Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: anna_nele am 05. Februar 2008, 14:59:45

Titel: Wen darf Insoverw. alles über Inso informieren? Vermieter? AG?
Beitrag von: anna_nele am 05. Februar 2008, 14:59:45
Hallo, wen darf eigentlich der Insolvenzverwalter alles informieren? Auch den Vermieter unserer Privatwohnung (hat er nämlich - war peinlich) Denkt der wir brennen mit der hübschen Kaution durch oder was? Mein Mann ist Insolvenz, nicht ich und die Kaution ist auf mein Konto. Da könnte er - theoretisch - doch eigentlich nicht ran??!!
In wieweit darf er Arbeitgeber informieren?
Titel: Re: Wen darf Insoverw. alles über Inso informieren? Vermieter? AG?
Beitrag von: paps am 05. Februar 2008, 23:15:41
Die Frage ist nicht"Wen darf.." sondern "Wen muß der TH allles informieren".

Mit der Information über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Mitteilung des Nichteintritts in neue Verbindlichkeiten schützt der TH die Masse und somit sich vor Ersatzforderungen der Gläubiger.

Er wird also alle diejenigen informieren, bei denen Dauerverbindlichkeiten ihres Mannes bestehen oder die als Drittschuldner an ihren Mann Leistungen erbringen.

Ist ihr Mann gemeinsam mit ihnen Mieter der Wohnung war es korrekt.
Der Arbeitgeber wird informiert werden, da die pfändbaren Beträge abzuführen sind.

Mögliche weitere Informationsempfänger sind Ver- und Entsorgungsunternehemen, Versicherungen  sowie Telekommunkikationsunternehmen.

Ob die Kaution bei ihnen liegt, (wie das eigentlich?) ist egal, wenn beide Mieter der Wohnung sind.
Dann ist bei Ehegatten regelmäßig davon auszugehen, dass die Kaution aus dem gemeinsamen Vermögen bestritten wurde.
Der TH wird aber die Kaution nicht zur Masse ziehen können, wenn Sie nicht umziehen.