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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Weihnachtsgeld  (Gelesen 7543 mal)

mietzekatze

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Weihnachtsgeld
« am: 28. November 2007, 12:24:53 »

Hallo,

hätte da mal eine frage.
Ich bekomme im Monat 1042€ Lohn, davon bezahle ich 66,50€ an den Treuhänder jeden Monat.
Im Januar bekommen wir Weihnachtsgeld.  Auf dem Lohnzettel vom letzten Januar stand, einmal das normale Gehalt und dann 1070€ freiwilliges Zahlung.

Nach den ganzen Abzügen bekam ich dann ausbezahlt, 1539,80€.

Wird das dann alles Gepfändet? Also das ich dann mehr als diese 66,50€ bezahlen muß den Monat?  :dntknw:
Mein Berater von damals sagte mir, das bis 500€ kein Weihnachtsgeld gepfändet wird.

Danke für evtl.  Antworten.


Gruß Mietzekatze
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smallville

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #1 am: 28. November 2007, 15:15:40 »

Hallo mietzekatze,

wieso musst Du 62,50 Euro abführen?
Bei einem Nettolohn von 1042 Euro steht in der Pfändungstabelle 38,40 Euro ohne Unterhaltsberechtigte Person.

Soweit ich das mit dem Weihnachtsgeld richtig verstanden habe, so bleiben der Person in  der Inso diese 500 Euro.
Was ja grob Deinem Gehalt entspräche.
Sonst 1042, jetzt 1539,80 Euro.

Aber bestimmt bekommst Du das nochmal genauer und besser erklärt.

lg
smallville
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mietzekatze

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #2 am: 29. November 2007, 12:36:10 »

oh hatte ich vergessen mit dazu zu schreiben.
Ich muß deswegen 66,50€ monatlich bezahlen, weil ich noch brutto 40€ extra bekomme von meinem Chef für die Rente. Welche auf das Rentenkonto abgeführt wird.

Ich bekomme sonst pro Monat brutto 1,486,60€ plus 40€ Rente.

Ausbezahlt dann 1042,55€.


Danke für die rasche Antwort.
Vllt.  kann mir jemand die Berechnung noch mal wegen dem Weihnachtsgeld kurz erleutern  :dntknw:


Habe jetzt noch einen Brief vom Gericht bekommen, das im Januar diese Schlussanhörung ist bzw.  Aufhebung des schriftlichen Verfahrens. . .
Erörterung der Schlussrechnung/Treuhänders. .
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. . .
Entscheidung des Gläubigers über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. . . . . . WAS BEDEUTET DAS???
Anhörung des Gläubigers zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung. . . .

Da steht das der Treuhänder 822€ bekommt.  Muss ich das dann bezahlen??? Das Geld habe ich nicht :sad:

Passiert da noch was "schlimmes"??? Hab da irgendwie leichte muffensause, weil ich da diesmal erscheinen muß.


Gruß mietzekatze

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dobberstein

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #3 am: 29. November 2007, 14:13:59 »

Sorry Mietzekatze, dies sind doch alles Fragen, die dir eigentlich dein Treuhänder schon erklärt haben müßte.
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mietzekatze

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #4 am: 29. November 2007, 19:41:12 »

Wenn ich´s wüßte, würde ich nicht fragen. . . wozu ist des denn dann ein Forum, wenn man nicht Dinge fragen darf, die man nicht weiß, versteht. . .



 :neutral:
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Van_Andy

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #5 am: 29. November 2007, 19:41:54 »

Zitat von: dobberstein link=topic=1797. msg8130#msg8130 date=1196342039
Sorry Mietzekatze, dies sind doch alles Fragen, die dir eigentlich dein Treuhänder schon erklärt haben müßte. 

Müsste ist das richtige Wort.  Machen etwas anderes. . . . .

Ich kann mich an mein erstes Gespräch mit meinem TH erinnern.  Mir hatte er gesagt, das er gesetzlich verpflichtet ist, mich zu betreuen, da es ihm finanziell nichts bringt "sehen wir uns heute das erste und letzte mal. . . ". 

