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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?  (Gelesen 3783 mal)

Gina210

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wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« am: 01. April 2008, 21:58:25 »

Hallo liebes Team,

muss mich mal wieder mit einer "brenzlichen" Anfrage melden.
Von meinen "lieben" Th bekam ich heute mal wieder Post, ich soll kurzfristig meine Einkommensteuererklärung von `07 machen.
Meine Anfrage, ist es Rechtens, dass mich da Auffordern kann? Lt. Steuergesetz habe ich da Zeit und ... ich habe diese nie so früh gestellt.Gibt es da eine gesetzl. Grundl. bzw. § ?

Was mir beim durchlesen von den anderen Fragenstellern aufgefallen ist. Ich habe bis heute nie schriftlich etwas bekommen, dass ich in der Wohlver.-phase bin obwohl meine Eröffnung in Aug.`06 war.
Auch habe ich letztes Jahr die Info erhalten, dass man in der Wohlver.-phase nur 50% an den TH / Steuer abtreten müsse. Was ist da jetzt Klartext?

Ich bedanke mich recht herzlich in Vorfeld für eine Antwort, da ich diese abhängig mache, was ich meinen "herzigen" TH schreine :-)

vielen Dank

eure Gina

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ThoFa

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #1 am: 02. April 2008, 00:40:35 »

Hallo,

nun es ist wichtig zu wissen, ob Sie nun in derWVP sind oder nicht.

Sollten Sie noch nicht in derWVP sein, muss der IV(TH) die Steuererklärung machen. Wenn Sie allerdings in der WVP sind geht es dem IV(TH) nichts an wann Sie die Erklärung machen. Die Erstattung würde in diesem Fall auch zu 100 % an Sie gehen.
Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de können Sie mit Hilfe Ihres Aktenzeichen und/oder Nachnamen nachschauen, ob es eine Aufhebung gab. Dabei auf Detailssuche klicken.

MfG

ThoFa
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Gina210

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #2 am: 02. April 2008, 20:19:20 »

Hallo ThoFa,

vielen Dank für die Auskunft aber ist dies so Gesetz? Kann ich mich da auf einen § beziehen?
Die Internetseite habe ich gefunden, komme aber nicht weiter, egal was ich anklicke.

mfg

Gina
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ThoFa

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #3 am: 02. April 2008, 23:29:41 »

Hallo,

wenn Sie möchten können Sie mit Ihr Aktenzeichen oder Ihren Nachnamen,Vornamen + Insolvenzgericht nennen, dann schaue ich mir zunächst an, wie weit Ihr Verfahren ist. Bitte per PN.

MfG

ThoFa
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Gina210

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #4 am: 03. April 2008, 19:45:24 »

Hallo ThoFa,

vielen Dank für das Angebot, möchte ich gerne annehmen.
Was bedeutet PN ? Habe geschaut für was das stehen könnte ... sorry, find nichts auf was diese Abkürtzung stehen könnte.
Bitte, gebe mir bescheid.
mfg Gina
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MissTraut

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #5 am: 03. April 2008, 20:11:30 »

Hallo Gina ... klick mal auf den Namen ThoFa und dann steht weiter unten ... Mitglied eine persönliche Mitteilung schicken ... darüber geht es zum Beispiel ... ansonsten kannste auch den Link von ThoFa nutzen ... die Seite Insolvenzbekanntmachungen ist nicht wirklich schwer zu verstehen ...
LG
MissTraut
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(Konfuzius)
 

ThoFa

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #6 am: 03. April 2008, 23:29:43 »

Hallo,

hat ja geklappt.

Also, Ihr Verfahren ist noch nicht beendet, Sie sind also noch nicht in der WVP.

Die Steuererklärung ist somit vom TH zu machen. Sie sind allerdings verpflichtet, ihm alle dafür notwendigen Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen.

Die Steuererstattung geht in die Insolvenzmasse. Da Ihr Verfahren schon recht lange dauert, dürfte es nicht mehr lange bis zum Schlusstermin sein, daher wird der TH auch so aufs Tempo drücken.

MfG

ThoFa
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Gina210

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #7 am: 04. April 2008, 08:07:52 »

Guten Morgen,

hm? das hätte ich nicht gedacht, wieso kann das nur solange dauern?
Wieso zieht sich das?

mfg
Gina
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Gina210

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #8 am: 04. April 2008, 21:02:58 »

Hallo ThoFa,

habe gerade gelesen, das Jemand, die Aussage bekam, dass sie in der WVP nicht das Steuergeld behalten darf.
Was ist jetzt richtig?

mfg
Gina
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paps

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #9 am: 04. April 2008, 21:10:24 »

Dies dürfte dann der Fall sein, wenn wegen der bevorstehenden Erstattungen eine Nachtragsverteilung angeordnet ist.

Wird manchmal gemacht, wenn absehbar ist, dass Erstattungen rauskommen (z.B. guter Verdienst , viele Fahrkilometer oder berufliche Aufwendungen)
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bemeyno

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #10 am: 07. Juni 2008, 08:22:16 »

Guten Morgen.

Wie bekomme ich raus, ob eine Nachtragsverteilung angeordnet wurde? 
Kann ich das irgendwo nachlesen oder muß mein TH (bin schon in der WVP) mir das sagen?
Würde aber sehr ungern mit ihm mehr als nötig Kontakt haben  :fuchsteufelswild:

Danke schon einmal

MfG
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paps

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #11 am: 07. Juni 2008, 09:13:55 »

Das sollte in ihrem Aufhebungsbeschluß stehen.
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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #12 am: 07. Juni 2008, 10:16:34 »

Danke für die schnelle Reaktion.

In meinem Beschluß steht:

          Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ..........

          Insolvenzverwalter .................

          wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.

          Ort und Datum



4 Monate vorher habe ich aber bereits einen Beschluss über die Ankündigung der RSB erhalten.

Heißt das jetzt, dass ich in der WVP bin? Und das keine Nachtragsverteilung angebordnet wurde?


Sorry, aber irgendwie tauchen immer wieder neue Fragen auf.

MfG

bemeyno
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paps

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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #13 am: 07. Juni 2008, 12:41:48 »

ja
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Re: wegen "kurzfristige" Einkommenssteuererklärung ?
« Antwort #14 am: 07. Juni 2008, 12:58:47 »

 :juchu: :juchu: :juchu:

Ich möchte mich gaaaaaanz herzlich für die schnelle Antwort bedanken


Danke,danke

MfG

bemeyno
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