Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: pinguin48 am 04. Dezember 2013, 14:12:53

Titel: Weihnachtsgeld Pfändung berechnen
Beitrag von: pinguin48 am 04. Dezember 2013, 14:12:53
Hallo zusammen

Hat jemand rausgefunden wie das Weihnachtsgeld nun gepfändet wird. (Rechenbeispiel)?
 :dntknw:


Danke

Lg Pinguin 48
Titel: Re: Weihnachtsgeld Pfändung berechnen
Beitrag von: konradi am 04. Dezember 2013, 14:40:01
Hallo pinguin48,

Ich habe so gemacht:
Das Nettoeinkommen ( Gehalt + Weihnachtsgeld)
- 500,-€ nach §850a ZPO Nr. 4

= den Pfändungsbetrag.

Dann in der Pfändungstabelle nachschauen (Pfändungsbetrag) was überwiesen werden muss.
 :hi:
                     
Titel: Re: Weihnachtsgeld Pfändung berechnen
Beitrag von: eidechse am 04. Dezember 2013, 16:06:29
Das Rechenbeispiel von konradi ist nach dem Urteil des BAG vom 17.04.2013 falsch.

Zum einen ist nicht stets pauschal ein Betrag von 500,00 € des Weihnachtsgeldes pfändungsfrei. Liegt das monatliche Arbeitseinkommen unter 1.000,00 €, dann ist das Weihnachtsgeld nur in der Höhe der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens unpfändbar. Und wenn weniger Weihnachtsgeld als 500,00 € gezahlt wird, dann ist maximal dieser Betrag unpfändbar.

Zudem muss man jetzt berücksichtigen, dass unpfändbare Beträge nicht mehr brutto abgezogen werden dürfen sondern nur noch netto. D.h. die auf den unpfändbaren Teil entfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben sind praktisch zuvor von dem "unpfändbaren Betrag" abzuziehen und nur noch der sich dann ergebende Betrag kann als ingsgesamt Mindernd berücksichtigt werden.