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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was ist in einer extremen Notsituation erlaubt?  (Gelesen 2304 mal)

Roswitha

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Was ist in einer extremen Notsituation erlaubt?
« am: 09. Mai 2012, 07:20:49 »


Hallo liebe Mitleidende,

nach 5 Jahren Insolvenz gibt es ja keine Rücklagen mehr bzw. Dinge, die man verkaufen könnte, jedenfalls nicht bei mir. Im Gegenteil, alles geht kaputt und kann nicht ersetzt werden. Und wenn dann von einem Tag zum anderen 250 Euro am Monatsanfang fehlen, durch eine fehlende Aufstockung bei Änderung, was ist dann erlaubt?

Darf ich - um nicht zu hungern - am Wochenende einen vom Hauptarbeitgeber unerlaubten Nebenjob annehmen? Wird das Gericht dann nachträglich feststellen, dass es so besser war (z. B. besser als umzukippen und im Krankenhaus zu landen)?

Die Insolvenz-RA hat Hilfe mehrfach abgelehnt. Man sollte ein Buch darüber schreiben!

Gibt es sowas wie eine einstweilige Verfügung vom Insolvenz- oder Arbeitsgericht, so dass man schnell wieder mit dem Nötigsten versorgt ist? Das kann doch alles nicht wahr sein.

Für evtl. Antworten schon mal vielen Dank   :cheesy:

Roswitha
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armekirchenmaus

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Re: Was ist in einer extremen Notsituation erlaubt?
« Antwort #1 am: 09. Mai 2012, 09:58:42 »

Zitat
Darf ich - um nicht zu hungern - am Wochenende einen vom Hauptarbeitgeber unerlaubten Nebenjob annehmen? Wird das Gericht dann nachträglich feststellen, dass es so besser war (z. B. besser als umzukippen und im Krankenhaus zu landen)?

Das ist ganz sicher nicht erlaubt. Das wäre sowohl ein Kündigungsgrund, als auch ein Grund zu Versagung der Restschuldbefreiung, wenn sie diesen Nebenjob nicht beim Treuhänder angeben.
Um Ihre Situation besser verstehen zu können, sollten Sie Ihren Beitrag etwas konkreter formulieren. Welchen Grund gibt es, eine Aufstockung zu beantragen?
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Roswitha

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Re: Was ist in einer extremen Notsituation erlaubt?
« Antwort #2 am: 09. Mai 2012, 11:49:59 »


Hallo und danke für die Reaktion!

Ja, dem TH schon angeben, da wird dann wohl 80 % abgezogen, der Rest würde vielleicht zur Not erstmal reichen. Aber es stimmt natürlich: Auch der Arbeitgeber muss es wissen, deswegen habe ich vor einigen Tagen eine Genehmigung beantragt. Das wird aber lange dauern, evtl. gibt es keine Genehmigung; daher muss ich mir vorher etwas einfallen lassen.

> Welchen Grund gibt es, eine Aufstockung zu beantragen?

Der RA, der die Insolvenz in die Wege geleitet hatte, stellte zusammen mit mir einen erhöhten Bedarf fest, jedoch haben wir uns so geeinigt, dass das Kindergeld und der Teil des Gehalts, der vom Arbeitgeber für ein Kind in Ausbildung gezahlt wird, dafür ausreichend ist.
Nun fällt diese Summe, ca. 250 Euro, plötzlich ungeplant weg und es reicht nicht mehr.

Eigentlich sollte es für so etwas doch die Möglichkeit geben, etwas aus dem Gläubigertopf zu bekommen, meinetwegen auch, um es später wieder reinzulegen. Aber so geht es doch nicht, dass man nicht mehr zur Arbeit fahren kann. Wenn jemand von heute auf morgen täglich 300 km zum neuen Arbeitsplatz fahren muss, dann muss doch auch aufgestockt werden, oder?

Gruß
Roswitha


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doktor mabuse

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Re: Was ist in einer extremen Notsituation erlaubt?
« Antwort #3 am: 09. Mai 2012, 16:29:17 »

Hallo,

wenn Ihnen, wie in Ihrer Sitiation, dauerhaft monatlich Geld fehlt,bleibt nur der schnelle Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages. Sie sollten eine fundierte Einnahmen/Ausgabenrechnung mit in den Antrag nehmen und diesen persönlich bei Gericht einreichen. Das Gericht wird den TH um Stellungnahme bitten und danach wird der Rechtspfleger entscheiden.Wenn es schnell läuft, ist der Antrag in einem Monat durch.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Roswitha

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Re: Was ist in einer extremen Notsituation erlaubt?
« Antwort #4 am: 10. Mai 2012, 05:04:02 »


Lieber doktor mabuse,

danke für die Antwort! Es ist wohl die richtige Lösung des Problems, zumindest die wichtigste Vorgehensweise.

Den Antrag habe ich formuliert, mit ausführlicher Begründung. Jetzt bin ich bei der Aufstellung (Einnahmen/Ausgaben), wobei ich an zwei Punkten ins Grübeln komme:

1. Das Gericht wird eine Mega-Krise bekommen: Sowohl der arbeitslose Mann als auch der arbeitslose Sohn (ausbildungs- bzw. kollegsuchend) beanspruchen ihren "Sozialhilfesatz" (je ca. 350 Euro), die ich ihnen als unterhaltsverpfichtet auch geben muss. Da kommt schon mal viel zusammen. Weiterhin erlaubt die TH kein neueres Auto. Für den Oldie fallen wegen hoher Reparatur- und Spritkosten insgesamt ca. 500 Euro monatlich an, die ich als Behinderte aber nicht vermeiden kann, da ohne Kfz kein Arbeiten möglich ist. So, und dann kommen all die anderen Sachen dazu (z. B. ein hoher Aufwand für die Schwerbehinderung meines Mannes). Die werden das nicht glauben oder so ähnlich.  :heulen:
2. Was soll ich im Moment machen? Ich weiß, was andere tun würden: Sich krankschreiben lassen und dann erst einmal Schwarzarbeit. Was soll man sonst machen, wenn kein Geld da ist? Irgendwas muss man essen und Fahrgeld benötigt man auch. Um mein Problem zu verdeutlichen, nehme ich mal an, dass jemand insolvent ist und der Partner stirbt. Dann kann es doch auch nicht sein, dass der Tote so lange nicht begraben werden kann, bis der Antrag durch ist:
> Wenn es schnell läuft, ist der Antrag in einem Monat durch.
Das kann doch nicht sein, dass man in Deutschland hungern muss oder z. B. den Partner erst nach einem Monat beerdigen kann. :cry:
Wenn ich das alles vorher gewusst hätte, wäre ich auf jeden Fall nach England ausgewandert!

Gruß
Roswitha
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