Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Miau am 20. März 2010, 10:24:30
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edit: ich werde das einen sachkundingen Rechtsanwalt fragen.
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Dafür brauchen Sie keinen Anwalt.....kann ich Ihnen auch sagen:
Wenn Sie die RSB verlieren endet das Verfahren sofort....die Pfänderei geht munter weiter und Sie müssen u.U. öfter die EV ablegen.
Trost:
Sie können 10 Jahre nach Versagung erneut einen Insolvenzantrag stellen..:wow: