Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Pippalu am 17. Februar 2017, 16:19:26
-
Hallo zusammen, was passiert eigentlich mit deiner bestrittenen Forderung vom Treuhänder an den Gläubiger nach dem Schlusstermin?
Wird diese trotzdem festgestellt?
Und was ist mit dieser Forderung nach dem erhalt der Restschuldbefreiung?
Das er bei der Verteilung nicht berücksichtigt wird ist mir schon bekannt.
-
Hatte der Gläubiger mal auf Feststellung geklagt?
-
Was nicht festgestellt ist, wird bei der Verteilung nicht berücksichtigt. Es bleibt aber eine Insolvenzforderung, für die später auch die RSB gilt.
-
Hallo zusammen,
nein sie wurde nicht festgestellt, ich Denke er wollte die Klage vermeiden.