Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ndfk78 am 17. Mai 2014, 13:25:43
-
Guten Tag
meine frage ist wer zahlt das Verfahrenskosten bzw. Gersichtskosten nach Restschuldbefreiung bei mir wurde es gestundet laut mein RA
( die Verfahrenskosten werden von der Beträgen, welche in der Restschuldbefreiungsphase vereinnahmt werden beglichen. Nach diesseitigem Kenntnisstand sind diese vollständig beglichen, so dass bereits gemäss $292 abs.1
an die Insolvenzgläubiger im Rang des §38 ausgeschüttet werden konnte)
das bedeutet das ich nichts zusätzlich bezahlen muss oder
Danke
-
das bedeutet das ich nichts zusätzlich bezahlen muss
So ist es.