Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: pauleklein am 06. Februar 2013, 18:41:42
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Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber ich versuche es mal:
Ich persönlich befinde mich im 5ten Jahr nach der Eröffnung des Verfahrens. Bin schon immer privat krankenversichert gewesen und möchte dies wegen wegen einiger schwererer Erkrankungen auch bleiben.
Bisher waren unsere Kinder über meine Ehefrau in der gesetzlichen KV mitversichert (familienversichert).
Nun möchte die gesetzliche KV die Kinder evtl. nicht mehr beitragsfrei mitversichern, da mein Bruttoverdienst zu hoch sei. Ich habe die Sitiation natürlich erläutert, also dass ich insolvent bin, und mir auch bei einem relativ hohen Bruttogehalt nur relativ wenig übrig bleibt, da ja nach der Tabelle gepfändet wird, und ich somit immer einen Teil des Gehaltes an die Insolvenzverwaltung abführen muss. Die Sachbearbeiterin meinte jedoch, das sei ja meine private Angelegenheit, die Kinder seien bei meinem Brutto nicht weiterhin über die Ehefrau beitragsfrei mitzuversichern.
Hat sie recht? Wenn ja,müsste ich ja wohl beide Kinder privat versichern, wenn ich das richtig sehe. Das wäre aber ein ganz schöner Brocken für uns.
Kennt sich vielleicht hier jemand mit diesen Dingen aus, oder hat jemand einen Tip, wo man fragen kann, sich erkundigen kann?
Danke vorab!
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Das Thema ist gut beschrieben unter http://www.lohn-info.de/krankenversicherung_familienversicherung.html (http://www.lohn-info.de/krankenversicherung_familienversicherung.html)
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Danke schon mal für die Mühe!
Diese auf der von Dir verlinkten Seite zu findenen Infos hatte ich aber auch schon gefunden, habe mich da durch eine Unzahl von im Netz zu findenden Seiten gelesen.
Aber ich finde halt nichts dazu, ob die KV meiner Frau tatsächlich nur mein Brutto (abzüglich Werbungskosten)berücksichtigen muss, oder ob meine spezielle Situation (Insolvenz) in irgendeiner Form berücksichtigt werden kann, da ja letztendlich doch einiges an die Insolvenzverwaltung geht.
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Wenn Sie PKV Beträge für Ihre Kinder zahlen müssen, wären diese wohlmöglich gem. § 850e Abs. 1 ZPO bei der Berechnung des Pfändungsbetrages zu berücksichtigen (in Abzug zu bringen). Wobei man den Rahmen des Üblichen ggf. beachten muss.
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Es zählt ausschließlich der Bruttobetrag, die Insolvenz spiel keine Rolle. Ist bei mir auch so, allerdings bin ich gerade glücklicherweise unter die Grenze gefallen.
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....wären diese wohlmöglich gem. § 850e Abs. 1 ZPO bei der Berechnung des Pfändungsbetrages zu berücksichtigen...
das ist mir auch schon durch den Kopf gegangen und wäre nun meine Anschlußfrage gewesen. Wäre natürlich gut, das genau zu wissen.
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Es zählt ausschließlich der Bruttobetrag, die Insolvenz spiel keine Rolle.
Das ist übel; aber gut, irgendwie wird es schon gehen. Muss mich mal schlau machen, was das genau kostet.
Was passiert denn dann mit der PKV für die Kinder, wenn man wieder unter die Grenze kommt? Wieder raus aus der PKV und rein in die GKV von Mama?
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ja, genauso kann man es machen.