Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: meerlis am 28. März 2014, 11:01:52

Titel: Wechsel von Arbeitslosengeld auf Hartz IV
Beitrag von: meerlis am 28. März 2014, 11:01:52
Hallo

ich bin schon längere Zeit in der Wohlverghaltensperiode und habe ein P-Konto.

Nun tritt folgender Fall ein. Ende des Monats bekomme ich mein letztes Arbeitslosengeld (für März 2014) ausgezahlt und gleichzeitig bekomme ich ab April 2014 komplett Hartz IV gezahlt. Dadurch habe ich nächsten Monat etwas mehr Geld zur Verfügung, da Arbeitslosengeld ja im nachhinein gezahlt wird und Hartz IV im voraus.

Kann meine Bank mein Konto jetzt sperren, da ich über den Pfändungsschutz liege?
Bekommt der Insolvenzverwalter etwas von dem Geld?

Nun bin ich total ängstlich das ich am 1. des Monats ohne Geld da stehe oder so.

Vielen Dank für eure Hilfe

Titel: Re: Wechsel von Arbeitslosengeld auf Hartz IV
Beitrag von: Insokalle am 29. März 2014, 17:33:00
Die Befürchtung brauchen Sie nicht zu haben. Die Bank sperrt das Konto nicht. Sie dürfen bis zur Höhe Ihres P-Konten-Freibetrages verfügen. Der Rest wird in den nächsten Monat verschoben. § 850k ZPO enthält eine Regelung zur Beseitigung des sog. Monatsanfangsproblems.
Titel: Re: Wechsel von Arbeitslosengeld auf Hartz IV
Beitrag von: meerlis am 29. März 2014, 17:55:33
Vielen dank für deine Antwort, nun kann ich das WE beruhigt genießen  :wink: