Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: benny0123 am 28. Oktober 2012, 18:23:14
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Hallo
habe hier im forum nach Abtretungserklärung gesucht und bin doch nich so fündig geworden
dies ist bei mir vom 27.10.2007 was hat dies mit der RB zu tun beim Amtsgericht Hompage hab ich ein fall gefunden da wurde die RB eingeleidet da Abtretungserklärung vorrüber ist
:biggrin:
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Man sollte wissen, was man unterschreibt...aber sone Frage kann einfach nicht ernst gemeint sein.
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Benny, du bist doch nicht erst seit Gestern hier.
Die "Abtretungserklärung" ist in §287(2) InsO (http://dejure.org/gesetze/InsO/287.html) festgeschrieben. Es handelt sich also um die schriftliche Erklärung des Schuldners zu den pfändbaren Bestandteilen des Arbeitseinkommens (und vergl. Einkünfte). :whistle:
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Hallo
ne leider nicht seit gestern :biggrin:
auf was ich raus will ist in der liste der eröffnungen von INso schaue ich ab und zu mal rein das stehn halt manche sachen wegen abtretungserklärung ist vorbei und Inso ist fertig wegen dem wollte ich es persönlich wissen
das ganze geht mir aufn sack nur wegen eine dussie von der bank son scheiß
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steht im letzten Beitrag von mir.
Es handelt sich dabei um die Abtretung der pfändbaren Einkommensbestandteile.
Diese Abtretung läuft vom Monat der Eröffnung 6 Jahre.
Danach sollte auch die Entscheidung zur RSB fallen.