Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: anna_nele am 12. Dezember 2011, 12:25:13

Titel: weihnachtsgeld in betriebliche altersversorge packen - pfändbar?
Beitrag von: anna_nele am 12. Dezember 2011, 12:25:13
hallo, betriebliche alltersvorsorge-versicherung ist doch nicht pfändbar. könnte ich mein urlaubs- und weihnachtsgeld komplett in eine betriebliche altersvorsorge vom arbeitgeber anlegen lassen, ohne dass der insolvenzverwalter rankommt - in der  wohlverhaltensphase?
vielen dank
Titel: Re: weihnachtsgeld in betriebliche altersversorge packen - pfändbar?
Beitrag von: Fallera am 12. Dezember 2011, 12:28:40
Urlaubsgeld ist auch nicht pfändbar! Wenn der AG mitspielt, könnten Sie auch alles ins Urlaubsgeld packen soweit es den Rahmen des üblichen nicht übersteigt!
Titel: Re: weihnachtsgeld in betriebliche altersversorge packen - pfändbar?
Beitrag von: Insokalle am 12. Dezember 2011, 16:53:20
"Wenn der AG mitspielt, könnten Sie auch alles ins Urlaubsgeld packen soweit es den Rahmen des üblichen nicht übersteigt!"

Ich denke nicht, dass dieser Vorschlag gut ankommt. Das wirkt schon sehr grenzwertig. In etlichen Fällen dürfte das außerdem undurchführbar sein (Tarifverträge).


An der Idee des Fragestellers könnte aber was dran sein:

2. Weist ein Arbeitnehmer, der sich in der Wohlverhaltensphase zur Erlangung der Restschuldbefreiung im Sinne von § 286 InsO befindet, seinen Arbeitgeber an, von seinem Arbeitseinkommen monatlich wiederkehrend einen festen Betrag auf einen staatlich geförderten Riester-Renten-Vertrag einzuzahlen, kommt dieser Erklärung nur dann eine Rechtsbedeutung zu, wenn man sie dahin auslegen kann, dass die Zahlung aus dem nicht nach § 287 Absatz 2 InsO abgetretenen pfändungsfreien Teil des Arbeitseinkommens erfolgen soll. Weder § 97 EStG i.V.m. § 851 ZPO noch § 851c Absatz 2 ZPO können dahin verstanden werden, dass der Arbeitnehmer eine solche Zahlung zu Lasten seiner Gläubiger aus dem an sich pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens leisten darf.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern 5. Kammer, Urteil vom 07.12.2010, 5 Sa 203/10

Das würde bedeuten, dass das unpfändbare Urlaubsgeld und das unpfändbare Weihnachtsgeld oder zumindest die unpfändbaren Teile davon in die Altersvorsorge eingezahlt werden können.
Andere Entscheidungen kenne ich leider nicht.
Titel: Re: weihnachtsgeld in betriebliche altersversorge packen - pfändbar?
Beitrag von: Schuldenheini am 13. Dezember 2011, 08:47:16
Ihr Arbeitgeber als Drittschuldner  wird da nicht mitspielen, pfändbare Beträge irgendwie umzutaufen und in eine Altervorsorge einzuzahlen.

Das darf er auch nicht.

Unternehmungen die ihr pfändbares Einkommen mindern, sollten sie tunlichst unterlassen.

Was pfändbar ist, ist eben weg......

Was sie mit dem unpfändbaren Netto machen ist eine andere Geschichte.