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Autor Thema: Weihnachtsgeld  (Gelesen 3729 mal)

Danny2810

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Weihnachtsgeld
« am: 22. November 2010, 11:52:38 »

Hallo zusammen,

ich bin selbst in der Branche tätig und auch gleichzeitig in der WVP.
Ich weiß das Weihnachtsgeld bis zu 500,00 € Brutto pfändungsfrei sind.

Kann mir jemand einen Tip geben, wo genau steht,(Gesetz o.ä.)das die 500,00 € Brutto
abzuziehen sind.
Ich weiß das es in § 850a steht http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html

Leider steht hier jedoch nicht, das es Brutto abzuziehen sind.

Viel Dank schonmal für eure Hilfe.

Gruß Danny
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deagle

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #1 am: 22. November 2010, 11:58:05 »

Du bekommst (Brutto) Lohn, auch das Weihnachtsgeld ist (Brutto) Lohn, der Pfändungsfreie (Brutto) Betrag wird nun von deinem pfändbaren  Einkommen (Netto) in Abzug gebracht, dazu bedarf es keiner besonderten Regelung  :wink:
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Danny2810

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #2 am: 22. November 2010, 12:06:51 »

Ich weiß es und du weißt es :-)

Nur leider nicht mein TH. Ich weiß leider nicht wie er das rechnet (hab es nie genau nachstellen können)
aber so wie es aussieht zieht er vom WG erst noch SV-Beiträge und Lst und was da dann rauskommt, nimmt er als
unpfändbaren Betrag des Weihnachtsgeldes. Es ist total Schwachsinnig ich weiß, aber soll ich machen.
Also will ich ihm die Rechtsgrundlage aufzeigen, um zu erreichen das er nachrechnet bevor ich Beschwerde bei
Gericht einlege.

Gruß
Danny
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deagle

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #3 am: 22. November 2010, 12:19:54 »

weshalb willst Du ihm was aufzeigen?

Bitte ihn darum Dir die Rechtsgrundlage für seine Berechnung zu nennen, wenn er sich danach nur zwei Minuten mit den §§ 850 beschäftigt, wird er es merken, oder er bekommt nen Beschluss vom Gericht
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Danny2810

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #4 am: 22. November 2010, 12:30:44 »

Hi

ich will nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Wie gesagt, bin selbst in der Branche tätig und berechne täglich den Pfändbaren Betrag.
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Insokalle

Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #5 am: 22. November 2010, 16:19:38 »

850a ZPO reicht alleine nicht, 850e ist auch zu berücksichtigen.

Verweisen Sie den TH auf die einschlägige Kommentarliteratur und auf LG Mönchengladbach. Überwiegend wird dargestellt, dass die auf das Weihnachtsgeld entfallenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge eben nicht aus dem unpfändbaren Weihnachtsgeld sondern vom übrigen Lohn abzuziehen sind.
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Melchem

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #6 am: 22. November 2010, 18:23:02 »

Du bekommst (Brutto) Lohn, auch das Weihnachtsgeld ist (Brutto) Lohn, der Pfändungsfreie (Brutto) Betrag wird nun von deinem pfändbaren  Einkommen (Netto) in Abzug gebracht, dazu bedarf es keiner besonderten Regelung  :wink:

Servus,

nun muss ich auch einmal Nachfragen  :gruebel:
Ich bekomme diesen monat 600€ Brutto Weihnachtsgeld....500€ Brutto sind frei...also ziehe ich von meinen ja nun erhöhten Nettoeinkommen dennoch 500€ ab und bezahle auf den rest den pfändbaren Betrag? Oder gilt hier die Regelung mit der Hälfte...sprich ich darf nur 300 abziehen...bin ja etwas verwirrt nun  :dntknw:

Gruß  :wink:
« Letzte Änderung: 22. November 2010, 18:49:25 von Melchem »
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deagle

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #7 am: 22. November 2010, 18:48:18 »

so isses
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Melchem

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #8 am: 22. November 2010, 18:50:37 »

Argh jetzt habe ich gerade geändert als du geschrieben hast  :wow:
Also ich kann 500€ abziehen und nicht 300€?

Nochmals Gruß  :wink:
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Melchem

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #9 am: 22. November 2010, 18:55:17 »

Hat sich erledigt...das mit der Hälft berechnet sich ja aufs Bruttoeinkommen...Danke Deagle :)
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paps

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #10 am: 22. November 2010, 19:35:34 »

300,- sind bei 600,- Brutto pfändungsfrei.  :whistle:

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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paps

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #11 am: 22. November 2010, 19:39:53 »

850a ZPO reicht alleine nicht, 850e ist auch zu berücksichtigen.

ein paar weitere Ansätze:
§850a ZPO
Zitat:
4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 850a Randnummer 11:
"Der halbe Bruttobetrag des monatlichen Einkommens, höchstens 500 Euro, muss dem Schuldner ganz verbleiben; die auf die Weihnachtsvergütung treffenden Steuern und Soziallasten sind dem übrigen Einkommen zu entnehmen."

---------------------------------
die Berechnungsvorschrift ergibt sich aus § 850e Nr 1 ZPO:

Nicht mit zurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind. Diesen Beträgen stehen gleich die auf den Auszahlungszeitraum entfallenden Beträge, die der Schuldner
a) nach den Vorschriften der Sozialversicherungsgesetze zur Weiterversicherung entrichtet oder
b) an eine Ersatzkasse oder an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung leistet, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.                   
-------------------------------------------------
"Stöber", Randnummer 999 b):
Die aus der pfandfreien Weihnachtsvergütung zu zahlenden Steuern und Soziallasten sind nicht von ihr abzurechnen, sondern von dem übrigen Bruttoeinkommen des Schuldners zu decken.

Siehe auch  http://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/entscheidungen_2006/kammer7/7sa1089_06.pdf

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Melchem

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #12 am: 22. November 2010, 21:06:40 »

Hi Paps...aber es ist ja von der Hälfte des monatlichen Bruttoeinkommens die Rede...wenn ich über 2000€ Brutto habe und 600€ Brutto Weihnachtsgeld bekomme sind es ja dennoch 500€ die mir bleiben wenn ich das nun richtig verstanden habe?!  :cheesy:

Man man man ist das alles verwirrend  :wink:

Grüßchen
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deagle

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #13 am: 22. November 2010, 23:49:31 »

Du hast richtig verstanden.
Weihnachtsgeld ist bis zur hälfte des monatlichen Bruttoeinkommens unpfändbar, maximal jedoch 500 €.

Solltest Du mehr als 1000 € Brutto verdienen, ziehst Du 500 € von Deinem Nettolohn ab und berechnest daraus dein neues pfändungsnetto.
Nicht erschrecken, ähnlich wie beim Urlaubsgeld kann es durchaus vorkommen, das trotz höherem Nettolohn, weniger oder gar nichts pfändbar ist.
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Danny2810

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #14 am: 23. November 2010, 09:03:05 »

Hallo Paps,

genau das ist es was ich gesucht habe  :thumbup:

Gruß Danny
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