen:.

liebe Grüße

Roja
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Insokalle

Re: Was ist eigentlich mit "Jahr" in Bezug auf Inso gemeint?
« Antwort #11 am: 07. Juli 2012, 20:10:42 »

Zum Motivationsrabatt steht in der InsO ab Aufhebung des Verfahrens. Verbraucherinsolvenzen werden oft aufgehoben. Aber es gibt auch andere Beendigungsgründe wie div Verfahrenseinstellungen, bei Ihnen würde ich auf § 211 InsO tippen. Es sollte aber für den Motivationsrabatt keinen Unterschied machen, ob nun aufgehoben oder eingestellt wird. Die Motivation hinge dann mehr oder weniger vom Zufall ab. Vielleicht hätte der Wortlaut in § 292 InsO deutlicher gefasst werden sollen.
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