Auch heute ist es so, wenn ich anrufe und die nette Vorzimmer Dame am Apparat habe und um Antworten auf meine Schreiben bitte, bekomme ich ein "Warum"?

Damit will ich sagen, es gibte TH's, die haben keine Lust. 

Und darum ist dieses Forum da.  Wenn wir nicht weiter kommen, suchen wir uns hier Hilfe.  Und mit deiner Aussage ist der armen Mietzekatze garantiert nicht geholfen.  . . .

@Mietzkatze
Leider habe ich auch nicht die passenden Antworten, aber hoffe für dich, das Du diese noch bekommst.

lg
Van_Andy
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mietzekatze

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #6 am: 29. November 2007, 20:53:43 »

@ Van_Andy. . . Danke für deine Wort, so sehe ich das auch.

Wenn ich das jetzt durch meine selbst erlesenen Antworten halbwegs richtig verstanden habe, bedeutet dieser termin im Januar (Aufhebung des schriftlichen Verfahrens, ect. pp. ) das da nur noch mal alles erörtet wird, geklärt wird wie ich die Kosten für den Treuhänder zu zahlen habe, die Gläuber sagen dürfen ob sie mit der Inso einverstanden sind und wie ich mich nun in deisen 6 Jahren zu verhalten habe??????


Bitte entschuldigt meine ständige fragerei.  Aber ich möchte es nur verstehen, da ich ja schon nicht die ganzen Paragraphen verstehe bzw.  die schreibart von denen.
Ich mache das zum ersten mal und hoffe auch zum letzten mal, bin in diese sache nicht aus konsum"geilheit" geraten oder weil ichs mir gut gehen lassen wollte und auf großem fuß gelebt habe. 
Wie mein TH zu mir sagte, es gibt 2 verschiedene Arten von Menschen die in solche Lage geraten. .

Daraufhin. . . Erst mal einen schönen Abend. . .
 gruß mietzekatze
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paps

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #7 am: 29. November 2007, 21:50:36 »

Hallo,

hätte da mal eine frage.
Ich bekomme im Monat 1042€ Lohn, davon bezahle ich 66,50€ an den Treuhänder jeden Monat.
hier scheint die alte Tabelle noch angewendet zu werden, aktuelle Tabelle gilt seit 2005

Im Januar bekommen wir Weihnachtsgeld.  Auf dem Lohnzettel vom letzten Januar stand, einmal das normale Gehalt und dann 1070€ freiwilliges Zahlung.
wenn das in diesem Jahr wieder als freiwillige Zahlung und nicht als Weihnachtszuwendung steht, sieht es schlecht aus

Nach den ganzen Abzügen bekam ich dann ausbezahlt, 1539,80€.
gehen wir davon aus, dass als Weihnachtsgeld anerkannt, würden nun 500,- abzuziehen sein. Netto also 1039,80 = pfändbarer Betrag nach gültiger Tabelle = 31,40 Respektive Auszahlung von 1508,40 


Gruß Mietzekatze

Leider kann man nicht immer gleich antworten. Mache "nebenbei" ja auch noch einen vollwertigen Job und die Selbsthilfegruppe.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #8 am: 29. November 2007, 23:41:32 »

Hallo,

nicht immer auf das Forum schimpfen, wenn einem die Anwort nicht gleich passt. Wie Paps es schon erwähnte, wir machen das hier in unserer Freizeit - die ohnehin schon kanpp genug ist - und ehrenamtlich. Zudem handelt es sich hier um ein Diskussionsforum, also sind auch Meinungen hilfreich, die nicht der eigenen entsprechen. Sowas belebt die Diskussionskultur.

Ich muss Dobberstein fast recht geben. Allerdings nicht der TH sondern Ihr Berater müsste Ihnen diese Frage vorher beantwortet haben.

