Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: laluna am 23. Juni 2010, 19:01:46

Titel: Wenn jemand für mich bürgt
Beitrag von: laluna am 23. Juni 2010, 19:01:46
Ich suche gerade eine Wohnung und manche Hausverwaltungen wollen einen Bürgen, was NICHTS mit meiner Inso zu tun hat, sondern weil sie es von jedem haben wollen. Ist Pflicht bei einigen. Meine Mütter würde auch für mich bürgen. Nun hat sie aber gehört, dass, wenn sie für eine Wohnung für mich bürgen würde, dass sie dann auch für meine restlichen SChulden bürgen würden.
Das ist doch totaler SChwachsinn, oder????
Titel: Re: Wenn jemand für mich bürgt
Beitrag von: BlueVision am 23. Juni 2010, 20:40:55
Wenn deine Mutter für dich beim Vermieter bürgt, dann haftet sie auch nur für Schulden, die du beim Vermieter machst.

Also liegt es nun an deiner Mutter, ob sie dir zutraut, dass du deine Miete immer pünktlich zahlst, denn wenn nicht, dann muss sie dafür aufkommen.

Gruß BlueVision