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Autor Thema: Weihnachtsgeld 2014  (Gelesen 1964 mal)

geschieden1907

  • Gast
Weihnachtsgeld 2014
« am: 28. Oktober 2014, 07:56:02 »

Hallo zusammen.

Nach dem neuen Gesetz seit April 2013 hat sich ja im Bezug auf die Berechnung etwas geändert (Brutto/Nettomethode).
Nun meine Frage.
Hat sich diesbezüglich auch etwas mit dem Weihnachtsgeld geändert ?. Speziell meine ich hierbei: Bisher waren ja 500 Euro unpfändbar. Ich finde irgendwie seit dem neuen Gesetz 2013 aber diese 500 Euro nicht mehr. Sehe ich das richtig, dass ich nun auch das Weihnachtsgeld voll berechnen muss und nach Abzüge der Sozialabgaben und Steuern den Rest von meinem Netto abziehen muss, um so auf das bereinigte Netto zu kommen, oder muss ich nun von den 500 Euro die Steuern und Sozialabgaben runter rechnen und am Ende als Beispiel den Betrag (fiktiv) 350 Euro vom Netto abziehen, um auf das bereinigte Netto zu kommen.

Danke für jede Antwort.
Gespeichert
 

eidechse

Re: Weihnachtsgeld 2014
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2014, 11:58:01 »

An den Gesetzen hat sich nichts geändert. Der Grund für die andere Berechnungsmethode ist, dass ein Urteil des BAG ergangen ist, das für die Ermittlung der Pfandbeträge bzw. für die Berücksichtigung der unpfändbaren Beträge die sog. Nettomethode angeordnet hat. Sprich alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die auf den an und für sich nach § 850a ZPO unpfändbaren Entgeltbestandteil entfallen, muss der AN aus seinem sonstigem unpfändbaren Einkommen tragen. Für Weihnachtsgeld bedeutet dies (sofern ein halbes Buttomonatsgehalt mindestens 500 € beträgt), dass von den 500 € an und für sich unpfändbarem Weihnachtsgeld die auf diesen Teilbetrag entfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abzuziehen sind.
Gespeichert
 

geschieden1907

  • Gast
Re: Weihnachtsgeld 2014
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2014, 12:34:59 »

Hallo Eidechse.

Danke für die Antwort. Dann bedeutet das ja im Endeffekt eher eine (noch größere) Verschlechterung.
Ich kann den Sinn und Zweck dieses Gesetzes ja nachvollziehen und verstehen. Denn vorher haben Gläubiger ja in solchen Monaten weniger bekommen, als in normalen Monaten.
Aber: In z.B meinem Fall, und sicher auch bei vielen anderen, tritt ja eine Verschlechterung ein. Um im Klartext zu reden. Bei mir sieht Weihnachtsgeld so aus, dass ich ein 13tes Gehalt bekomme. Vorher konnte man die 500 Euro abziehen und hat wenigstens noch etwas vom Weihnachtsgeld gehabt, wenn auch "nur" 500 Euro. Muss man es jetzt erst noch mal versteuern, bleiben in meinem Fall knapp 290 Euro davon übrig.


Oder um es noch klarer zu beschreiben, auch vielleicht für andere in derselben Situation:
Gehalt: 4900 Euro Brutto
Weihnachtsgeld: 4900 Euro Brutto
Gesamtbrutto: 9800 Euro
Davon wegen Weihnachtsgeld pfändungsfrei 500 Euro.

Bruttomethode bis April 2013:
9800 Euro Bruttogehalt
./. 3018 Steuer und Sozialabgaben
= 6782 Euro Nettoeinkommen
./. 587 Euro priv. KV
./. 500 Euro Weihnachtsgeld
= 5695 Euro bereinigtes Netto
= 3379 Euro pfändbarer Betrag

Nettomethode seit April 2013:
9800 Euro Bruttogehalt
./. 500 Euro Weihnachtsgeld
./. 2803 Steuer und Sozialabgaben
= 6497 Euro Nettoeinkommen
./. 587 Euro priv. KV
= 5910 Euro bereinigtes Netto
= 3589 Euro pfändbarer Betrag

Unterschied zum (weiteren) Nachteil des Schuldners: 210 Euro

Wenn in der Berechnung etwas falsch ist, gerne Kritik.
Gespeichert
 

eidechse

Re: Weihnachtsgeld 2014
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2014, 11:01:10 »

Ob Ihre Berechnung falsch ist, kann wohl keiner nachvollziehen, da keiner weiß welche Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf die 500 € Weihnachtsgeld entfallen.

Das Problem bei Ihnen ist ja auch, dass Sie "zu viel" verdienen. Sie kommen über sämtliche Pfändungsfreibeträge hinaus, sodass natürlich die Nettomethode voll durchschlägt.

Das der Großteil der Schuldner mit dem Verdienst aber unter dieser Grenze liegt, bleibt diesen Schulndern aufgrund der Anwendung der Pfändungstabelle jedoch natürlich auch noch ein Teil des "pfändbaren Weihnachtsgeldes" als unpfändbar.
Gespeichert
 
 

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