:rougi:
Guten Abend, ich bin neu hier im Forum und habe auch ein paar Fragen. Ich habe versucht Antworten im Forum zu meinen Problem zu finden und muss deshalb ein neues Thema anfangen. Sollte dieses aber bereits irgendwo stehen und ich es nicht gefunden haben, bitte ich um Entschuldigung. Hier meine Fragen:
Seit dem 07.01.08 befinde ich mich in der Regelinsolvenz, Verfahren ist bisher noch nicht abgeschlossen.
Meine Ehemann seit dem 18.04.08 in der Verbraucherinsolvenz, Verfahren aufgehoben mit Beschluß, nun in der WVP.
Wir haben beide den gleichen Treuhänder. Bei der Einreichung der Unterlagen zur Einkomenssteuererklärung für 2008 haben wir einen Antrag an das FA zur Aufteilung der Steuerschuld/Erstattung mit der Bitte um Weiterleitung an das FA beigelegt. Nun haben wir den Steuerbescheid von 2008 mit einer Erstattung erhalten.
Uns irritiert nun folgendes: der Steuerbescheid ist auf Ehepaar (also beide Namen) ausgestellt und in den Erklärungen kein Wort zur Aufteilung der Steuerschuld/Erstattung. Sieht es so aus, als ob der Treuhänder dieses Schreiben an das FA nicht mitgeschickt hat? Gleichzeitig hat der Treuhänder auf dem Steuerbescheid, da eine Erstattung vorliegt, den Namen auf mich (Ehefrau) einfach abgeändert und möchte wahrscheinlich diese Erstattung auf meine Gläubiger verteilen. Darf er den Namen einfach abändern, hat mein Ehemann - da WVP- nicht ein Anrecht auf anteilmäßige Erstattung auf 04/08 bzw. 05/08? Bei mir sieht es so aus, daß ich gerinfügig unter der Pfändungsfreigrenze verdiene und somit keine Gelder in die Insolvenzmasse einfließen.
Können wir gegen die Abänderung des Steuerbescheides durch den Treuhänder in Einspruch gehen und wie?
Vielen Dank für die Auskünfte schon mal im Voraus!