Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: TomPrivat am 22. Februar 2010, 17:13:31

Titel: Welche Zuschläge sind frei??
Beitrag von: TomPrivat am 22. Februar 2010, 17:13:31
Moin Moin, ich melde mich nochmals an euch, weil ich leider in der Suche nicht das treffende gefunden habe.
Und zwar folgendes: Wie sieht es aus mit Zulagen für Wochenend-und Feiertagsarbeit?
Ich Arbeite in einem Saisonbetrieb, und wenn diese jetzt wieder los geht, Arbeite ich 7 Tage die Woche durch, auch Feiertags. Dafür bekomme ich 100€ als Zuschlag dazu, auf der Abrechnung steht dann Zuschlag Frei 100€. Sind diese 100€ dann vom Nettolohn abzuziehen??
Zur zeit sieht das volgender Maße aus: Abrechnung 1600€ Monatslohn, Zuschlag Frei 100€ Brutto 1700€-
Netto: 1300€
Mein TH geht also von den 1300€ Netto aus, und stuft mich also auch so in der Tabelle ein.
Ist das so richtig, oder müsste der TH von den 1300€ Netto noch die 100€ abziehen, und mich dann bei 1200€ Einstufen??
Titel: Re: Welche Zuschläge sind frei??
Beitrag von: paps am 22. Februar 2010, 19:58:05
m.E. ist die Rechnung richtig, da es keine Erschwerniszuschläge sind.
Titel: Re: Welche Zuschläge sind frei??
Beitrag von: Insokalle am 22. Februar 2010, 20:00:13
Zuschlag frei = steuer- und/oder sozialversicherungsfrei