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Autor Thema: Weihnachtsgeld Pfändung berechnen  (Gelesen 2028 mal)

pinguin48

  • Gast
Weihnachtsgeld Pfändung berechnen
« am: 04. Dezember 2013, 14:12:53 »

Hallo zusammen

Hat jemand rausgefunden wie das Weihnachtsgeld nun gepfändet wird. (Rechenbeispiel)?
 :dntknw:


Danke

Lg Pinguin 48
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konradi

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  • Beiträge: 3
Re: Weihnachtsgeld Pfändung berechnen
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2013, 14:40:01 »

Hallo pinguin48,

Ich habe so gemacht:
Das Nettoeinkommen ( Gehalt + Weihnachtsgeld)
- 500,-€ nach §850a ZPO Nr. 4

= den Pfändungsbetrag.

Dann in der Pfändungstabelle nachschauen (Pfändungsbetrag) was überwiesen werden muss.
 :hi:
                     
Gespeichert
 

eidechse

Re: Weihnachtsgeld Pfändung berechnen
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2013, 16:06:29 »

Das Rechenbeispiel von konradi ist nach dem Urteil des BAG vom 17.04.2013 falsch.

Zum einen ist nicht stets pauschal ein Betrag von 500,00 € des Weihnachtsgeldes pfändungsfrei. Liegt das monatliche Arbeitseinkommen unter 1.000,00 €, dann ist das Weihnachtsgeld nur in der Höhe der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens unpfändbar. Und wenn weniger Weihnachtsgeld als 500,00 € gezahlt wird, dann ist maximal dieser Betrag unpfändbar.

Zudem muss man jetzt berücksichtigen, dass unpfändbare Beträge nicht mehr brutto abgezogen werden dürfen sondern nur noch netto. D.h. die auf den unpfändbaren Teil entfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben sind praktisch zuvor von dem "unpfändbaren Betrag" abzuziehen und nur noch der sich dann ergebende Betrag kann als ingsgesamt Mindernd berücksichtigt werden.
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