Der Schlusstermin dient dazu, dass die Gläubiger erfahren wie das Vefahren gelaufen ist. Nur in diesen termin könnte Gläubiger Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Ansonsten wird Ihnen die Restschuldbefreiung angekündigt.  Einige Zeit später erhalten Sie den Beschluss über die Aufhebung des Verfahren, dann befinden Sie sich in der WVP.

Die Kosten des TH sind über die Verfahrenskosten abgedeckt, die Ihnen vermutlih gestundet wurden. Darüber brauchen Sie sich also keine Sorgen zu machen.
Bezgl. des Weihnachtsgeldes hat Ihnen Paps schon geantwortet. Sollten noch Fragen sein, dann fragen.

MfG

ThoFa
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smallville

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #9 am: 30. November 2007, 02:51:16 »

Liebe Mietzekatze,

wenn Du einen Nettolohn von 1042,55 Euro hast und keine unterhaltsberechtigten Personen, dann sind laut aktueller Tabelle 38,40 pfändbar.

Siehe auch hier:
http://www.pleite-was-nun.info/Sections-artid-48.html

Zu dem hier:

Habe jetzt noch einen Brief vom Gericht bekommen, das im Januar diese Schlussanhörung ist bzw.  Aufhebung des schriftlichen Verfahrens. . .
Erörterung der Schlussrechnung/Treuhänders. .
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. . .
Entscheidung des Gläubigers über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. . . . . . WAS BEDEUTET DAS???
Anhörung des Gläubigers zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung. . . .

Da steht das der Treuhänder 822€ bekommt.  Muss ich das dann bezahlen??? Das Geld habe ich nicht


würde ich sagen hast du das bekommen:


§ 197 Schlußtermin
(1) Bei der Zustimmung zur Schlußverteilung bestimmt das Insolvenzgericht den Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung. Dieser Termin dient
1.   zur Erörterung der Schlußrechnung des Insolvenzverwalters,
2.   zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und
3.   zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
(2) Zwischen der öffentlichen Bekanntmachung des Termins und dem Termin soll eine Frist von mindestens drei Wochen und höchstens einem Monat liegen.
(3) Für die Entscheidung des Gerichts über Einwendungen eines Gläubigers gilt § 194 Abs. 2 und 3 entsprechend.

Ich würde das so interpretieren:

Zu 1)  hier wird der Betrag errechnet/festgelegt/erklärt den der TH für seine Tätigkeit erhält
zu 2)   es kann Einspruch erhoben werden der begründet sein muss
zu 3)  sollten Gegenstände vorhanden sein, die z.B.nicht liquide gemacht werden können wird entschieden was damit geschieht. Ggf. Freigabe aus der Insolvenzmasse was wiederum bedeuten könnte, dass Du Dich dann mit dem Objekt auseinandersetzen musst. Behalten, verschenken, wegwerfen – was auch immer.

zu (3) noch §194
Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis
(1) Bei einer Abschlagsverteilung sind Einwendungen eines Gläubigers gegen das Verzeichnis bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der in § 189 Abs. 1 vorgesehenen Ausschlussfrist bei dem Insolvenzgericht zu erheben.
(2) Eine Entscheidung des Gerichts, durch die Einwendungen zurückgewiesen werden, ist dem Gläubiger und dem Insolvenzverwalter zuzustellen. Dem Gläubiger steht gegen den Beschluss die sofortige Beschwerde zu.
(3) Eine Entscheidung des Gerichts, durch die eine Berichtigung des Verzeichnisses angeordnet wird, ist dem Gläubiger und dem Verwalter zuzustellen und in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen. Dem Verwalter und den Insolvenzgläubigern steht gegen den Beschluss die sofortige Beschwerde zu. Die Beschwerdefrist beginnt mit dem Tag, an dem die Entscheidung niedergelegt worden ist.


