Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: daniel am 06. Oktober 2010, 14:50:32
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Hallo zusammen,
bin ich der WVP und ziehe in ein anderes Bundesland. Ich werde mein Konto bei der SPK löschen lassen und habe am neuen Wohnort bereits ein neues eröffnet.
Muss man den Insolvenzverwalter über diese Neueröffnung informieren?
Das neue Konto wird nicht gesperrt sondern ebenfalls auf Guthabnebasis geführt. Ich habe bereits alle Unterlagen vom Konto und habe die neue SPK informiert, das ich insolvent bin und einen negativen Schufaeintrag habe.
Wäre schön, wenn jemand weiss, ob das nötig ist.
LG Daniel
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Hallo,
Du hast problemlos ein neues Konto eröffnen können? Na, herzlichen Glückwunsch auch. :respekt:
Einen sonnigen Tag noch
bemeyno
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Vielleicht hatte ich einfach nur Glück.
Aber bei der Norrisbank geht das auch problemlos.
Nur mal so zur info.
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Du hast problemlos ein neues Konto eröffnen können? Na, herzlichen Glückwunsch auch. :respekt:
Einen sonnigen Tag noch
Na das ist ja mal eine Aussage, mit der der Threadersteller mal überhaupt nichts anfangen kann. Ein Gutenhaben - Konto kann man bei fast jeder Bank eröffnen. Ich habe selbst das Konto in der WVP geändert. Warum sollte es auch nicht gehen? Die Bank geht ja in dem Sinne kein Risiko ein, weil wie der Name schon sagt - GUTHABEN - Konto.
Zum Thema: Ich würde die Kontoänderung dem TH mitteilen, denn letztendlich ändert sich dadurch ja nichts für dich zum Negativen und anschließend kann dir keiner was, weil du es evtl. doch hättest melden müssen.
Gruß BlueVision
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Nicht ganz, ich habe ein zweits Konto bei der Bank eröffnen wollen, bei der ich min erstes Guthaben-Konto habe. Dies wurde mir verwehrt, da ichja bereits ein Konto hätte und dies ausreicht. :cry:
Ich denke auch, dass hier einige Personen im Forum Probleme beim Eröffnen von Konten hatten, sodass ein Glückwunsch zum problemlosen Eröffnen eines selbigen durchaus nicht unangebracht sind. :cheesy:
Aber da man das ja sehen kann, wie man möchte, sollte sich hieraus keine weitergehende Diskussion ergeben. :wink:
Trotzdem allen noch einen schönen Abend
bemeyno
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Dankeschön an alle für die schnellen Antworten. Ich werde das sicherheitshalber auch melden.
Wünsche allen eine schöne Woche.
LG
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Du musst dem Th gar nix melden in der WVP ausser Wohnort und Arbeitgeberwechsel bzw. Änderung der Einkommenverhältnisse....
Der Th kann sich ja deine Kontoauszüge zeigen lassen....