Die ganzen Gesetzestexte kannst Du hier finden:
http://www.juraforum.de/gesetze/suche

Immer mindestens 3 mal durchlesen, 3 mal tief durchatmen und dann wird es Licht und man versteht es etwas besser.  :wink:
Ich finde dieses „Amtsdeutsch“ auch sehr missverständlich und man braucht wahrlich ab und an einen „Übersetzer“
Das ganze Thema und die eventuell entstehenden Fragen sind so komplex, dass ich der Meinung bin dass weder ein Berater noch ein Insoanwalt diese alle im Vorfeld abdecken kann.
Achso, ja und zu der Bezahlung des TH bin ich der Meinung, dass der zuerst aus den pfändbaren Beträgen seinen Anteil abzieht. Also keine 822 Euro auf einmal zu zahlen für Dich.  So habe ich das zumindest laut Aussage meines IV verstanden.
Erst Gerichtskosten+TH/IV Kosten und dann die Verteilung auf die Gläubiger ....

lg
smallville




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dobberstein

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #10 am: 30. November 2007, 08:47:42 »

Sorry Mietzekatze,
da bin ich ja heilfroh, dass ich eien zeithabenden und erklärenden TH habe. - Scheinbar ist dies nicht der Standard!?
Aber warum erzählt er Dir von " 2 verschiedenen Arten von Menschen" anstatt auf den Punkt zu kommen ?? !
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mietzekatze

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #11 am: 30. November 2007, 12:54:52 »

@ToFa. . . . Ich wollte und möchte hier NIEMANDEN angreifen!!!! Wenn das so rüber gekommen ist, dann tut mir das sehr leid!!! Ich weiß, das Sie alle hier das ehrenamtlich machen.  Ich kann aber leider nichts dafür, das mein TH mir das alles nicht erklärt hat.  Sorry!!!


Zu paps. . . hmm, wieso wird das Weihanchtsgeld evtl.  nicht anerkannt, wenn es als freiwillige Zahlung auf dem zettel steht? Bin da jetzt schon 12 Jahre beschäftigt und das stand da immer so drauf.
Mußte auf dem Inso Antrag ja W-Geld angeben, hatte da drauf geschrieben, das ich knapp 600€ bekomme, ausbezahlt. 

Müsste die Dame bei unserem Steuerbüro also dann anstatt freiw. Zahlung, Weihnachtsvergütung schreiben?

Möchte meinen TH deswegen auch nicht fragen, nachher denkt der evtl.  noch das ich ihn betucken will mit oder wegen dem W-Geld.
Was ich aber ganz bestimmt nicht will!!!
Möchte einfach nur im vorfeld gerne wissen, was für mich übrig bleibt davon.  Damit ich rechnungen bezahlen kann die jährlich anfallen.

sollten Gegenstände vorhanden sein, die z. B. nicht liquide gemacht werden können wird entschieden was damit geschieht.  Ggf.  Freigabe aus der Insolvenzmasse was wiederum bedeuten könnte, dass Du Dich dann mit dem Objekt auseinandersetzen musst.  Behalten, verschenken, wegwerfen – was auch immer.


bis auf meine paar möbel, schlafzimmer, habe ich nichts. diese stammt auch aus zeiten ewig lang davor.
habe kein auto, nichts.
wohne jetzt in der whg von meinem freund, dem gehört hier alles.
also wäre ja nichts um es liquide zu machen, oder??
kommt denn noch ein gerichtsvollzieher? um sich alles anzusehen dann?  wie gesagt, habe wirklich nichts. 


@dobberstein. . . mit den 2 arten von menschen, keine ahnung, er sagte mir das nur, von wegen es würde leute geben, die einfach wahllos drauf los kaufen zig kredite aufnehmen und wenn sie dann nicht mehr zahlen können machen sie ne Inso. . . und dann würde es leute geben die in sowas un"schuldig" reingeraten. . .

Ich danke euch auf jedenfall, für eure antworten!!!

gruß mietzekatze
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ThoFa

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #12 am: 30. November 2007, 13:30:48 »

Hallo,

wenn das mit dem Lohnbüro machbar ist, sollte besser Weihnachtsgeld auf em Lohnzettel stehen. Dann kommen auch gar keine dummen Fragen auf...

MfG

ThoFa
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